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KalleMalle 08.06.2016 15:08

Bitte sag' jetzt nicht, daß Frau Pechstein für Dich ein Vorbild ist :Huhu:

Seyan 08.06.2016 15:12

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 1228448)
Bitte sag' jetzt nicht, daß Frau Pechstein für Dich ein Vorbild ist :Huhu:

Nö :cool: Profisportler sind für mich schon lange keine Vorbilder mehr. Da sind andere Personen besser geeignet für :Huhu:

Stefan 08.06.2016 15:34

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1228447)
.........und hätte Frau Pechstein nicht einen "normalen" Beruf "nebenbei" gehabt, hätte es für sie auch den wirtschaftlichen Ruin bedeuten können.

Hat sie einen "normalen" Beruf "nebenbei" ?
Wahrscheinlich hat sie den normalen Beruf doch nur bekommen, weil sie auf Kufen schnell unterwegs ist. Und dieser "normale" Beruf finanziert sie bis an ihr Lebensende.

Ich sehe hier keinen Vergleich mit einem Schreiner, der sich nach Feierabend zur Weltspitze im Marathon trainiert.

Stefan

Hafu 08.06.2016 15:49

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1228447)
....

Es würde sich wirklich lohnen - auch für dich, Seyan- und die Diskussion hier auf eine andere Ebene bringen, wenn man zu dem aktuellen Urteil und den sich daraus ergebenden Folgen Stellung beziehen will, wenn man sich mal die Urteilsbegründung im Detail durchlesen würde.

https://www.jensweinreich.de/2016/06...n-unzulaessig/

In dem aktuellen Verfahren (ebenso wie auch in den vorangegangenen Verfahren vor dem CAS sowie auch dem Schweizer Bundesgericht) ging es längst nicht mehr um Schuld oder Unschuld, sondern um die Überprüfung von Verfahrensabläufen und die Fragestellung, ob die CAS-Besetzung sowie das Schiedsgerichtsverfahren bestimmten Mindestnormen an Rechtsstaatlichkeit genügten.

Wenn man sich die Urteilsbegründung durchliest, merkt man auch, dass es sich der BGH sicher nicht leicht gemacht hat mit seiner Entscheidung.

Pechstein wurde auch keinesfalls die Möglichkeit, die CAS-Entscheidung durch ein ordentliches Gericht anzufechten, verwehrt, so wie sie es jetzt darstellt, sondern der BGH hat entschieden, dass für eine solche Klage der Gerichtsstand nicht in Deutschland liegen sollte, sondern in der Schweiz, wo nunmal der Verband seinen Sitz hat.

Zitat:

Schließlich ist der Klägerin im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht.
Was würden wir hier denken und schreiben, wenn ein mutmaßlich gedopter Russischer Leichtathlet (oder Kenianischer bzw. Äthiopischer Läufer) nach abgelehntem Widerspruch gegen seine Sperre von einem Russischen Gericht (oder Keniatischen Gericht, das die Sachlage anders als der CAS bzw. das Schweizer Bundesgericht beurteilt) vom Dopingvorwurf frei gesprochen wird und demzufolge (aufgrund des Urteils dieses heimischen Gerichts) der internationale Leichtathletikverband diesem Athleten eine Millionen-Entschädigung hätte zahlen müssen?

Genau das wäre in Zukunft passiert! Und vor solch einer Präzedenzwirkung einer denkbaren Zulassung des deutschen Gerichtsstandes der Pechstein-Klage hatten die internationalen Verbände am meisten Sorge.

Es wäre ziemlich sicher dann nur noch höchst selten überhaupt zu Dopingsperren gekommen, denn bevor man sich kostspielig bzw. ruinös verklagen lässt, verzichtet man dann halt in Zukunft auf Sanktionen...

drullse 08.06.2016 16:03

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1228465)
Es wäre ziemlich sicher dann nur noch höchst selten überhaupt zu Dopingsperren gekommen, denn bevor man sich kostspielig bzw. ruinös verklagen lässt, verzichtet man dann halt in Zukunft auf Sanktionen...

Da könnte man glatt auf die Idee kommen, dass genau DAS das eigentlich Ziel war...

Seyan 08.06.2016 16:03

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1228465)
Pechstein wurde auch keinesfalls die Möglichkeit, die CAS-Entscheidung durch ein ordentliches Gericht anzufechten, verwehrt, so wie sie es jetzt darstellt, sondern der BGH hat entschieden, dass für eine solche Klage der Gerichtsstand nicht in Deutschland liegen sollte, sondern in der Schweiz, wo nunmal der Verband seinen Sitz hat.

Gut, dann stellen sich mir zwei andere Fragen:
a) Darf ein dt. Sportler denn vor einem schweizer Gericht überhaupt klagen? Da fehlt mir die juristische Grundkenntnis.
b) Welchen Grund sollte Pechstein haben, jetzt nicht einfach die CAS vor einem schweizer Gericht zu verklagen? Und da mal abgesehen, welches Recht greift das eigentlich? Das schweizer, das dt., das EU-Recht?

KalleMalle 08.06.2016 16:17

Zitat:

Zitat von Seyan (Beitrag 1228472)
a) Darf ein dt. Sportler denn vor einem schweizer Gericht überhaupt klagen? Da fehlt mir die juristische Grundkenntnis.
b) Welchen Grund sollte Pechstein haben, jetzt nicht einfach die CAS vor einem schweizer Gericht zu verklagen? Und da mal abgesehen, welches Recht greift das eigentlich? Das schweizer, das dt., das EU-Recht?

Er bzw. sie darf und sie hat es auch bereits gemacht. http://www.claudia-pechstein.de/gerichtsunterlagen.php
War halt ohne Erfolg.
Deswegen wird jetzt anderwo weitergeklagt. Und wenn das Bundesverfassungsgericht ablehnt, dann geht es halt an anderen Gerichten weiter.

Merkste was ?

Adept 08.06.2016 16:35

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 1228442)
Ja, und, wo ist das Problem? Und was hat das mit den Flüchtlingen zu tun ?

Natürlich ist der Vergleich arg konstruiert und auf die Gerichtbarkeit beschränkt. Im Kern aber richtig: Gegen Abschiebung kannst du ordentlich klagen, gegen ein Urteil des Sportgerichts nicht.


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