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Quax 17.06.2009 22:01

Zitat:

Zitat von HerbieX (Beitrag 237428)
Ich würde deiner Argumentation in Bezug auf das Strafrecht vollkommen folgen. In diesem Zusammenhang hier geht es aber nicht um Strafrecht (und um "Hängt ihn höher!"...), sondern maximal um Zivilrecht (wenn nicht noch weniger). Die so genannte "Waffengleichheit" ist hier definitiv nicht vorhanden. Die ehrenamtlich tätigen Verbandsmenschen sind doch definitiv mehr als überfordert und einem cleveren Anwalt nie gewachsen. Dies ist nicht deine Schuld, das ist die Schuld einer nicht vorhandenen entsprechenden Gesetzgebung des Staates (wie z.B. Italien, Frankreich oder nun auch ansatzweise Österreich). Aber es ist nicht korrekt von dir, die Gemengenlage zu vermischen. Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht sollte bekannt sein.

PS: Ich gehe mal davon aus, auch du erziehst deinen Sohn nach dem Begriff "Sag die Wahrheit" und nicht nach dem Motto "Sag nur soviel Wahrheit wie notwendig", oder noch schlimmer "Lüge dich an die Grenzen ran"!

Gruß HerbieX.

Vielleicht ist SV auch so erzogen worden?
Übrigens ist die verantwortliche ehrenamtliche Verbandsfrau Rechtsanwältin.

Gruß
Jürgen

drullse 17.06.2009 22:54

Zitat:

Zitat von Quax (Beitrag 237508)
Vielleicht ist SV auch so erzogen worden?
Übrigens ist die verantwortliche ehrenamtliche Verbandsfrau Rechtsanwältin.

Und das heißt genau was? Nüscht...

Ich werde grade vollkommen aussichtslos von meinem Vermieter verklagt, alle schütteln den Kopf (inkl. Gericht), er will sich trotzdem ne Beule holen. Was ist der von Beruf? Rechtsanwalt...

Megalodon 17.06.2009 22:56

Zitat:

Zitat von HerbieX (Beitrag 237428)
Ich würde deiner Argumentation in Bezug auf das Strafrecht vollkommen folgen. In diesem Zusammenhang hier geht es aber nicht um Strafrecht (und um "Hängt ihn höher!"...), sondern maximal um Zivilrecht (wenn nicht noch weniger).

Doping im professionell betriebenen Sport ist der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen.

Durch diesen Betrug sollen nämlich Platzierungen erreicht werden, die dem dopenden Sportler Zugang zu Sponsorengeldern und gut dotierten Werbeverträgen etc. verschaffen, die eigentlich dem, der mittels Doping auf die Plätze verwiesen wurde, zugestanden hätten. Somit handelt es sich hier um Betrug im Bereich der Wirtschaft und damit um Wirtschaftskriminalität.

Falko 17.06.2009 23:10

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 237533)
Doping im professionell betriebenen Sport ist der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen.

Durch diesen Betrug sollen nämlich Platzierungen erreicht werden, die dem dopenden Sportler Zugang zu Sponsorengeldern und gut dotierten Werbeverträgen etc. verschaffen, die eigentlich dem, der mittels Doping auf die Plätze verwiesen wurde, zugestanden hätten. Somit handelt es sich hier um Betrug im Bereich der Wirtschaft und damit um Wirtschaftskriminalität.

Muss dem Doper denn dann nicht ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden?

Lieber Sportler: Warum habe sie gedopt?

"Ich wollte nur schneller als XYZ sein. Die Gelder interessieren mich doch gar nicht....."

Megalodon 17.06.2009 23:35

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 237539)
Muss dem Doper denn dann nicht ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden?

Nein. Zumindest nicht bei Sportlern, die den Sport zum Bestreiten des Lebensunterhalts ausüben.

Bei PROS ist davon auszugehen, dass sie fast ausschließlich aus wirtschaftlichen Erwägungen an einem Wettkampf teilnehmen. Sie erhalten z.B. Gelder, damit sie an Wettkampfen als "Zugpferd" überhaupt starten. Des Weiteren müssen die Sponsoren präsentiert werden, und das passiert halt nur dann, wenn sie bei einem Wettkampf wie der IM in Frankfurt unter den Topp Leuten sind und somit das Kameramotorrad neben ihnen herfährt. Außerdem müssen sie dazu ständig in den Medien präsent sein, was halt auch nur der Fall ist, wenn sie wichtige Wettkämpfe gewinnen (Unger, Stadler, Al Sultan, Frodeno usw.)

Dopende Age Grouper sind in der Tat kein Fall für Juristen sondern eher für Psychiater. Weil wie behämmert muss man denn sein, um sich mit Stoff zuzudröhnen, nur um statt 275er 261er zu werden oder nach Hawaii fahren zu dürfen, um dann dort 585er zu werden ??

LidlRacer 18.06.2009 00:01

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 237533)
Doping im professionell betriebenen Sport ist der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen.

Ich habe mich in der Tat auch schon gefragt, warum Doping nicht zumindest in bestimmten Fällen, insbesondere wenn es um Preisgelder geht, als Betrug (§ 263 StGB) behandelt wird.

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Kann mich mal ein Jurist aufklären, warum dieser Straftatbestand nicht erfüllt ist, wenn ich durch Doping das Preisgeld für den 1. Platz gewinne, welches aber eigentlich einem anderen zustünde, ich aber durch Unterschreiben von irgendwelchen Antidoping-Erklärungen den falschen Eindruck erwecke, ich wäre sauber?

Scheitert es evtl an dem Wörtchen "rechtswidrig"?
Kann mich da mal einer der anwesenden Juristen aufklären?

TriBlade 18.06.2009 10:10

Jetzt wird es aber echt kompliziert.
Also wie oben angeführt, kann m.E. nach Doping zuerst mal auf keinen Fall Wirtschaftskriminalität sein, dass jetzt hier zu erklären dauert aber echt zu lange. Wen es interessiert, 74c GVG gibt einen Überblick was in der Bundesrepublik unter Wirtschaftskriminalität verstanden wird.

Doping ist deshalb kein Betrug, weil vermutlich nie der subjektive Tatbestand vorliegen dürfte.
Die Doper dopen eben nicht für Geld sondern für den sportlichen Erfolg. :Lachanfall:

Wie schon vorher irgendwo geschrieben, müsste in einem Strafverfahren der Ankläger (Staatsanwaltschaft) beweisen, dass der Sportler nicht nur den Stoff im Körper hatte, sondern ihn sich bewußt zugeführt hat in der Absicht sich einen Vermögensvorteil dadurch zu schaffen, dass er einen andern (Veranstalter) täuscht und dadurch bei diesem einen Irrtum erregt, der zu einer ihn (einen dritten fällt hier aus) begünstigenden Vermögensverfügung veranlasst.

Alle weiteren strafrechtlich Probleme will ich mal außen vor lassen. Aber es scheitert schon an der Zahnpasta :Cheese: :Cheese:

TriBlade 18.06.2009 10:11

Zitat:

Zitat von TriBlade (Beitrag 237631)
Jetzt wird es aber echt kompliziert.
Also wie oben angeführt, kann m.E. nach Doping zuerst mal auf keinen Fall Wirtschaftskriminalität sein, dass jetzt hier zu erklären dauert aber echt zu lange. Wen es interessiert, 74c GVG gibt einen Überblick was in der Bundesrepublik unter Wirtschaftskriminalität verstanden wird.

Doping ist deshalb kein Betrug, weil vermutlich nie der subjektive Tatbestand vorliegen dürfte.
Die Doper dopen eben nicht für Geld sondern für den sportlichen Erfolg. :Lachanfall:

Wie schon vorher irgendwo geschrieben, müsste in einem Strafverfahren der Ankläger (Staatsanwaltschaft) beweisen, dass der Sportler nicht nur den Stoff im Körper hatte, sondern ihn sich bewußt zugeführt hat in der Absicht sich einen Vermögensvorteil dadurch zu schaffen, dass er einen andern (Veranstalter) täuscht und dadurch bei diesem einen Irrtum erregt, der zu einer ihn (einen dritten fällt hier aus) begünstigenden Vermögensverfügung veranlasst.

Alle weiteren strafrechtlich Probleme will ich mal außen vor lassen. Aber es scheitert schon an der Zahnpasta :Cheese: :Cheese:

Edith sagt gerade noch, es ist wichtig klarzustellen, ich bin kein Jurist.
Trotzdem kenne ich mich mit Wirtschaftskriminalität ein bißchen aus.


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