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Carlos85 13.03.2014 14:32

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 1023948)
Lassen wir es einfach ;) .

Weshalb?

http://www.vermoegen.org/ulrich-hoeness-vermoegen/

Geschätztes Vermögen 400 Mio.

Wer 400 Mio. hat, der kann nicht nur 50mio € Steuern (in seinem ganzen Leben!) gezahlt haben, es sei denn, es sind unrealisierte Wertpapiergewinne in entsprechender Höhe im Depot, dann ginge das wohl, oder er hätte geerbt, was ich, ohne es zu wissen, mal ausschließen will.

DasOe 13.03.2014 14:35

Herr Hoeness hat eine Woche Zeit, um formlos Revision zu beantragen. Tut er das, wird ihm das Urteil in Schriftform zugestellt. Danach hätte Herr Hoeneß wiederum vier Wochen Zeit, die Revision zu begründen.

Tobstar23 13.03.2014 14:36

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 1023954)
Weshalb?

http://www.vermoegen.org/ulrich-hoeness-vermoegen/

Geschätztes Vermögen 400 Mio.

Wer 400 Mio. hat, der kann nicht nur 50mio € Steuern (in seinem ganzen Leben!) gezahlt haben, es sei denn, es sind unrealisierte Wertpapiergewinne in entsprechender Höhe im Depot, dann ginge das wohl, oder er hätte geerbt, was ich, ohne es zu wissen, mal ausschließen will.

Streiten über die Höhe der von ihm bereits gezahlten Steuern ist doch Quatsch;)
Denn was für eine Rolle spielen denn die schon gezahlten Steuern?

silbermond 13.03.2014 14:36

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023946)
Die behält er natürlich - oder was meinst du genau?

Moin Moin!

Falsch!

Heinrich

Tobstar23 13.03.2014 14:38

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023953)
Naja, Versammlungsrecht, Freiheit der Wahl des Aufenthaltortes etc. sowas. Kann ich mir nicht vorstellen.

Im Übrigen gehe ich fest davon aus, das die Verteidigung in Revision geht. Wer weiß was da noch alles hochkommt *grusel*

Naja, Meldeauflagen hat er ja schon. Der Haftbefehl gegen ihn ist ja momentan nur gegen Kaution ausgesetzt. Theoretisch könnte man den jetzt wieder in Kraft setzen und Herrn Hoeneß festsetzen;) Ist aber unwahrscheinlich. Ich denke, er bleibt "auf Kaution frei" bis zur Entscheidung der letzten Instanz.

silbermond 13.03.2014 14:39

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023955)
Herr Hoeness hat eine Woche Zeit, um formlos Revision zu beantragen. Tut er das, wird ihm das Urteil in Schriftform zugestellt. Danach hätte Herr Hoeneß wiederum vier Wochen Zeit, die Revision zu begründen.

...mit den Fristen soll er das ja nicht so haben...

Heinrich

FinP 13.03.2014 14:42

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1023957)
Moin Moin!

Falsch!

Heinrich

Was ist daran falsch? Die Grundrechte behält er, werden nur teilweise eingeschränkt.
Einer im Gefängnis kann sich ja schlecht auf Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel berufen - trotzdem steht ihm dieses Recht grundsätzlich zu.

Im Grundgesetz steht schließlich - Alle Deutschen haben das Recht ...
Da steht nicht: Alle Deutschen ausser die im Knast ....

Tobstar23 13.03.2014 14:47

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023963)
Was ist daran falsch? Die Grundrechte behält er, werden nur teilweise eingeschränkt.
Einer im Gefängnis kann sich ja schlecht auf Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel berufen - trotzdem steht ihm dieses Recht grundsätzlich zu.

Im Grundgesetz steht schließlich - Alle Deutschen haben das Recht ...
Da steht nicht: Alle Deutschen ausser die im Knast ....

Stimmt, deswegen sind, soweit ich weiß, Ausbruchsversuche auch straffrei. Weil jeder Mensch das Recht auf Freiheit hat.


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