Genussläufer |
26.11.2024 10:27 |
Zitat:
Zitat von tandem65
(Beitrag 1765034)
Daß eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer Beleidigungsanzeige unverhätnismässig ist/wäre bezweifelt ja niemand. Du stösst da weiterhin in das Horn rechter X-Accounts und von NIUS.de, daß die Anzeige von Habeck4Kanzler die Hausdurchsuchung initiiert hätte. Auch wenn Du kein Jurist bist könntest Du das mittlerweile mitgbekommen haben daß da bereits schwerwiegendere Straftatbestände vorhanden waren die dafür in Frage kommen.
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Grundlage der Hausdurchsuchung war aber nun mal die Beleidigungsanzeige. Und ausschließlich auf dieser beruht der Beschluss, der zur Hausdurchsuchung führte.
Das war übrigens rechtlich in Ordnung. Wie Du aber richtig schreibst, für viele Aussenstehenden völlig überzogen und damit unverhältnismäßig.
Habeck hätte die Anzeige auch einfach zurückziehen können. Hat er aber nicht.
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