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keko# 26.11.2024 08:00

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1765013)
Bist du eine Person des politischen Lebens? Ich kann schwer beurteilen ob es einen Unterschied gibt, da ich dich nicht kenne :Blumen:

Die Gesetze wurden zuletzt 2021 angepasst, eine der Motivationen war, was ich nachlesen kann, soziale Netzwerke (auch als Ergänzung zum NetzDG). Wo siehst du weiteren Bedarf dieses Gesetz an Herausforderungen anzupassen?

https://www.buzer.de/gesetz/6165/al144301-0.htm
https://www.buzer.de/gesetz/6165/al144303-0.htm
etc.

Ich kann das zwar lesen, bin aber kein Jurist und kann es nicht einordnen. Ich hatte in den letzten Tag gelesen, dass der Unterschied zwischen Politiker und Bürgern diesbezüglich größer geworden ist. Aber vielleicht war das falsch?
Ich bezweifle auch nicht, dass sich Politiker wehren sollten oder dürfen. Lediglich die Hausdurchsuchung halte ich für überzogen.

tandem65 26.11.2024 09:09

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1765027)
Ich bezweifle auch nicht, dass sich Politiker wehren sollten oder dürfen. Lediglich die Hausdurchsuchung halte ich für überzogen.

Daß eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer Beleidigungsanzeige unverhätnismässig ist/wäre bezweifelt ja niemand. Du stösst da weiterhin in das Horn rechter X-Accounts und von NIUS.de, daß die Anzeige von Habeck4Kanzler die Hausdurchsuchung initiiert hätte. Auch wenn Du kein Jurist bist könntest Du das mittlerweile mitgbekommen haben daß da bereits schwerwiegendere Straftatbestände vorhanden waren die dafür in Frage kommen.

merz 26.11.2024 09:34

Was wird den eigentlich bei diesen Hausdurchsuchungen gemacht? Werden da die elektronischen Geräte gesucht und ggf. mitgenommen von denen man annimmt mit ihnen wurden die entsprechenden Posts gemacht, also so eine Art Beweis, ja?

m.

qbz 26.11.2024 09:55

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 1765041)
Was wird den eigentlich bei diesen Hausdurchsuchungen gemacht? Werden da die elektronischen Geräte gesucht und ggf. mitgenommen von denen man annimmt mit ihnen wurden die entsprechenden Posts gemacht, also so eine Art Beweis, ja?

m.

Es geht auch um die Überprüfung der Person, ob noch weitere, andere Delikte der gleichen oder anderen Art vorliegen und die Kontakte der Personen, vor allem wenn bei politischen Verstössen Hausdurchsuchungen angeordnet werden.

Genussläufer 26.11.2024 10:27

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1765034)
Daß eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer Beleidigungsanzeige unverhätnismässig ist/wäre bezweifelt ja niemand. Du stösst da weiterhin in das Horn rechter X-Accounts und von NIUS.de, daß die Anzeige von Habeck4Kanzler die Hausdurchsuchung initiiert hätte. Auch wenn Du kein Jurist bist könntest Du das mittlerweile mitgbekommen haben daß da bereits schwerwiegendere Straftatbestände vorhanden waren die dafür in Frage kommen.

Grundlage der Hausdurchsuchung war aber nun mal die Beleidigungsanzeige. Und ausschließlich auf dieser beruht der Beschluss, der zur Hausdurchsuchung führte.

Das war übrigens rechtlich in Ordnung. Wie Du aber richtig schreibst, für viele Aussenstehenden völlig überzogen und damit unverhältnismäßig.

Habeck hätte die Anzeige auch einfach zurückziehen können. Hat er aber nicht.

dr_big 26.11.2024 10:41

Zitat:

Zitat von Genussläufer (Beitrag 1765051)
Grundlage der Hausdurchsuchung war aber nun mal die Beleidigungsanzeige. Und ausschließlich auf dieser beruht der Beschluss, der zur Hausdurchsuchung führte.

Das war übrigens rechtlich in Ordnung. Wie Du aber richtig schreibst, für viele Aussenstehenden völlig überzogen und damit unverhältnismäßig.

Habeck hätte die Anzeige auch einfach zurückziehen können. Hat er aber nicht.

Habeck hat erst einen Monat nach dem Durchsuchungsantrag Anzeige erstattet:
https://www.spiegel.de/politik/deuts...e-53693cf4036a

Genussläufer 26.11.2024 10:49

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1765052)
Habeck hat erst einen Monat nach dem Durchsuchungsantrag Anzeige erstattet:
https://www.spiegel.de/politik/deuts...e-53693cf4036a

Und in wessen Auftrag hat das Onlineportal gehandelt?

keko# 26.11.2024 10:54

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1765034)
Daß eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer Beleidigungsanzeige unverhätnismässig ist/wäre bezweifelt ja niemand. Du stösst da weiterhin in das Horn rechter X-Accounts und von NIUS.de, daß die Anzeige von Habeck4Kanzler die Hausdurchsuchung initiiert hätte. Auch wenn Du kein Jurist bist könntest Du das mittlerweile mitgbekommen haben daß da bereits schwerwiegendere Straftatbestände vorhanden waren die dafür in Frage kommen.

NIUS.de kannte ich bisher gar nicht. Sollte man dort öfter lesen?
Mein Wissensstand war bisher der, dass es um Beleidigung ging. So hatte ich das bisher auf tagesschau.de und heute.de vernommen.


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