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Ich würde deiner Argumentation in Bezug auf das Strafrecht vollkommen folgen. In diesem Zusammenhang hier geht es aber nicht um Strafrecht (und um "Hängt ihn höher!"...), sondern maximal um Zivilrecht (wenn nicht noch weniger). Die so genannte "Waffengleichheit" ist hier definitiv nicht vorhanden. Die ehrenamtlich tätigen Verbandsmenschen sind doch definitiv mehr als überfordert und einem cleveren Anwalt nie gewachsen. Dies ist nicht deine Schuld, das ist die Schuld einer nicht vorhandenen entsprechenden Gesetzgebung des Staates (wie z.B. Italien, Frankreich oder nun auch ansatzweise Österreich). Aber es ist nicht korrekt von dir, die Gemengenlage zu vermischen. Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht sollte bekannt sein. PS: Ich gehe mal davon aus, auch du erziehst deinen Sohn nach dem Begriff "Sag die Wahrheit" und nicht nach dem Motto "Sag nur soviel Wahrheit wie notwendig", oder noch schlimmer "Lüge dich an die Grenzen ran"! Gruß HerbieX. |
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Gerechtigkeit ist eine Frage von Ethik und Moral. Da ist die Juristerei oft hoffnungslos ueberfordert. Zivilcourage widersetzt sich mitunter Recht und Gesetz, um Gerechtigkeit zu erzielen. Die Damen und Herren der DTU sind - ich kann es leider nicht anders ausdruecken - Feiglinge. |
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Ich hab's ja oben schon geschrieben und auch Michael Göhner hat sich ja dazu schon offen geäußert: allein die Tatsache, dass Vuckovic in Kenntnis der relativen Machtlosigkeit des Verbandes kategorisch die Aussage verweigert und nichts unternommen hat, um seine Unschuld zu belegen (bzw. neutral ausgedrückt: die Richtigkeit seiner Sicht der Dinge zu beweisen) hätte im eröffneten Verfahren, zusätzlich zu den auf dem Tisch liegenden belastenden Beweisen und Zeugenaussagen entsprechend gewürdigt werden müssen- und dies ganz sicher nicht zu seinen Gunsten! |
Es hätte m.E. nichts dagegen gesprochen gegen Stephan Vuckovic ein förmliches Verfahren zu eröffnen und Beweise zu erheben. Claudia Wisser bzw. die DTU haben das Ergebnis der Beweisaufnahme vorweggenommen. Auch das ist nicht rechtsstaatlich. Selbst wenn man glaubt, dass es in dem Verfahren nicht zu einer Verurteilung kommt, kann und sollte man das Verfahren eröffnen. Solche Verfahren gewinnen an Eigendynamik und niemand weiß, was tatsächlich als Ergebnis feststeht.
Jetzt muss die DTU mit dem Makel leben, keinen Arsch in der Hose zu haben. Hätte die DTU das Verfahren eröffnet, hätte sie mit dem Makel einer sehr öffentlichen Dopingdiskussion leben müssen. Naja, gibt Schlimmeres. Aber Martin Engelhardt kann die Sache weiterbetreiben. Da es mittlerweile um falsche eidesstaatliche Versicherungen geht, kommt das Strafrecht auch ins Spiel. Ob sich das lohnt, glaube ich allerdings auch wieder nicht. Triathlon beschäftigt jedenfalls zusehends die Staatsanwaltschaft. Ein ganz Schlauer aus Norddeutschland wird jedenfalls noch Post vom Staatsanwalt bekommen, das ist aber eine andere Baustelle Cengiz |
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Frau Wisser hat mir ergänzende Informationen zukommen lassen, mit der Erlaubnis, daraus zu zitieren:
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Sag' ich doch, feige!
Was muss denn auf dem Tisch liegen, dass mal einer den Mund aufmacht? |
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Dieses ständige Gesülze von "im Zweifel für den Doper" geht uns allen gewaltig auf den Indianersack... |
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