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Es geht vor Gericht und erstreitet ein solches Urteil, welches ich nun mehrfach verlinkt habe. Sie werden Recht bekommen, wenn nach Prüfung aller Umstände feststeht, dass das Paar ebenso wie ein heterosexuelles Paar geeinet und in der Lage ist, ein Kind zu erziehen. :Blumen: Ein Grundrecht ein Kind zu adoptieren hat weder ein heterosexuelles Paar, noch ein homosexuelles Paar. Hier geht es um den Schutz der Kinder. Sie sind schutzwürdig. Deshalb ist es zum Wohl des Kindes vorzuziehen, dass es in einer Familie aufwächst. |
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:Blumen: |
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M. |
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Ich habe mir so ziemlich die gesamte Diskussion durchgelesen. Was ich als bedrückend und verletzend empfinde, ist die Art und Weise der (förmlich betrachtet völlig korrekten) Diskussion und die darin enthaltenen unterschwellig transportierten Glaubenssätze.
Es geht doch darum, ob Franzosen in ihrer Hauptstadt für oder gegen etwas demonstrieren "dürfen". Der Demonstrationsgrund löst hier eine Diskussion darüber aus, ob gleichgeschlechtliche Menschen die in einer Beziehung/Lebenspartnerschaft leben, gemeinsam Kinden aufziehen dürfen. Was ich für elementar erachte, ist der Schutz und die (vor allem materielle) Unterstützung einer Familie und damit meine ich Menschen, die sich zusammen die Aufgabe stellen ihre eigenen und mit in die Beziehung gebrachten Kinder gemeinsam auf- und zu erziehen. Dazu braucht es nicht das Konstrukt einer Ehe, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensentwürfen insbesondere Kindern die in diesen Lebensmodellen leben. Und dazu kann jeder beitragen, dass Kinder keiner Asugrenzung ausgesetzt sind, egal aus welcher Familie sind kommen. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis halten sich gleich- und gegengeschlechtliche Paare die Waage, was man von denen die Kinder haben nicht sagen kann. Dort sind die Schwulen und Lesben deutlich in der Mehrzahl. Die (formellen) Gründe für eine Verpartnerung als auch für eine Ehe wären hinfällig, wenn wir uns endlich von tradierten Vorstellungen und Rollenklischees befreien und stattdessen nach vorn gerichtete Diskussionen führen. |
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Ja, es gibt eine Kinderrechtskonvention, die 1989 durch die UN-Generalversammlung angenommen wurde, die von der Bundesregierung unterschrieben wurde. Im Wortlaut ist sie hier vom Familienministerium veröffentlicht. Demzufolge hat gem. Artikel 2 ein Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Das Wort "leiblich" - was es auch immer bedeuten soll - kommt in der Kinderrechtskonvention nicht vor und wurde von Dir ergänzt. Gemäß Artikel 20 hat "Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates." Selbiger stellt deshalb eine "andere Formen der Betreuung eines solchen Kindes sicher", was u.a. eine Adoption sein kann. Du hast also ein Kind, dass aus welchen Gründen auch immer nicht bei den Personen, deren Gene es in sich trägt, sein kann - und auf der anderen Seite erwachsene Menschen, die willens sind, das Kind "an Kindes statt" anzunehmen. Wo ist Dein Problem? |
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Der Staat vertritt die Auffassung dass sie keinen Anspruch haben. Ich finde das nicht schön aber auch nicht diskrimierend. |
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Und ausser moralischen Argumenten kam noch keine einzige rechtliche haltbare Begründung. Mir ist das eigentlich egal, aber die rechtliche Komponente wurde nunmal eingeführt (Menschenrecht und Grundrecht) Mir hätten Toleranz und Liberalität vollkommen ausgereicht (diese Werte vertrete ich zu 100%) Es wurde jedoch ausdrücklich und explizit angeführt, dass es gerade nicht um Toleranz und Liberalismus geht, sondern um 'Rechte' Ich tipp grad auf dem Handy, daher fällt es mir schwer, aber wenn du möchtest such ich dir den Post heraus. |
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Der Staat regelt das zum Wohle des Kindes. Er hat eine Verpflichtung dem schutzbedürftigen Kind gegenüber... Das erfüllt er. |
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Der deutsche Staat hat - vertreten durch seine Jurisprudenz in Form des Bundesverfassungsgerichts - entschieden, dass es diskrimierend wäre, wenn Menschen alleine aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Adoption verweigert würde. Einen "Anspruch" auf die Adoption nur eine Person: das Kind, auf keinen Fall aber irgendjemand, der jemand "an Kindes statt annehmen möchte". Dafür spielt aber weder die sexuelle Orientierung noch sonst irgendwas eine Rolle, das hatte Matthias75 aber ja auch nicht gefragt. |
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Du suchst nach rechtlichen Argumenten? Bitte: Aus einem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung PD Dr. Friederike Wapler, Universität Frankfurt am Main Zitat:
PD Dr. Friederike Wapler, Universität Frankfurt am Main Die Fußnoten spare ich mir mal. Ich habe mal das fett markiert, was ich für das größte Problem halte. |
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Es geht nicht um die sexuelle Neigung, oder darum ob Homosexuelle ein Kind grossziehen dürfen, sondern darum ob ausschliesslich ein Ehegatte oder auch ein Lebenspartner ein BEREITS ADOPTIERTES KIND ebenfalls adoptieren darf? |
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Du schreibst .... ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben......... und ich zitiere Dich und ersetze in meiner Frage mehr oder weniger nur "Homosexuelle" durch "Heterosexuelle". Zitat:
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Ich versteh ehrlich nicht, was du mir sagen willst. Vielleicht hilft es dir dich klarer auszudrücken, wenn du deine persönliche Abneigung gegen meine Posts (weil sie anscheinend deutlich von deiner Meinung abweichen) in etwas mehr Objektivität umwandelst und dir vorstellst, das auch andere Meinungen nicht falsch sein müssen. |
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Du sagst sinngemäß, homosexuelle Menschen hätten kein Recht, einander standesamtlich zu heiraten. Genauer gesagt, es bestünde kein grundsätzliches Recht dazu, welches sich aus höher stehenden Rechten, zum Beispiel dem Grundsatz der Gleichstellung aller Menschen, ableiten ließe. Stattdessen könne dieses Recht jedoch vom Rest der Gesellschaft gewährt werden, aufgrund der Toleranz oder Liberalität dieser Gesellschaft. Es könne aber auch legitim verweigert werden. Homosexuelle Menschen hätten nicht aus sich selbst heraus (aus ihrem Menschsein) die gleichen Rechte wie heterosexuelle Menschen, stattdessen könnten ihnen diese Rechte verliehen werden. Und zwar ganz oder teilweise. Du selbst seist 100% liberal und tolerant in Fragen der Homo-Ehe, und würdest damit zu jenen gehören, die den homosexuellen Menschen das Recht auf Ehe und das Aufziehen von Kindern gewähren würden. Ob diese Rechte tatsächlich realisiert würden, hängt von der Mehrheitsmeinung einer Gesellschaft ab – nicht alle teilen Deine liberalen Ansichten. Die Demonstranten in Paris gäben ebenfalls ihre Meinung dazu ab, welche Rechte homosexuellen Menschen zu gewähren seien und welche nicht. Sie seien deshalb ebenso zu respektieren, wie Menschen gegensätzlicher Meinung. Ist das richtig so, im Großen und Ganzen? :Blumen: |
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Ansonsten sehe ich das so, mit der Anmerkung, dass ich froh wäre, wenn eine Nachweisführung gelingen würde, dass es ein per se Recht ist, Homosexuell zu heiraten und Kinder zu bekommen. |
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Ein Kind darf in Deutschland nur durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson adoptiert werden. Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland im Gegensatz zu den meisten westlichen Ländern keine Ehepaare werden, sie können nur "verpartnert" werden. Hat einer aus der Partnerschaft bereits Kinder, ist durch den "verpartnerten Partner" eine Stiefkindadoption möglich. Das betraf aber keine adoptierten Kinder - eine solche Sukzessivadoption war "verpartnerten Partnern" bis zu diesem Gerichtsurteil untersagt. Eine gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch eine Lebenspartnerschaft ist also (derzeit) immer noch nicht möglich - durch das BVG-Urteil steht aber zumindest das Recht auf den jahrelangen Behördenmarsch zu, damit auch der andere Partner rechtliches Elternteil des Adoptivkindes werden kann. Hier findest Du einen TV-Bericht über die Leiden der Regenbogenfamilien und ihrer rund 19.000 Kindern mit dem deutschen "Familienrecht": http://www.ardmediathek.de/tv/tag7/L...entId=38168426 |
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Das Urteil besagt, in Bezug auf das Adoptionsrecht dass Ehepartner = Lebenspartner zu sein hat. Ist das zusammenfassend korrekt? Damit ist überhaupt nicht geklärt, ob es aufgrund seiner sexuellen Neigung verboten werden darf, Kinder aufzuziehen. Wenn der Staat homosexuellen Paaren den Status der Lebenspartnerschaft wieder aberkennt stehen wir am Anfang. Nämlich ob er das darf oder nicht. Möglicherweise gibt es aber auch schon Grundsatzurteile darüber, ob der Staat Homosexuellen den Status der Ehe anzuerkennen hat?? |
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Der Artikel 6 Abs 1 GG schützt grundsätzlich das Institut der Ehe. Der Staat muss also handeln und an der Eheschließung mitwirken (Standesamt). Er kann nicht ablehnen, weil ihm einer der Partner nicht passt. Eine rein kirchliche Heirat ist unwirksam. Die Ehe definiert das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen: Die Ehe ist diesem zufolge eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird (BVerfGE 105, 313 (345)). Du siehst, dass hier gleichgeschlechtliche Paare nicht mit eingeschlossen sind. Das heißt, dass sie keine Ehe schließen können. Sie können sich nur auf Art. 3 Abs 1 GG berufen (Ungleichbehandlung). Das ist durchaus erheblich. Ersatzweise hat der Staat das Institut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gebastelt. Das ist jedoch nicht durch das GG geschützt und kann jederzeit wieder abgeschafft werden. Ziemlich riskant, finde ich. |
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Lies Dir Beitrag 273 in diesem Thread durch (Du hast ihn selbst geschrieben). Du schliesst den Beitrag damit mit dem nachfolgenden Satz ab: "Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren" Meine Gegenfrage auf diesen Satz war: "Haben denn Heterosexuelle ein Grundrecht auf Kinder?" Unabhängig von meiner persönlichen Meinung, die Du in diesem Thread nicht finden wirst und die Du nicht aus Beitrag 274 und Beitrag 2 herausinterpretieren kannst, ist der Ton in Deinem Satz in Post 276 ("Daher nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht um das KIND") fehl am Platz. Bitte unterlasse es, mir irgendeine Meinung zu unterstellen. Sollte ich dem Forum meine Meinung mitteilen wollen, dann werde ich es persönlich in einem Post tun. |
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Ebenso MfG Michael |
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Du zitierst meinen Post 273 nur zur Hälfte, (evtl. hast du den Rest des Posts nicht gelesen; den Teil des Postes der sich auf das Kind bezieht)? Ich weise dich daraufhin, dass es in meinem Post um das Grundrecht des Kindes geht, also "um das Kind" und daraus ableitend um die Rechte Homosexueller. Hilft dir das als Erläuterung. Im Übrigen ist (i. m. A.) eine Diskussion nur dann fruchtbar, wenn man sich an Ihr beteiligt und auch einen Standpunkt bezieht. Verkürzte Zitate widergeben um daraus Fragen zu basteln erwecken sonst schnell den Eindruck der Provokation. Zumindest läuft man bei dieser Art der Beteiligung an einer Diskussion schnell Gefahr missverstanden oder einer Meinung zugeordnet zu werden. So etwas lässt sich, und so etwas werde ich, gewiss nicht unterlassen. |
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M. |
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Ist das eins der ungeschriebenen Regeln oder steht das irgendwo. Ist letztendlich unerheblich. Du hast mir ne Frage gestellt, ich hab sie dir beantwortet. Wenn du dies als Belehrung empfindest, tuts mir leid. Bedauerlicherweise wirst du meine Posts ausführlicher lesen müssen, wenn du dir Fragen dazu ersparen möchtest. |
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1. Weder ein Heteropaar noch ein Homopaar hat einen Anspruch auf ein Kind aufgrund eines Grundrechts. Ich schrieb das schon einmal. Geht ja auch nicht. Wenn es keine Kinder mehr gibt, was dann? Soll der Staat welche produzieren, weil Paare kommen und sich auf das Recht berufen, dass sie Kinder haben dürfen??? Das wäre also absolut sinnfrei... 2. Kinder haben ein Grundrecht auf Schutz durch den Staat. Sie haben KEIN Grundrecht auf die Erziehung durch die LEIBLICHEN Eltern, aber der Staat muss dafür sorgen, dass sie - wenn möglich - geeingete Eltern für sie finden (Pflegeeltern, Adoptiveltern.). Das kann auch nicht gehen, denn wenn die LEIBLICHEN Eltern verstorben sind, wäre es dem Staat nicht möglich, dieses Grundrecht umzusetzen. Tot ist tot. 3. siehe 1. |
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Evtl. schaust Du Dir auch noch den Button "Beitrag anzeigen" an. Wenn jemand den kompletten Ursprungsbeitrag lesen möchte, dann muss er nur diesen Button anklicken. Zitat:
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Persönliche Antipathien in einer öffentlichen Diskussion auszutragen sind wenig fruchtbar, und bringen die Diskussion nicht vorwärts. Evtl. solltest du wieder auf die PN umsteigen. |
Jetzt habt Euch mal nicht so... :Blumen:
Wir tauschen hier ja nur Meinungen aus. Bitte werdet nicht persönlich. |
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(...) Vielleicht sollte a) nun mal die Admin darüber nachdenken, wie man mit dem User umzugehen hat. Oder b) wir lassen ihn, die Foris werden das regeln ;) |
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Ich denke nicht, dass Kai und Uwe schlechtere Eltern wären. Nur kann ich mir sehr gut vorstellen, dass Kai-Uwe-Junior Angriffspunkte hat, für (junge) Menschen, die dir ans Bein pissen wollen. Und solche gibt es nun mal. Daher meine Meinung: genau hingucken, ob man Kai-Uwe-Junior an Kai und Uwe gibt. Denn ein Kind ist nicht zur Bespassung der Eltern da oder deren Eigentum, sonder gehört niemandem und ist eine eigene Person. |
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Kein Mensch in Deutschland hat ein irgendwie geartetes Recht auf Grund seiner sexuellen Orientierung, egal ob er homo-, hetero-, bi- oder asexuell sei. Es hat auch kein Mensch irgendein spezielles Recht auf Grund abstehender Ohren, langer oder kurzer Haare oder besonders großer Füße. Es gibt in Deutschland einen Set von Grundrechten, definiert im entsprechenden Abschnitt des Grundgesetzes, die als Derivat der Menschenwürde gem. Art. 1 einen Ewigkeitsschutz genießen. Und gemäß diesen besteht in Deutschland das Grundrecht, dass "Pflege und Erziehung der Kinder ... das natürliche Recht der Eltern" sind. Dieses Grundrecht gilt für alle Menschen, die unter die Regelungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fallen - egal ob sie abstehende Ohren, große Füße, homo-, hetero-, bi- oder asexuell sind oder besonders lange oder kurze Haare haben. Denn für alle vorgenannten gilt auch der Artikel 3 des Grundgesetzes, der da lautet "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Alle. Auch Triathleten, Duathleten, Balltreter, Schattenparker. Wirklich alle. Ok, fast alle. Wer gem. Art. 18 GG die FDGO bedroht, nicht. Aber sonst wirklich alle. Also:
Einzig: der deutsche Gesetzgeber verkompliziert es gleichgeschlechtlichen Paaren, Eltern zu werden. Und in Frankreich, wo die Gesetze nicht so kompliziert sind, sind 10.000 Menschen auf die Straße gegangen, um dort zu fordern, das Leben für gleichgeschlechtliche Paare zu verkomplizieren. :Blumen: Zitat:
:Blumen: |
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Bei der Adoption besteht da meines unvollständigen Wissens nach deutlich mehr Prüfung und Kontrolle. Es gibt wesentlich mehr Paare, die gerne ein Kind adoptieren würden, als zu adoptierende Kinder. Ohne bei den zuständigen Ämtern einen guten Eindruck zu hinterlassen, hat man keine Chance. Das gilt für adoptierende Einzelpersonen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, doppelt und dreifach. Bitte verstehe mich nicht falsch. Ich bin überzeugt, dass Deine Kinder in Dir einen guten Vater haben. Doch viele Kinder wachsen in miserablen Umständen auf, die kaum jemanden kümmern, solange das Jugendamt nicht eingreift. Sicher ist es gut, wenn die Adoptiveltern sorgfältig ausgewählt werden, keine Frage! Aber die sorgenvolle Grundeinstellung, dass gleichgeschlechtliche Eltern per se eine größere Gefährdung für die Kinder darstellen als gegengeschlechtliche, sehe ich als unbegründet an. Wie immer: no offense und Danke für die Diskussion. :Blumen: |
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Also ich entnehme dem, dass bei 2 Schwulen die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass sie Kinder zur Bespassung sich zulegen wollen, als bei Heteroeltern? Verstehe ich das richtig? |
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