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deralexxx 26.11.2024 11:04

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1765059)
NIUS.de kannte ich bisher gar nicht. Sollte man dort öfter lesen?
Mein Wissensstand war bisher der, dass es um Beleidigung ging. So hatte ich das bisher auf tagesschau.de und heute.de vernommen.

Reichelt ist der Chef von Nius...

Klugschnacker 26.11.2024 11:07

Die typische Kombination in den sozialen Medien: Grosse Fresse und Glaskinn.

Gerade in der rechten Szene werden bewusst, organisiert und in großem Umfang Hetze betrieben und Falschbehauptungen propagiert. Es ist höchste Zeit, dass sich die Gesellschaft dagegen zur Wehr setzt.

deralexxx 26.11.2024 11:11

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1765027)
Ich kann das zwar lesen, bin aber kein Jurist und kann es nicht einordnen. Ich hatte in den letzten Tag gelesen, dass der Unterschied zwischen Politiker und Bürgern diesbezüglich größer geworden ist. Aber vielleicht war das falsch?
Ich bezweifle auch nicht, dass sich Politiker wehren sollten oder dürfen. Lediglich die Hausdurchsuchung halte ich für überzogen.

Ja, der Paragraph stellt insbesondere Beleidigung gegenüber politisch wirkenden Bürgern klar.

Wie ermittelt wird, ob diese Straftat ist und ob die Verhältnismäßigkeit vorliegt, ist ja unabhängig von dem Paragraf und wird durch einen Richter festgestellt (oder eben nicht).

Gerade bei Straftaten die online ermittelt werden, sind die Optionen für Polizei (aus gutem Grund?!) ja sehr eingeschränkt.

tandem65 26.11.2024 11:48

Zitat:

Zitat von Genussläufer (Beitrag 1765056)
Und in wessen Auftrag hat das Onlineportal gehandelt?

Im Auftrag dessen der es dort gemeldet hat. Vielleicht war ich es ja, Nepomuk oder TriVet jedenfalls kommen noch andere als Habeck4kanzler in Frage.

tandem65 26.11.2024 11:59

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1765059)
NIUS.de kannte ich bisher gar nicht. Sollte man dort öfter lesen?
Mein Wissensstand war bisher der, dass es um Beleidigung ging. So hatte ich das bisher auf tagesschau.de und heute.de vernommen.

Ja, auch die pöhsen regierungstreuen ÖRR Mainstreammedien haben das von NIUS.de ohne Faktencheck übernommen und vielleicht nicht mal korrigiert.
Wobei es natürlich stimmt daß es bei Habecks Anzeige um Beleidigung ging.
Der Unterschied zwischen koinzidenz & Kausalität ist zu beachten.

qbz 26.11.2024 12:00

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1765063)
Wie ermittelt wird, ob diese Straftat ist und ob die Verhältnismäßigkeit vorliegt, ist ja unabhängig von dem Paragraf und wird durch einen Richter festgestellt (oder eben nicht).

Aus einem Interview des Tagesspiegels mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt:
Zitat:

Die Justiz stünde still, wenn alle strafbaren Beleidigungen zur Anzeige gebracht würden. Das ist sonnenklar. Während unseres Interviews werden auf sozialen Netzwerken Hunderte Beleidigungen veröffentlicht. Das sind nicht ohne Grund sogenannte absolute Antragsdelikte. Damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden, braucht es also einen Strafantrag des Beleidigten. Eine Ausnahme gilt seit 2021 für die Beleidigung von Politikern. Sie wird nicht nur härter bestraft, sondern kann inzwischen auch ohne Strafantrag verfolgt werden. Ob das so schlau ist, bezweifle ich. Hier besteht ein strukturelles Vollzugsdefizit. Wer soll all diese Beleidigungen bearbeiten und sachgemäß das erforderliche besondere öffentliche Interesse an ihrer Verfolgung prüfen?
https://www.berliner-zeitung.de/poli...sen-li.2275538

Hier mal ein aktueller Einzelfall einer Erzieherin, welche Baerbock auf X als "Hohlbratze" bezeichnet hat, in 1. Instanz zu 6000.- Euro Strafe und in 2. Instanz freigesprochen worden ist. (ich teile die politischen Vorstellungen des Berichterstatters nicht und mir gefällt auch Twitter bzw. X nicht, wo eben unmoderiert jeder loslegen kann wie er möchte und sich gerade fühlt.)

noam 26.11.2024 12:27

Das ganze Rechtssystem würde kollabieren, wenn samtliches strafbares Verhalten zur Anzeige gebracht werden würde.

Gerade im Betrugsbereich, Nötigungsbereich oder einfache Körperverletzung wird ja nur ein ganz geringer Bruchteil der Begangenen Straftaten bekannt und zur Anzeige gebracht.

Allein in der Kinderwrziehung ist eine im Prinzip strafbare Nötigung ja absolut üblich „wenn Du nicht x machst oder lässt, passiert y“ wenn y jetzt zB eine Taschengeldkürzung ist bewegt man sich schon wieder in der Erpressung.

Unser Strafrecht erfasst eben sehr sehr viel und einen Rest gesunden Menschenverstand sollte man bei der Bewertung einzelner Sachverhalte schon benutzen

deralexxx 26.11.2024 13:09

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1765072)
Das ganze Rechtssystem würde kollabieren, wenn samtliches strafbares Verhalten zur Anzeige gebracht werden würde.

Gerade im Betrugsbereich, Nötigungsbereich oder einfache Körperverletzung wird ja nur ein ganz geringer Bruchteil der Begangenen Straftaten bekannt und zur Anzeige gebracht.

Allein in der Kinderwrziehung ist eine im Prinzip strafbare Nötigung ja absolut üblich „wenn Du nicht x machst oder lässt, passiert y“ wenn y jetzt zB eine Taschengeldkürzung ist bewegt man sich schon wieder in der Erpressung.

Unser Strafrecht erfasst eben sehr sehr viel und einen Rest gesunden Menschenverstand sollte man bei der Bewertung einzelner Sachverhalte schon benutzen

100 % agree!


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