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In einer perfekten Welt würde ich Dir zustimmen, aber da bräuchten wir auch keine Tafeln. |
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Wenn durch das Vergehen aber die eigene Sicherheit oder die anderer gefährdet oder Personen in ihrer Freiheit/ihrem Handeln dadurch deutlich eingeschränkt werden, sehe ich das durchaus als gerechtfertigt an. Dass jeder von uns diese beiden Punkte und vor allem den Graubereich dazwischen anders interpretiert, ist mir klar. M. |
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Ich sehe die Grenze zur Denunziation nicht erst bei Deinen Beispielen, sondern bei allem, was nicht der direkten Gefahrenabwehr oder Schutz von Mitmenschen dient, und auch nicht die persönlichen Eigeninteressen betrifft. Generell würde ich, wo ich Wert auf "Ordnung" lege, zuerst den Mitmenschen ansprechen, bevor ich ans Ordnungsamt gehe. Und wenn mir einer die Einfahrt zuparkt, muß ich natürlich übers Ordnungsamt aktiv werden, um rauszukommen. Auch spreche ich Leute an, die unberechtigt auf Behindertenparkplätzen stehen - allerdings auch nicht unbedingt, wenn von 8 solchen Plätzen nur zwei belegt sind, und melden würde ich sie nie. Es ist auch richtig, die Polizei zu rufen, wenn in der S-Bahn randaliert wird, oder Leute belästigt oder mißhandelt werden; auch ein eindeutig absichtlich gefährliches Automanöver gegen Radfahrer kann man melden. Aber Falschparker zu melden finde ich unverhältnismäßig kleinlich. Gerade in der aktuell moralisch aufgeladenen Zeit führt sowas allzuschnell dazu, daß sich Leute gegenseitig belauern um "richtiges" Verhalten zu erzwingen. Und die Bereitschaft der Menschen, solchen Aufforderungen nachzukommen (ich denke da z.B. die Corona-Zeit, z.B. wurde ein Eisverkäufer in Hessen angezeigt, weil er ein Waffel herausgab, als nur Becher erlaubt waren...), ist mir zu hoch, um es noch zu fördern. Vielleicht trägt zu dieser Einschätzung auch bei, daß ich einen Nachbarn habe, der Freude daran hat, mir (von offen zugegebener persönlicher Abneigung getrieben) regelmäßig die Polizei oder das Bauamt auf den Hals zu hetzen (immer anonym), mal weil am Pfingstmontag ihm eine Tür zu laut geknallt hat, mal weil angeblich ein Fenster an meinem Haus irgendwelche Bauvorschriften verletzt um 3 cm, u.ä.m. Zitat:
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Falschparker im Sinne von Park- und Halteverbote sind meines Erachtens immer Verursacher einer Gefahr. Ansonsten gebe es an der Stelle kein Park- oder Halteverbot. Falschparker im Sinne von Parkraumüberwachung (Anwohnerparken oder bewirtschaftetes Parken) sehe ich wie Du. |
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Mir passiert ne zeitlang und ich hab ihn im übrigen nicht angezeigt, war nur kurz davor :liebe053: Irgendwann war er auch wieder weg. vielleicht hat ihn wer anderes angezeigt oder das Ordnungsamt kam doch mal vorbei. |
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Wenn mir jemand extrem auf den Sack geht, mache ich eine Anzeige. Danach bin ich den Ärger los und mir persönlich geht es wieder besser. Was extrem st, entscheide ich dann spontan nach Gefühlslage. Wenn es eingestellt wird, kann ich damit gut leben.
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Eine Anzeige rechtfertigt das für mich nie. Ich habe auch nie einen Grund gesehen, Anzeige gegen einen der drei Autofahrer zu erstatten, die mich in den letzten 40 Jahren über den Haufen gefahren haben (die Polizei fragt immer danach, zuletzt gerade vor drei Wochen, wo mich ein im Berufsverkehr überforderter Rentner am Steuer eines Behindertentransport-Busses bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr "angeschubst" hat). Anzeigen würde ich nur absichtlich andere schädigendes Verhalten, aber keine Dummheit, Unaufmerksamkeit, Fahrlässigkeit und ähnliches - das sind menschliche Eigenschaften, mit denen man leben können muß, bzw. Fehler, die man untereinander klärt, ohne den Staat für Strafaktionen einzubinden. |
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Wenn ein Autofahrer sich entscheidet, auf einem durchgehend rot markierten Radweg zu parken, unterstelle ich z.B. Absicht, denn der Sinn der Markierung ist eindeutig erkenn- und verstehbar, wenn man seinen Führerschein auf regulärem Weg gemacht hat. Ob von dem Falschparken eine Gefahr ausgeht, ist für den Falschparker dann vielleicht nicht so gut einschätzbar. Wenn er allerdings so parkt, dass Radfahrer und geg. auch Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen, unterstelle ich mal, dass die Gefährdung auch für ihn ersichtlich sein müsste. Natürlich könnte man den einen oder andere auf sein Verhalten aufmerksam machen. Meine Erfahrung bislang ist aber, dass das noch nie etwas gebraucht hat. Zudem sehe ich meine Aufgabe nicht darin, Hilfspolizist zu spielen und andere auf ihre Fehler hinzuweisen, da auch durchaus die Gefahr besteht, an einen leicht reizbaren Zeitgenossen zu geraten, der den Konflikt vielleicht nicht nur verbal klärt. M. Bislang noch keine Anzeigen gemacht. Wenn ich mir anschaue, wie der Radweg zur Schule manchmal zugeparkt ist, überlege ich mir allerdings manchmal, ob ich dem Ordnungsamt einen Hinweis geben sollte. |
Ich habe mal ein Schuljahr als Lotze an einem Fußgängerüberweg vor einer Grundschule gestanden, morgens, im Winter im Dunkeln. Insgesamt hielten sich gröbere Sachen sehr im Rahmen, auch weil ab und an aus dem Nichts die Polizei vor Ort gestanden hat. Das hat dann viele Doof-Lieferanten-Eltern abgeschreckt.
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:Danke: |
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Bei den Falschparkern auf dem Radweg bin ich eben immer mal wieder am überlegen, ob eine Anzeige sinnvoll wäre. Im Gegensatz bin ich z.B. von den ganzen Schülern, die ihre Autos hier im Anwohnerparken abstellen und dann vielleicht nach 3h mal die Parkscheibe weiterdrehen, zwar genervt, würde aber keinen anzeigen, weil davon keine Gefahr ausgeht. Dem Ordnungsamt scheint beides egal zu sein, die kommen, wenn überhaupt, zu Zeiten, zu denen die Parkscheiben noch nicht abgelaufen sind... M. |
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Ein kurzer Internet-Scan beschreibt Denunzieren als "Anzeigen einer Tat aus persönlichen niederen Gründen (zur Erlangung eines persönliches Vorteils)". Üblicherweise wird der Begriff auch abgegrenzt gegenüber einer berechtigten Anzeige, auch wenn darauf hingewiesen wird, dass es, gerade in Diktaturen, einen Graubereich gibt, in dem berechtigte Anzeigen zur Erlangung persönlicher Vorteile genutzt werden. Wenn ich mir aber die Argumentation hier anschaue, sehe ich allenfalls (berechtigte) persönliche Gründe, wenn tatsächlich Personen gefährdet oder sogar geschädigt wurden. Niedere Gründe kann ich in der Argumentation erkennen. Auch nicht, dass der Anzeigende sich persönliche Vorteile durch eine Anzeige erhofft. Insofern halte ich den Begriff "Denunziation" für unpassend und allenfalls dafür geneignet, bewusst Gräben zwischen den unterschiedlichen Meinungsgruppen zu schaffen. M. |
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In jedem Fall ist er wohl negativ belegt, aber ich vermute, dass die genaue Definition nicht allgemein bekannt ist. |
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Der Begriff Denunziation ist für mich eben stark mit dem Anschwärzen von Regimegegnern verbunden. Und hier sehe ich - für mich, andere mögen das anders sehen - einen ganz wichtigen Unterschied: Man zeigt einen Regelverstoß an, der gegebenfalls vom Rechtsstaat geahndet wird. Die Strafe dient aber weder dem Machterhalt des Regimes noch der persönlichen Genugtuung oder dem persönlichen Vorteil. Natürlich können Anzeigen auch als Denunziation genutzt werden, vor allem in Unrechtsstaaten und dort vor allem, wenn entsprechende Gesetze zum Machterhalt erlassen werden. Im Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit oder eines Verkehrsvergehens kann ich aber kein Denunziantentum sehen, allenfalls unnötige Kleinlichkeit. Aber was zu kleinlich ist und was nicht, ist dann wieder persönliche Definitionssache. M. |
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Mit ging es lediglich um die Abgrenzung zum Denunziantentum. Wenn man jede Kleinigkeit, die man anzeigen kann, auch wirklich anzeigt, könnte das vielleicht eben kleinlich, pedantisch etc. angesehen werden, ist aber - nach meinem Sprachverständnis - noch weit vom Denunziantentum entfernt. M. |
Ich regle das ganz ohne Anzeige direkt vor Ort. Wer mich anhupt oder beschimpft, kriegt sofort den langen Finger.
Wer mich ernsthaft gefährdet, kriegt vor Ort aufs Maul. Zack - feddich. |
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Absicht vorausgesetzt. Es ist dabei von Vorteil eine gewisse Übung darin zu haben in wenigen Sekunden die Kräfteverhältnisse einzuschätzen. Sollten diese ausgeglichen oder gar für einen negativ ausfallen, hilft ein sehr entschlossenes Auftreten die fehlenden Prozentpunkte zu eliminieren. |
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Die logische Folge ist das Problem: wer offensichtlich kein Interesse an Regeln hat, dem kann man nichts Gutes zutrauen. Zitat:
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Erinnert mich an die Story von nem Kumpel, der bei der Rennleitung und eines schönen Tages mitm Kollegen im Streifenwagen unterwegs iss. Vor ihnen ein verkappter Lance of A., der über ne Brücke auf der Strasse fuhr, wo aber beiderseits der wohl optimalsteste, ebenste, breiteste und was-weiss-ich Radweg des ganzen Landkreises verläuft (und natürlich daneben auch n Gehweg). Die Herren auf Streife also mit nem kurzen Hupen angedeutet, dass der Rennfahrer nen so elenden wie endlosen Rattenschwanz an Autokolonne hinter sich herzieht, der aller Wahrscheinlichkeit eher keine gute Stimmung bei den daran beteiligten Dosenkapitänen erzeugte, weil Überholen da vorm Ende der Brücke eher nicht möglich ist. Der Bruder aufm Rad hätte sicherlich daraufhin mehrere Optionen gehabt, wacker aus der Nummer rauszukommen, entschied sich aber für nen intellektuellen Offenbarungseid (aka teuerste Variante) und zeigte den Herren in (damals noch) Grün, ohne sich umzudrehen, den Mittelfinger. Das gab also, nachdem die Brücke überquert war, nicht nur ne Belehrung und schätzungsweise war die komplette Kolonne hintendran, die mitkriegte, dass der Knabe kielgeholt wurde, schlagartig wieder allerbester Laune. |
In der Berufung wurde das Urteil gegen den SUV Fahrer, der auf der Jagd nach zwei Rennradfahrern war, abgemildert:
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Schön, dass er massiv sozial geächtet wird und der Steuerzahler nicht seinen Knastaufenthalt zahlen muss.
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1. Hast Du einen höheren Grad in irgend einer Kampfsportart 2. Wenn Du nach Zack - feddich den Kontrahenten aufgemischt hast und Dich anschließend aufgrund unglücklicher Umstände vor dem Kadi wiederfändest - hätte eine ausgefasste Vorstrafe Auswirkungen auf Dein Dienstverhältnis? |
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