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Soft Rider 13.02.2023 12:29

Zitat:

Zitat von Drop (Beitrag 1698947)
Da ist die StVo 2 doch recht klar. "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden." Und hierbei geht es nicht ums Überholen oder Begegnen.

Mir geht es um die Frage des Abstandes, wenn sich Radfahrer und Auto auf schmaler Straße begegnen. An Fußgänger habe ich nicht gedacht, obwohl Du dich auch darauf bezogen hast.
Hatte eher den Abstand zum Radfahrer im Kopf, weil es da beim Überholen konkrete Maße zum Abstand gibt, die eben beim Begegnen nicht gelten.

noam 13.02.2023 15:55

Zitat:

Zitat von Soft Rider (Beitrag 1698968)
Mir geht es um die Frage des Abstandes, wenn sich Radfahrer und Auto auf schmaler Straße begegnen. An Fußgänger habe ich nicht gedacht, obwohl Du dich auch darauf bezogen hast.
Hatte eher den Abstand zum Radfahrer im Kopf, weil es da beim Überholen konkrete Maße zum Abstand gibt, die eben beim Begegnen nicht gelten.

Ist doch recht simpel. Sollte im Begegnungsverkehr kein ausreichender Sicherheitsabstand zu gewährleisten sein, dass ein gefahrloses Passieren möglich ist, ist von BEIDEN Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit soweit zu reduzieren (bis zur Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand), dass es eben aufgrund der niedrigen Geschwindigkeit nicht mehr zu einer Gefährdung kommt.

Da dies in der Regel auf nicht normierten Straßen, also abseits von BAB, BS oder LS, stattfindet, sondern zumeist auf Gemeindestraßen, ist jeder Fall als Einzelfall zu bewerten und wird dann eben im Schadensfall entsprechend abgeurteilt. Hilft dem Radfahrer dann aber reichlich wenig.

Sollte es zu einer solchen Situation im Zuge eines Überholvorgangs kommen, gilt der in §5StVO beschriebene Seitenabstand von 1,5 bzw. 2m.

Zitat:

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Das ist der entscheidende Teil, da hier nicht vorgegeben ist, dass damit nur die sich in gleicher Richtung bewegenden VT gesprochen wird, sondern von allen. Der zweite Satz hat dahingehebend Bedeutung, dass die Abstände vor in gleicher Richtung bewegende hier schon mit mindestens angegeben werden. Da sich die potentielle Energie im Falle eines Zusammenstoßes im Begegnungsverkehr addiert, ist hier eben logischerweise eher von mehr als von weniger Abstand auszugehen und damit werden die 1,5 bzw 2m sicher durch Gerichte bestätigt werden, sollte es zum entsprechenden Verfahren kommen.

Spannend wird die rechtsauslegung im Schadensfall hinsichtlich des §315c StGB - in der Ausprägung falsch Überholen. Hab dazu auch die schnelle aber keine Urteile gefunden und ich stelle mir hier die Beweisführung recht schwierig vor, sofern es nicht zu einem Unfall mit erkennbarem Spurenbild gekommen ist.

tridinski 27.02.2023 11:37

Hier mal ein andersartiger Angriff auf Radfahrer im allgemeinen, nicht physisch sondern volkswirtschaftlich :Lachen2:

"A cyclist is a disaster for the country's economy: they don't buy cars and don't borrow money to buy. They don't pay insurance policies. Don't buy fuel, don't pay to have the car serviced, and no repairs needed. They don't use paid parking.
Don't cause any major accidents. No need for multi-lane highways.
They are not getting obese. Healthy people are not necessary or useful to the economy. They are not buying the medicine. They don't go to hospitals or doctors.
They add nothing to the country's GDP.

On the contrary, each new McDonald's store creates at least 30 jobs - actually 10 cardiologists, 10 dentists, 10 dietitians and nutritionists - obviously as well as the people who work in the store itself.

Choose wisely: a bike or a McDonald's? It's something to think about."
~ Emeric Sillo
PS: walking is even worse. Pedestrians don't even buy a bicycle!

El Stupido 01.03.2023 10:59

Ich packe es mal hier rein.

https://twitter.com/i/status/1630567074203332609

Wer vor dem Klick auf den Link wissen will worum es sich handelt:
Ein Video mit einem Disput zwischen Radfahrer und einem Polizisten :Cheese:

tandem65 01.03.2023 11:44

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1700341)
Ich packe es mal hier rein.

https://twitter.com/i/status/1630567074203332609

Wer vor dem Klick auf den Link wissen will worum es sich handelt:
Ein Video mit einem Disput zwischen Radfahrer und einem Polizisten :Cheese:

Das geile ist daß er in der Situation in der der Polizist interveniert gar nicht mehr den Fußgängerüberweg benutzt. :Lachanfall:
Der WDR leistet da peinlich dem Unwissen Vorschub daß ein Radfahrer den Fußgängerüberweg nicht benutzen dürfe.
Er geniesst lediglich nicht den gleichen Schutz wie Füßgänger.
Interessant wäre zu wissen wie viele KfZ angehalten wurden die wartende Fußgänger nicht vorgelassen haben.

El Stupido 01.03.2023 11:52

Ja, der WDR wäre gut beraten gewesen, eine*n Verkehrsrechtler*in zu Wort kommen zu lassen um die Sache "aufzulösen".

NiklasD 01.03.2023 12:11

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1700341)
Ich packe es mal hier rein.

https://twitter.com/i/status/1630567074203332609

Wer vor dem Klick auf den Link wissen will worum es sich handelt:
Ein Video mit einem Disput zwischen Radfahrer und einem Polizisten :Cheese:

In dem Tweet ist ein Instavideo in den KOmmentaren, wo der Radfahrer die Situation und den Folgeprzess beschreibt :Lachanfall:

JENS-KLEVE 01.03.2023 12:29

Zitat:

Zitat von NiklasD (Beitrag 1700349)
In dem Tweet ist ein Instavideo in den KOmmentaren, wo der Radfahrer die Situation und den Folgeprzess beschreibt :Lachanfall:

Die Fortsetzung:

https://www.instagram.com/tv/Cau3g03...YmMyMTA2M2Y%3D


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