Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 976997)
Pacta sunt servanda!
Verträge sind einzuhalten. Punkt.
|
Völlig richtig. Die Kündigug scheint's ja nicht zu geben, hat er ja bestätigt. Und ohne wird's erst mal "schwer", da rauszukommen.
Die Frage ist nur, ob BS verpflichtet ist, die Veranstaltung durchzuführen. Zunächst gibt der Vertrag BS ja nur das Recht, die Marke zu nutzen. Muss er aber nicht. Ein Auto musste ja auch nicht unbedingt nehmen, wenn Du nicht willst. Nur zählen musste's natürlich und so muss die UG wohl auch die Lizenzgebühren zahlen. Sind die teilnehmerabhängig, wird man wohl davon ausgehen müssen, dass Kraichgau voll ist. Ist schon mal'n Kalkulationspunkt.
Dann gibts da noch die Konkurrenzschutzklausel. Wenns vernünftig gemacht ist steht da ne Vertragsstrafe drin. Noch'n Kalk-Punkt. Ist aber z.B. Für Arbeitnehmer nur unter bestimmten Bedingungen wirksam. Und manche Mandanten wissens sogar gegen anwaltlichen Rat besser.
Und dann noch Rügen. BS sagt ja, das sei mit der Challenge beendet gewesen. Wenns da ne zeitliche Überschneidung gab und er die Verhandlungen für beide Seiten geführt hat, stehen möglicherweise noch Schadensersatzansprüche ins Haus. Also 3 Punkte.
Ist IM bereit, zu zahlen wird FW den tatsächlichen Übergang wohl nicht verhindern können.
|