Klugschnacker |
25.09.2023 22:47 |
Zitat:
Zitat von Genussläufer
(Beitrag 1723201)
Sorry. Das wusste ich nicht. In welchem Gesetz steht denn geschrieben, dass die Asylbewerber die gleichen finanziellen Ansprüche haben wie die Bürger des jeweiligen Landes.
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Du verdrehst die Tatsachen etwas, vermutlich unabsichtlich. Das Gesetz, nach dem Du fragst, ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für die spezielle Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine googlest Du am besten nach "Asyl Sonderweg Ukraine".
:Blumen:
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