![]() |
Zitat:
|
Zitat:
Ja, es gibt dieses Level-4-Labor in Wuhan, in dem grundsätzlich auch mit sehr gefährlichen Viren, wie z.B. Ebola hantiert werden darf. Corona-Viren, wie das SARS-COV-2-Virus oder auch das alte SARS-Virus erfordern aber gar keine so hohe Sicherheitsstufe, sondern sie werden auch weltweit in weitaus schlechter abgesicherten virologischen Foschungslabors (sog. Labors der schutzstufe 3 oder Level-3-Laors) untersucht und genutzt. Level-3-Labore gibt es viel mehr in China und selbstverständlich auch weltweit. Natürlich gab es eklatante Versäumnisse in China im Umgang mit den Anfangsphasen der Epidemie. Das ist doch bei einem autokratischen und zentralistisch organisierten Regime zu erwarten und war schon Mitte Januar bekannt, als es über Chinas soziale Netzwerke erste Berichte über die Epidemie gab und die Provinzregierung daraufhin Druck auf die bloggenden Berichterstatter ausübte. Prof. Drosten ist in seinen Podcasts schon mehrfach auf die Verschwörungsthese eingegangen. Er glaubt auch nicht daran, dass das Virus auf dem Lebentiermarkt in Wuhan spontan auf den Menschen übergesprungen ist, sondern vermutet einen längeren Anpassungsprozess des Virus an den Menschen durch eine Situation, in der es längeren (wochen- bis monatelangen) kontakt zwischen Tieren und Menschen gegeben hat, so dass das neue Virus sich über mehrere Mutationen und Selektionen auf die Übertragung von Mensch zu Mensch "optimieren" konnte. Konkret nannte Drosten eine oder mehrere der zahlreichen Marderhundefarmen in Wuhan als möglichen Ausgangsort des Virus. Marderhunde werden in China wegen ihres Fells gezüchtet. Wenn ich vor die Wahl gestellt werden würde, ob ich bei so einer komplexen Materie wie der Entstehung eines neuartigen Virus, das zu 80% mit einem altbekannten Fledermausvirus verwandt ist, eher Wissenschaftlern glaube, die sich seit Jahrzehnten mit der Materie beschäftigen, oder ob ich lieber Geheimdiensten glaube, die von Viren noch weitaus weniger verstehen als ich und die so oft in jüngster Vergangenheit nachweisbar falsche Fakten geliefert haben (man denke nur an die angeblichen Massenvernichtungswaffen, die Irak besitzen sollte und die sogar eine Begründung für einen Krieg waren, sowie die angeblichen Hinweise auf Verbindung des Irak mit Al qaida, die es ebenfalls nicht gab), dann dürfte eigentlich klar sein, welche Quelle ich für glaubwürdiger halte. |
Zitat:
O.K., hier im Forum oder auf YouTube und unter Trumps Wählern werden sich doch einige finden, aber vernachlässigen wir die mal. :Cheese: Bleibt also ein möglicher Laborunfall, der nach allem, was bisher wissenschaftlich seriös diskutiert wurde, sehr unwahrscheinlich ist. Sofern doch etwas dran ist, wird das aber letztlich weder zu Entschädigungsansprüchen gegenüber China noch zu irgendwelchen anderweitigen Verurteilungen führen. Die USA sollten auch bzgl. Laborsicherheit vorsichtig in ihrem Glashaus sein. |
Moin. Ein Blick in die Welt...
Geberkonferenz soll Milliarden für Corona-Impfstoff sammeln: Im Kampf gegen das Coronavirus will eine weltweite Allianz an diesem Montag mindestens 7,5 Milliarden Euro Anschubfinanzierung für Impfstoffe, Arzneien und Tests sammeln. Ziel ist, die Gegenmittel schnellstmöglich auf den Markt zu bringen. Nur mal zum Vergleich: Im Jahr 2019 liegt [bzw. lag] der Verteidigungsetat bei rund 43,2 Milliarden Euro. Der Anteil des Verteidigungsetats am Bundeshaushalt beläuft sich im Jahr 2019 auf 12,1 Prozent. Für investive Maßnahmen sind rund 9,9 Milliarden Euro vorgesehen. Quelle: Verteidigungsministerium Wahnsinn, oder? :-(( Gruß N. :Huhu: |
Kommt eine zweite und dritte Infektionswelle?
Und wann? Sehr lesenswert dazu finde ich das hier: https://www.nzz.ch/feuilleton/niall-...ist-ld.1553717 |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Abgeltungssteuer, die den fleißigen Kleinsparer trifft, bringt ganze 6-7 Milliarden Jahr. ;) |
Zitat:
Der Schaden durch den "Cum-Ex-Skandal" soll bei über 55 Milliarden Euro liegen. Und die Cleverle unter den Kleinsparern wissen doch bestimmt auch, wie man die Abgeltungssteuer minimiert. Du bist doch daher nicht betroffen, oder? Gruß N. :Huhu: |
Zitat:
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundesta- ges einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemi- schen Lage von nationaler Tragweite A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (In- fektionsschutzgesetz – IfSG) enthält weitreichende Befugnisse zur Verhütung (§§ 16 ff. IfSG) sowie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (§§ 24 ff. IfSG). Das In- fektionsschutzgesetz wird im Wesentlichen von den Ländern als eigene Angelegenheit aus- geführt. Die Anordnung von Maßnahmen der Verhütung sowie der Bekämpfung übertrag- barer Krankheiten obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Eine ergänzende Zuständigkeit des Bundes für Maßnahmen der Verhütung und insbesondere der Bekämp- fung übertragbarer Krankheiten ist bislang, abgesehen von den Zuständigkeiten des Robert Koch-Instituts, auch für den Krisenfall nicht vorgesehen. In der Normallage reicht diese Kompetenzverteilung aus, um die Ausbreitung eines Krankheitserregers zu verhindern. Das aktuelle Ausbruchsgeschehen der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ver- ursachten Krankheit COVID-19 zeigt, dass im seuchenrechtlichen Notfall das Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet sein kann. In einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation kann für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit eine erhebliche Gefährdung eintreten, der nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden kann. Um einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen, muss die Bundesregie- rung in die Lage versetzt werden, schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen. Die Bundesregierung wird zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermächtigt. Auf Verlangen des Bundestages oder des Bundesrates ist die Feststellung auf- zuheben. In der Folge der Feststellung wird das Bundesministerium für Gesundheit u. a. ermächtigt, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Me- dizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzaus- rüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen. Die Bundes regierung hat die epidemische Lage von nati- onaler Tragweite unverzüglich für beendet zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr gegeben sind. In diesem Fall verlieren sämtliche Maßnahmen, die getroffen worden sind, ihre Gültigkeit. [...] Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Ar- tikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Zitatende Quelle: https://www.bundesgesundheitsministe..._Tragweite.pdf |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:38 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.