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Übrigens ist die verantwortliche ehrenamtliche Verbandsfrau Rechtsanwältin. Gruß Jürgen |
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Ich werde grade vollkommen aussichtslos von meinem Vermieter verklagt, alle schütteln den Kopf (inkl. Gericht), er will sich trotzdem ne Beule holen. Was ist der von Beruf? Rechtsanwalt... |
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Durch diesen Betrug sollen nämlich Platzierungen erreicht werden, die dem dopenden Sportler Zugang zu Sponsorengeldern und gut dotierten Werbeverträgen etc. verschaffen, die eigentlich dem, der mittels Doping auf die Plätze verwiesen wurde, zugestanden hätten. Somit handelt es sich hier um Betrug im Bereich der Wirtschaft und damit um Wirtschaftskriminalität. |
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Lieber Sportler: Warum habe sie gedopt? "Ich wollte nur schneller als XYZ sein. Die Gelder interessieren mich doch gar nicht....." |
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Bei PROS ist davon auszugehen, dass sie fast ausschließlich aus wirtschaftlichen Erwägungen an einem Wettkampf teilnehmen. Sie erhalten z.B. Gelder, damit sie an Wettkampfen als "Zugpferd" überhaupt starten. Des Weiteren müssen die Sponsoren präsentiert werden, und das passiert halt nur dann, wenn sie bei einem Wettkampf wie der IM in Frankfurt unter den Topp Leuten sind und somit das Kameramotorrad neben ihnen herfährt. Außerdem müssen sie dazu ständig in den Medien präsent sein, was halt auch nur der Fall ist, wenn sie wichtige Wettkämpfe gewinnen (Unger, Stadler, Al Sultan, Frodeno usw.) Dopende Age Grouper sind in der Tat kein Fall für Juristen sondern eher für Psychiater. Weil wie behämmert muss man denn sein, um sich mit Stoff zuzudröhnen, nur um statt 275er 261er zu werden oder nach Hawaii fahren zu dürfen, um dann dort 585er zu werden ?? |
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"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Kann mich mal ein Jurist aufklären, warum dieser Straftatbestand nicht erfüllt ist, wenn ich durch Doping das Preisgeld für den 1. Platz gewinne, welches aber eigentlich einem anderen zustünde, ich aber durch Unterschreiben von irgendwelchen Antidoping-Erklärungen den falschen Eindruck erwecke, ich wäre sauber? Scheitert es evtl an dem Wörtchen "rechtswidrig"? Kann mich da mal einer der anwesenden Juristen aufklären? |
Jetzt wird es aber echt kompliziert.
Also wie oben angeführt, kann m.E. nach Doping zuerst mal auf keinen Fall Wirtschaftskriminalität sein, dass jetzt hier zu erklären dauert aber echt zu lange. Wen es interessiert, 74c GVG gibt einen Überblick was in der Bundesrepublik unter Wirtschaftskriminalität verstanden wird. Doping ist deshalb kein Betrug, weil vermutlich nie der subjektive Tatbestand vorliegen dürfte. Die Doper dopen eben nicht für Geld sondern für den sportlichen Erfolg. :Lachanfall: Wie schon vorher irgendwo geschrieben, müsste in einem Strafverfahren der Ankläger (Staatsanwaltschaft) beweisen, dass der Sportler nicht nur den Stoff im Körper hatte, sondern ihn sich bewußt zugeführt hat in der Absicht sich einen Vermögensvorteil dadurch zu schaffen, dass er einen andern (Veranstalter) täuscht und dadurch bei diesem einen Irrtum erregt, der zu einer ihn (einen dritten fällt hier aus) begünstigenden Vermögensverfügung veranlasst. Alle weiteren strafrechtlich Probleme will ich mal außen vor lassen. Aber es scheitert schon an der Zahnpasta :Cheese: :Cheese: |
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Trotzdem kenne ich mich mit Wirtschaftskriminalität ein bißchen aus. |
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