![]() |
Geht ja nicht nur ums zubeißen. Wenn der Hund nicht angeleint ist und einem passierenden Radfahrer vors Vorderrad läuft und der dadurch zu Sturz kommt, dann kann den Hundehalter eine Schuld treffen.
|
Es ist egal, ob den Tierhalter eine Schuld trifft, solange sich die typische Tierspezifische Gefahr realisiert. Reine Gefährdungshaftung (833 BGB) nennt man das.
|
Gut zu wissen - bei uns verhält es sich aktuell so, dass Hundebesitzer gerne 5 oder mehr meterlange Leinen verwenden weil sie ihre Hunde in der Bewegungsfreiheit weniger einschränken wollen. Bedeutet die grundsätzliche Haftung, dass es im Falle einer Schädigung des Radfahrers dann ohne Bedeutung ist, ob der Hund angeleint war oder nicht (wenn die Leine so lang war, dass der Hund trotzdem vors Rad laufen konnte)?
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann? |
Zitat:
Du bist schlauer als das Herrchen/Frauchen und sogar als der Hund. Durch die Gefährdungshaftung ist auf jeden Fall Mitschuld bei dem Hundehalter, durch §1 STVO bist Du angehalten das zu beachten in Deinem Fahrverhalten. |
Hunde sind halt Tiere, die gerne rumschnüffeln und Geruchsquellen über Meter hinweg riechen und deswegen auch mal ganz schnell und heftig ihre Richtung beim Vorwärtslaufen ändern, ob mit oder ohne Leine. Es empfiehlt sich einfach mit dem Rad langsamer, in Bremsbereitschaft und mit Abstand, soweit wie möglich, an Spaziergänger mit Hunden vorbeizufahren. Das würde man bei grösseren Tieren selbstverständlich machen, wenn z.B. Schafe/-Kühe einen Radweg kreuzen oder nutzen.
Ich persönlich meide Radwege, die für Fussgänger und Radfahrer gedacht sind, egal ob zu Fuss, per Rad, mit oder ohne Hunde, soweit es geht. |
Jens,
Glückwunsch zu deinem "Sieg"! Freut mich, dass die Tante jetzt mal richtig zahlen muss. Ich hoffe sie hat jetzt endlich kapiert... |
Ich mache es so: wenn der Hund ganz kurz an der Leine ist oder sogar am Halsband gehalten wird, dann fahre ich normal vorbei. Der Halter zeigt mir dadurch an, dass er mich gesehen hat und er den Hund "im Griff" hat. Sobald der Halter den Hund an längerer Leine hat oder sogar gar nicht an der Leine, ist Schrittgeschwindigkeit angesagt. Der Hund kann mich als Radfahrer nicht einschätzen und der Halter hält es offensichtlich nicht für nötig, die entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Wenn ich den Eindruck habe, der Halter sieht mich nicht (weil ich bspw. von hinten komme), rufe ich rechtzeigt, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Hund zu sich zu rufen.
Bisher ist nie etwas passiert, weder wenn ich auf dem Rad saß, noch wenn ich mit meinem Hund spazieren war. Ich mache es ähnlich wie qbz, als Radfahrer meide ich Hundewege und als Gassigeher meide ich Radwege. Radfahrer und Hunde passen eher schlecht zusammen. |
Zitat:
|
Alte Menschen sind ja von Gesetzeswegen vom vertrauensgrundsatz ausgenommen. Der durchschnittliche Hundeführer aber nicht. Also obliegt es auch seiner Verantwortung dafür zu sorgen, dass der Hund nicht plötzlich auf den Radweg rüberläuft.
|
Zitat:
|
Zitat:
Zu deiner zweiten Frage: Dein etwaiges Mitverschulden würde wohl über § 254 berücksichtigt werden. Wie schon richtig gesagt, besteht im Straßenverkehr die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Wie solche Verschuldensquoten dann im Einzelfall aussehen ist natürlich immer eine konkrete Einzelfallbetrachtung. |
Zitat:
Gibts das? Soweit ich weiß ist gibts keine Radwegbenutzungspflicht oder? Du darfst jederzeit auf der Straße fahren (ausgenommen Autobahn). Oder liege ich da falsch? |
Zitat:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Zitat:
|
Zitat:
Vor allen Dingen wenn du angehupt wirst weil emand glaubt es gäbe einen Radweg. ;) |
Zitat:
Mich hat jedenfalls mal ein Polizist an einer Strasse rausgewunken und gefragt, warum ich mich nicht selbst schütze und auf dem Radweg fahre. Auf meinen Hinweis darauf, dass das nur ein Fussweg mit grauem "Für Radfahrer erlaubt" ( http://www.t-online.de/auto/recht-un...e-zeichen.html ) Schild sei, wurde er gleich pampig und meinte, ich solle gefälligst dort fahren, sonst würde er meine Personalien aufnehmen und Anzeige erstatten. Bin dann halt rüber, war mir zu doof, weiter mit dem netten Herrn zu "diskutieren". |
Zitat:
Dann passt das üblicherweise schon.;) :Blumen: |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:58 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.