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Noch eine wichtige offizielle Erläuterung zum coronaverordnungsgerechten Eisessen aus Niedersachsen:
"Gilt dieser Abstand von 50 m auch für ein in einer Eisdiele erworbenes Leckeis? Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern. ;-) " https://www.niedersachsen.de/Coronav...aq-186686.html Ich fürchte, ein zweites rasches Lecken ist damit ausgeschlossen. Es sei denn, ich bin im Besitz einer 2. Eiskugel - an der dürfte ein 2. erstes rasches Lecken erlaubt sein. :Lachen2: |
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Trump ist einfach ein Macher, er erfolgreich ist. Während bei uns Berufspolitiker ohne jegliche Ahnung von Wirtschaft arbeiten. Die Fallzahlen der USA muss man zu der Bevölkerung sehen. Und da dürften sie immer noch besser als die meisten europäischen Länder dastehen. Und sie brauchen auch keine Billionen von uns :Lachanfall: |
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Wenn überhaupt, dann lassen sie sich wegen anderer Symptome behandeln... vielleicht ne Depression oder so... Also... *hüstel* ... irgendetwas stimmt hier nicht. Außerdem ist das absolut OFF TOPIC. |
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