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Diskussion um Gebühren der DTU mit 7 Jahren Verzögerung?
Lieber Arne, du kommst jetzt, ca. 7 Jahre nach der gerade von den Großausrichtern und kommerziellen Ausrichtern von Triathlonveranstaltungen gewünschten und begleiteten Reform der Ausrichterabgaben, mit Kritik der Abgaben um die Ecke.
Anlass war die Kritik des in Köln als Ausrichter offensichtlich gescheiterten Cologne Triathlon Weekend-Machers Uwe Jeschke, welcher für 2019 erst gar nicht versuchte, etwas mit dem NRWTV gemeinsam auf die Beine zu stellen. Seit 2012 ist die Abgabenhöhe sowie die Rahmenbedingungen dafür alleine Aufgabe und Recht der Landesverbände, die DTU hat damit (fast) nichts mehr zu tun. Ausnahme: Tageslizenzen ab längerer Strecke als 750m-20km-5km (1.€12,00 /Wettkampf>0,75km–20km–5km, 2. €16,00 /Wettkampf>1,5km–40km–10km, 3.€20,00 /Wettkampf>2,0km–80km–21km). Dafür haben alle Landesverbände als auch die DTU lange gerechnet und verhandelt, damals. Es war ein Kraftakt, damals, als auch ein Risiko von den starren Regelungen wegzugehen und dennoch ein Modell umzusetzen, welches die gute und nachhaltige Verbandsarbeit in allen Bereichen ermöglichen könnte. Ich selbst habe damals, 2011/2012, viele umfangreiche Rechenmodelle für Niedersachsen entworfen um mögliche Gebührenkonstrukture sowie ihre Auswirkungen durchzuspielen. Das damals angestimmte Modell hat übrigens bis heute Bestand, inklusive Aktzeptamz durch kommerzielle Ausrichter, die nicht Mitglied im Verband sind. Würde man die Ausrichterabgaben übrigens herausnehmen bzw. von ihnen absehen, müssten bei gleichem Verbandsangebot die Vereins- und Mitgliedergebühren in einen Bereich steigen, der von Sportlern nicht mehr akzeptiert würde. Es handelt sich also um eine Mischfinanzierung der Verbandsfinanzen, um auch Nichtorganisierte und ausländische Starter an der Finanzierung der gewachsenen Triathlonstruktur zu beteiligen. Eigentlich funktioniert das auch sehr gut, auch für die Großveranstaltungen und Privaten. Seit 2012! Irgendwie kommt die ganze Diskussion also 7 Jahre zu spät und nach Akzeptanz durch die meisten Ausrichter. Im Übrigen hat Uwe Jeschke für seine Veranstaltung im Osten der Republik mit dem dortigen Landesverband zusammen gearbeitet, und das trotz der dort wesentlich höheren Verbandsabgaben. Er akzeptiert sie also in Dresden, jedoch nicht in Köln. |
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Du machst immer den Anschein als ob ein Verband entsprechende Finanzierungsmodelle nicht machen dürfte, es also nicht geltendem Recht entsprechen würde. Vielleicht findest Du das einfach nicht gut. Das finde ich in Ordnung, dann wäre es aber Hilfreich das entsprechend zu formulieren. Es ist ja in Ordnung wenn sich ein Veranstalter seine Veranstaltung Verbandsrechtlich nicht genehmigen lässt. Ich finde es gut wenn Veranstalter das machen. Daraus lässt sich aber nur schwer eine moralische Verpflichtung für den Veranstalter konstruieren wie Du es weiter oben in Antwort auf einen meiner Posts gemacht hast. |
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Eine Monopolstellung bei Veranstaltern fände ich schlecht. Challenge/IRONMAN ist eine gute Konkurrenz.
Bei einem nicht kommerziellen Verband sehe ich das umgekehrt. Gäbe es zwei konkurrierende Verbände mit unterschiedlichen Regeln, anderen Kampfrichtern usw. wäre das nur nachteilig. Lieber ein demokratisches System, wo interessierte Mitwirkende jederzeit willkommen sind. Zwei Verbände, zwei Startpässe OMG :dresche |
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So, hier widersprtichst Du nach meinem Verständnis Deinem eigenen Statement vom oben jetzt schon selbst. Zudem moralisierst Du. selbst. Der Veranstalter kann und hat sich ja im diskutierten Fall gegen eine Verbandsrechtliche Genehmigung entschieden. Der Verband kann also offensichtlich nicht mit Druck irgendjemanden zu Zahlungen an ihn zwingen. Zudem sich Athleten gezielt für freie Veranstaltungen entscheiden können. |
Der Verband übt erheblichen Druck auf die Veranstalter aus, in dem er androht, Athleten zu sperren, die bei dem Veranstalter starten.
Für eine Nichtgenehmigung müssen wohlgemerkt keinerlei sachliche Gründe vorliegen, die mit der Qualität der Veranstaltung zu tun haben. Alle Standards und Regeln können exakt eingehalten werden; der Verband kann trotzdem eine Genehmigung verweigern, allein aus dem Grund, dass Zahlungen an ihn nicht geleistet wurden, die wohlgemerkt mit der Veranstaltung selber nichts zu tun haben. Die dort vom Verband erbrachten Leistungen, nämlich die Kampfrichter, werden extra vom Veranstalter bezahlt. |
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druck hat wenn überhaupt der startpaßinhaber, aber nie der veranstalter. wenn er mit der vereinsmeierei nichts zu tun haben will, dann sollte er auch auf die dortigen mitglieder verzichten können. es ist ein geben und nehmen. klar hat man mit lizenz höhere kosten, auf der anderen seite vielleicht dadurch doppelt so viel teilnehmer. es ist dann nur noch eine rechenaufgabe, es über das startgeld so zu gestalten, dass es sich rechnet. das machen tausende vereine in D so. wenn natürlich das ziel nicht das ausrichten einer sportveranstaltung, sondern reine gewinnmaximierung ist, versuche ich natürlich die kosten zu senken, und die einnahmen über gemecker und genörgel über das vereinswesen möglichst gleich zu halten. |
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