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Pascal 25.09.2008 13:00

Zitat:

Zitat von Phlip (Beitrag 134505)
Wenn man eines Menschen Einkommen auf Betrag X kürzt, dann ist das eine Einschränkung dessen Freiheit. Finanziell und beruflich.

Ich überlege gerade ob ich deshalb den Staat wg. Freiheitsberaubung anklagen soll...:confused: :)

P.S. Wenn ein Straftäter durch ein Urteil keine "Einschränkung" erführe, wo läge dann der Sinn?

Phlip 25.09.2008 13:15

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 134512)
Mir kommen die Tränen...

macht deinen Vorschlag nicht besser. Anstatt hier mit Killerphrasen um dich zu werfen, definiere doch lieber aus was du mit "Mindestrente" genau meinst.

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 134537)
Ich überlege gerade ob ich deshalb den Staat wg. Freiheitsberaubung anklagen soll...:confused: :)

P.S. Wenn ein Straftäter durch ein Urteil keine "Einschränkung" erführe, wo läge dann der Sinn?

Die Einschränkung kann ja durchaus erfolgen. Durch Geldstrafen zB. Nur sollte Sie in einem ordentlichen Verhältnis zur Strafe stehen. Das ist bei einer lebenslangen Mindestrente, so wie ich sie anhand Drullses politischer Einstellung (Soweit man das anhand von Posts erkennen kann) interpretiere, nicht gegeben.

drullse 25.09.2008 13:24

Zitat:

Zitat von Phlip (Beitrag 134551)
macht deinen Vorschlag nicht besser. Anstatt hier mit Killerphrasen um dich zu werfen, definiere doch lieber aus was du mit "Mindestrente" genau meinst.

Die Durchschnittsrente des deutschen Bürgers. Von mir aus seine Rente, die er sich erarbeitet hat. Ich würde aber alle Gewinne darüber hinaus einkassieren, denn die sind ja augenscheinlich durch illegale Methoden angehäuft worden.

Zitat:

Die Einschränkung kann ja durchaus erfolgen. Durch Geldstrafen zB. Nur sollte Sie in einem ordentlichen Verhältnis zur Strafe stehen. Das ist bei einer lebenslangen Mindestrente, so wie ich sie anhand Drullses politischer Einstellung (Soweit man das anhand von Posts erkennen kann) interpretiere, nicht gegeben.
Ich habe für Straftäter wenig übrig - keiner wird dazu gezwungen, das Gesetz zu brechen. Daher sehe ich keine Probleme, grade in solchen Fällen der Gier, das Geld richtig abzuschöpfen und im besten Falle einem Zweck zukommen zu lassen, wo es wirklich gebraucht wird.

Phlip 25.09.2008 14:01

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 134564)
Die Durchschnittsrente des deutschen Bürgers. Von mir aus seine Rente, die er sich erarbeitet hat. Ich würde aber alle Gewinne darüber hinaus einkassieren, denn die sind ja augenscheinlich durch illegale Methoden angehäuft worden

Unter Rente hatten wir wohl unterschiedliche Dinge verstanden. Dein Vorschlag wäre also, die genannte Straftat zu belangen, indem ab Ruhestand nur ein Betrag X zur Verfügung stehen darf. Aber sind alle Gewinne aus Investitionen durch illegale Methoden angehäuft worden? Wer stellt das fest? Ist es vielleicht nur ein Teil? Aber das geht über die eigentl. Diskussion hinaus. I got your idea.

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 134564)
Ich habe für Straftäter wenig übrig - keiner wird dazu gezwungen, das Gesetz zu brechen. Daher sehe ich keine Probleme, grade in solchen Fällen der Gier, das Geld richtig abzuschöpfen und im besten Falle einem Zweck zukommen zu lassen, wo es wirklich gebraucht wird.

Ok, einverstanden. Hiesse aber, dass ich mit einem Herrn Zumwinkel genauso umgehen müsste wie mit jedem, der Y% seiner Rechnungen schwarz ausstellt. Natürlich dem Einkommen entsprechend.

drullse 25.09.2008 14:06

Zitat:

Zitat von Phlip (Beitrag 134587)
Unter Rente hatten wir wohl unterschiedliche Dinge verstanden. Dein Vorschlag wäre also, die genannte Straftat zu belangen, indem ab Ruhestand nur ein Betrag X zur Verfügung stehen darf. Aber sind alle Gewinne aus Investitionen durch illegale Methoden angehäuft worden? Wer stellt das fest? Ist es vielleicht nur ein Teil? Aber das geht über die eigentl. Diskussion hinaus. I got your idea.

Natürlich ist das nicht ausgegoren und bis ins letzte Detail durchdacht, aber ich sehe bei solchen Geschichten einfach die Strafe nicht so recht. Natürlich knirscht der mit den Zähnen, wenn er ne Million zahlen muss aber es tut noch nicht richtig weh. Ist ähnlich wie mit festen Sätzen für Geldbußen - wer viel hat, der lacht drüber, wer wenig hat, ist wirklich bestraft. Bemessung am Einkommen und schon lacht keiner mehr.

Ansonsten: :Prost:

Zitat:

Ok, einverstanden. Hiesse aber, dass ich mit einem Herrn Zumwinkel genauso umgehen müsste wie mit jedem, der Y% seiner Rechnungen schwarz ausstellt. Natürlich dem Einkommen entsprechend.
Selbstverständlich!

Phlip 25.09.2008 14:11

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 134592)
Ansonsten: :Prost:

:Prost:

kaiseravb 25.09.2008 15:30

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 134592)
Bemessung am Einkommen und schon lacht keiner mehr.

Ist doch normalerweise (also bei eigentlich allem, was im Strafgesetzbuch steht) eh so... :confused:

drullse 25.09.2008 15:52

Zitat:

Zitat von kaiseravb (Beitrag 134620)
Ist doch normalerweise (also bei eigentlich allem, was im Strafgesetzbuch steht) eh so... :confused:

Hast Recht - bei Owis nicht.

Trotzdem ist halt eine Million für Zumwinkel noch ein Posten, der nicht wehtut - allerdings weiß ich natürlich nicht, wieviel er zahlen müsste wenn verurteilt.


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