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Das habe ich doch jetzt alles zigmal erklärt.
Mir geht es nicht darum, den Verband zu kritisieren. Dazu besteht zwar gelegentlich Anlass (auch für Lob und Anerkennung), aber hier geht es doch um die speziellen Fragen der Subventionierung der Landesverbände über eine Abgabe, die allen Startern bei Wettkämpfen auferlegt wird bzw. werden soll. Es geht mir nicht darum, den Verband pauschal zu kritisieren. Der Verband ist wichtig und seine Arbeit unter vielen Aspekten zu begrüßen. Eine Kritik an bestimmten Teilen ist nicht als Kritik am Ganzen misszuverstehen. Eine Abgabe, die auch von Nichtmitgliedern eines Verbandes zu entrichten ist, muss man sachlich rechtfertigen. In welcher Weise kommt das Geld jenen zugute, die es bezahlen? Kampfrichter werden zusätzlich zur hier diskutierten Abgabe aus den Startgeldern bezahlt. In einem anderen, älteren Thread sagte Zofingen-Sieger docpower dazu: Zitat:
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wer öffentliche gelder (privatgeld über abgaben oder allgemein steuergelder) in richtung vereinssport in frage stellt, darf gerne einmal die täglich anfallenden millionenfachen betreuungsgelder für kinder gegenrechnen, die durch vereine abgesichert werden (jeder darf mal hochrechnen, was dieselbe betreuung ohne geförderte vereine privat kosten würde). oder den nutzen der vereine für das deutsche gesundheitssystem.
die rechung "der staat steckt da geld rein, aber die normale bevölkerung hat keinen nutzen davon" stimmt so nicht. |
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Ist die Tageslizenz nicht eine Tagesmitgliedschaft? Selbst wenn sie keine Tagesmitgliedschaft darstellt, inwiefern muss die Abgabe sachlich gerechtfertigt sein? Also nochmal, geht es Dir darum daß es bei Verbandsgenehmigungen überhaupt eine Abgabe gibt die nicht Vereinsmitglieder zu zahlen haben oder geht es Dir um die Höhe der Abgabe? Zitat:
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Schönes Beispiel finde ich da den Schweizer Triathlonverband: der wird wie die DTU gemischt von der öffentlichen Hand sowie aus Abgaben der Vereine und Veranstalter finanziert und fördert dementsprechend auch -wie die DTU- olympischen Hochleistungssport, zusätzlich aber- und da unterscheidet sich swiss Triathlon gravierend grundsätzlich von der DTU- auch in beträchtlichem Maße den populären 70.3/ Ironman/ Langdistanzbereich. So gibt es in der Schweiz einen Langkader, einen Duathlon-Kader (gerade die Schweiz hat auch Einnahmen aus Zofingen) sowie einen Cross-Triathlonkader (hier sogar differenziert in A-kader und B-Kader) Das Argument der DTU, dass die Einnahmen aus Fördergeldern des Bundesinnenministeriums zweckgebunden für den olympischen Sport sind, stimmt, aber mittlerweile stammt ein erheblicher Anteil der DTU-Einahmen eben auch aus Einnahmen wie Veranstalterabgaben, Startpässe, Tageslizenzen aus Langdistanzbewerben sowie 70.3-Wettkämpfen, so dass auch in diesen Bereich des Triathlons das Geld in Leistungssport- und Breitensportförderung zurückfließen sollte. Allgemeine Sportförderung über Trainer- und Kampfrichterausbildung, die sowieso allen Triathleten indirekt zugute kommt, gibt es auch in der Schweiz. |
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Über die Verwendung der Mittel kann man immer streiten. Ich glaube wenn die Verbandsabgaben weg fallen würden, kann man den Verband zu sperren. |
Nach der Gebührenordnung des Hessischen Triathlon Verbandes führt der Veranstalter eine Abgabe in festgelegter Höhe für Athleten ohne DTU-Startpass ab. Der Athlet führt gar nichts ab. Es steht dem Veranstalter frei, von diesen Athleten ein höheres Startgeld zu nehmen oder auch nicht. Die meisten tun dies und bezeichnen das auch als Tageslizenz. Ich weiß gar nicht mehr, ob wir das damals nur erwogen oder auch gemacht haben, nur den an den Verband abzuführenden Teil davon zu erheben, als dieser Betrag drastisch erhöht wurde.
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