![]() |
Zitat:
Wenn du so etwas sagen würdest oder ein anderer hier im Forum: damit kann ich leben. Aber ein CDU-Chef in aller Öffentlickeit? Das ist blanker Populismus! Mal sehen, was da noch so kommt.... |
Zitat:
|
Zitat:
Google doch einfach mal: Merz rudert zurück :Blumen: |
Kleiner Faktencheck zu Merz´Zahnarzt Aussage:
„Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine. Was Sie hier machen, ist eine Katastrophe für dieses Land.“ https://www.welt.de/politik/deutschl...tml?qteam=true Zitat: Können abgelehnte Asylbewerber sich die Zähne neu machen lassen? Asylsuchende und Geduldete sind in den ersten 18 Monaten in Deutschland nicht krankenversichert. Medizinische Leistungen sind in den Paragrafen 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) geregelt. In Paragraph 4 heißt es etwa: „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ Nach 18 Monaten dann erhalten Asylbewerber und Geduldete eine „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“ und damit Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Leistungen sind ähnlich denen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kosten trägt das Sozialamt, eine tatsächliche Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung besteht nicht. Migranten mit Aufenthaltstitel werden später Mitglieder in der GKV, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Sie haben damit Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. In ihrem Merkblatt „Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern“ schreibt die Bundeszahnärztekammer: Eine Behandlung samt Versorgung mit Medikamenten und sonstiger Leistungen erfolge nur im Falle „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“. Weiter heißt es dort, eine Kostenübernahme für Zahnersatz – oder wie Merz salopp sagt, „Zähne neu machen“ – werde nur gewährt, wenn dies „im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar“ sei. Jeder Zahnarzt müsse nach der individuellen Situation entscheiden, welche Untersuchungen und Behandlungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt seien. Eine ärztliche Ermessensfrage also. Ist ein Zahnproblem akut oder aus der Heimat mitgebracht? Bei der „Abgrenzung von akuten und chronischen Erkrankungen“ handele es sich „um eine oft nicht eindeutig zu klärende medizinische Frage“, stellte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in Bayern schon 2015 fest. Sozialbehörden forderten hier oft die Stellungnahme eines Amtsarztes an. Es ist angesichts dessen wirklich eine dumme, populistische Aussage. Schlimmer finde ich allerdings die Reaktion anderer CDUler. Irgendwie musste ich da wirklich an die Nazis und ihrem sogenannten "gesunden Volksempfinden" denken. |
|
Zitat:
:Cheese: |
Natürlich werden Menschen in einem Asylverfahren, die akute Zahnschmerzen haben, behandelt. Hat hier jemand etwas dagegen?
Friedrich Merz legte in seiner Formulierung etwas anderes nahe. Nämlich dass Behandlungen durchgeführt würden, die akut nicht notwendig sind, und dass sie dabei gegenüber Deutschen bevorzugt an die Reihe kämen. Mir scheint, Friedrich Merz weiß wenig über die Lebenswirklichkeit geflüchteter Menschen in Deutschland. Woher auch. |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:10 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.