![]() |
Meiner Ansicht nach bedeutet es einen qualitativen Unterschied, ob jemand mehrfach geschieden ist, Verhältnisse hat, sich von lukrativen Aufsichtsratsposten, Karrieresprüngen oder hoch bezahlte Vorträgen korrumpiert, politisch lügt oder nach einem ungeahndeten strafbewehrtem Vergehen - wie in dem Falle eindeutige Urheberrechtsverletzung - weiter Minister ist.
Versuche mal einer ein Musikstück zu publizieren, das so wie Guttenbergs Diss. aufgebaut ist. Er würde schnell das Urheberrechtsgesetz naher kennen lernen. -qbz |
Zitat:
Ich hatte auch erst darüber nachgedacht. Ob man Schröder jetzt deswegen moralisch veruteilen kann? Keine Ahnung. Zu einer Scheidung gehören immer 2. Bei 4 Ehefrauen hat Schröder höchstens diese betrogen. Ob er aber jemals das deutsche Wahlvolk (und auch das angehende) betrogen hat, in diesem Ausmaß weiß kein Mensch. Was dann aus ihm geworden wäre weiß auch keiner, und: Schröder war ja auch mal der Liebling der Republik. |
@qbz: Ja.
Aber weiß Du wo der Unterschied ist? Im Falle Guttenbergs gab es eine Instanz, die dafür verantwortlich ist/war die Arbeit zu bewerten: Erst-/Zweitkorrektor. Wenn die ihre Arbeit nur ansatzweise überhaupt gemacht hätten, hätte der TKG keinen Dr.-Titel gehabt, dem man ihm aberkannt hätte. Der Autofahrer, der rotzbesoffen in eine Alkoholkontrolle kommt, hat einen Fehler gemacht. Der Führerschein muss weg. Keine Frage: Der Polizist, der aber eine bekannte Persönlichkeit hinterm Steuer erkennt und womöglich noch Geld dafür nimmt, dass er ihn weiterfahren lässt, der muss ebenso aus dem Verkehr gezogen werden wie der Besoffen. Der macht sich mindestens genauso schuldig. |
Zitat:
Was KT betrifft, das hat nichts mit der Parteibrille zu tun. Bei KT musste es so kommen, wie es gekommen ist. Da war einfach zuviel heiße Luft und zu wenig dahinter. Aber das musst du doch auch so sehen? |
Zitat:
Interessanterweise ist nun auch das angebliche "Prädikatsexamen" von Gutti's Homepage getilgt worden... ein Schelm, der im Zusammenhang mit den 746.000+x da Böses denkt... |
Zitat:
Ich glaub auch nicht dran. |
Auf das Examen hat die Uni kaum Einfluss. Daher heißt es ja auch Staatsexamen und ist gerade keine universitäre Prüfung.
|
Ich finde den Vergleich nicht so blödsinnig.
Es gab Zeiten, da war es moralisch verwerflich geschieden zu sein. Als mehrfach Geschiedener wäre man da nicht in höhere politische Ämter gewählt worden bzw. wiedergewählt worden. Es gab Zeiten, da war es moralisch (und nicht nur das) verwerflich zu betrügen. Da hätte man sein Amt verloren bzw. wäre nicht gewählt worden. Der Fall Guttenberg zeigt nun aber anscheinend, dass diese Zeiten auch vorbei sind. Während ich ersteres vernünftig finde, finde ich zweiteres sehr bedenklich. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:43 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.