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Oder anderes Beispiel: Wenn ich morgen erkranke und mein Arzt sagt mir, ich könnte zu 15% an der Krankheit versterben, ist das eigentlich immer noch eine sehr gute Quote, ich wäre aber dennoch sehr besorgt - aber optimistisch. |
Mich würde mal interessieren, wie in anderen Bundesländern das generelle Kontaktverbot geregelt ist.
In Baden Württemberg ist es erlaubt, dass sich im nicht öffentlichen Raum bis zu 5 Personen gleichzeitig aufhalten. Ich habe deshalb mit meinen zwei besten Kumpels schon vor Wochen die Vereinbarung getroffen, dass wir uns alle paar Tage bei einem von uns treffen um zu quatschen und das ein oder andere Bier zu trinken. Im Gegenzug haben wir beschlossen ansonsten das Social Distancing sehr genau zu nehmen, d.h. ich gehe seit Wochen nur alleine Radfahren oder laufen obwohl das ja zu zweit erlaubt wäre. Ich mache konsequent Homeoffice obwohl ich auch ins Büro gehen könnte etc. Dadurch komme ich persönlich mit der aktuellen Situation recht gut zurecht, zumal bei uns in der Firma momentan keine Kurzarbeit geplant ist. |
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https://www.nw.de/nachrichten/zwisch...ge-heraus.html |
Zwar kein Bundesland aber in der Schweiz ist es auch so.
Maximal 5 Personen die jeweils 2 Meter Abstand zueinander halten sofern sie nicht sowieso im gleichen Haushalt leben. Wir haben im Garten einen "Besuchertisch" in 3 Meter Abstand zum ersten Gartentisch eingerichtet den Besucher nutzen können. Meine Frau hatte neulich Geburtstag, da mussten wir regelrecht Zeitslots vergeben :Lachen2: Jeder der wollte durfte eine Stunde kommen, danach wieder desinfizieren und die nächsten :Lachanfall: Ab nächster Woche darf man sich hier wieder zu viert in einem Restaurant treffen ohne die 2 Meter Mindestabstand untereinander einzuhalten. Darauf werde ich aber vorerst wohl noch verzichten. Die Lösung mit dem Mindestabstand im eigenen Garten hat sich eigentlich recht gut bewährt. |
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Man hört ja immer nur von "X Personen im öffentlichen Raum", dass man Leute zu sich nach Hause einladen darf (die nicht bei dir leben), wäre mir neu... |
Leider hinter der paywall - ein Plan für Bäder - kurz gefasst: Abstand wie im Supermarkt, umgebaute Duschen, starke Kapazitätseinschränkungen
Bebildert: https://www.spiegel.de/gesundheit/co...f-51625214c8ab Offen - hier der Pandemieplan Bäder als Langtext: https://www.baederportal.com/fileadm...sion_1.1. pdf m. |
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen
von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften bis zum 10. Mai 2020 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen außerhalb der in §§ 1 und 1a genannten Bereiche. aus Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1 PDF-Datei |
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