Zitat:
Zitat von Helmut S
(Beitrag 1724406)
Deshalb meinte ich ja, ist dein Beitrag nichtssagend. Vom GG sprach ich nicht. Wer meine Einlassungen hier kennt, würde auch niemals auf die Idee kommen, dass ich das GG als Plattitüde bezeichnen würde. Das ist schon fast lustig. :Lachen2:
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Dann verstehe ich nicht, was du meinst.
Zitat:
Zitat von Helmut S
(Beitrag 1724406)
Eben. Natürlich muss der Staat es nicht darauf anlegen. Deshalb wird z.B. die AfD auch vom Verfassungsschutz beobachtet. Reicht dir das nicht?
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Nein, das reicht mir nicht. Es müssen schon auch Konsequenzen folgen.
Zitat:
Zitat von Helmut S
(Beitrag 1724406)
Wir sprachen über Deutschland. Wenn du strukturelle Parallelen im Konstrukt der Rechtsstaatlichkeit zwischen Ungarn/Polen und D siehst, müsstest du diese schon benennen. Meine Kompetenz ist das nicht.
Was du aber m.E. schon berücksichtigen solltest ist, dass in Ungarn die unschönen Grundgesetzänderungen mit einer tatsächlichen 2/3 Mehrheit zustande gekommen sind. Wo siehst du die Gefahr einer parlamentarischen 2/3 Mehrheit in D um Grundgesetzänderungen im Sinne der AfD durchzuführen?
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Wir haben doch schon in diversen Fällen gesehen, wie schnell CDU und FDP mal eben kurz mit der AfD zusammenarbeiten, um einen vermeintlichen eigenen Vorteil zu erarbeiten. Es muss keine gewählte 2/3 Mehrheit sein (die hatte die NSDAP auch nicht), es reichen schon ein paar ungünstige Abstimmungen, um hier massiven Schaden anzurichten. Warum sollten wir es darauf ankommen lassen?
Zitat:
Zitat von Helmut S
(Beitrag 1724406)
Ich plädiere für eine ruhige Sacharbeit in dem Punkt. Scheinbar gibt es die in Behörden und Ministerien. Der populistische Ruf nach einem Verbot aus Gründen die zum Teil vom Subjektiven und zum teil von berechtigter Sorge bestimmt sind, objektiv aber vom Verfassungsschutz (noch) nicht gesehen wird halte ich für kontraproduktiv. So aufregungsgesteuert funktionieren Medien - nicht aber Rechtsstaatlichkeit.
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Wieso ist der Ruf nach einem Verbot für dich populistisch? Es gibt ernst zu nehmende Hinweise auf die Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Dass diese Partei rechtsextrem ist, wurde ja auch schon gerichtlich festgestellt. Warum dann nicht die Mittel des Rechtsstaates ausspielen und hier ein Verbot durchsetzen? Es gilt immer noch: Wehret den Anfängen.
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