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Klugschnacker 25.09.2023 22:42

Zitat:

Zitat von Genussläufer (Beitrag 1723197)
Da hast Du völlig Recht. Genauso wie kein Land gezwungen werden kann oder sich selbst zwingen muss, den Asylbewerbern die gleichen sozialen Leistungen anzudienen wie den Einheimischen.

Asylbewerber bekommen in Deutschland allgemein nicht die gleichen sozialen Leistungen wie Einheimische.

keko# 25.09.2023 22:46

Zitat:

Zitat von Genussläufer (Beitrag 1723201)
Sorry. Das wusste ich nicht. In welchem Gesetz steht denn geschrieben, dass die Asylbewerber die gleichen finanziellen Ansprüche haben wie die Bürger des jeweiligen Landes. Und bist Du Dir sicher, dass dies in den anderen europäischen Ländern auch so umgesetzt wird. Wenn nicht, wären das ja Barbaren ;)

"Asyl ist ein Grundrecht und es ist eine internationale Verpflichtung der Vertragsparteien des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951..."

DE hat übrigens die freiwllige Aufnahme von Flüchtlingen aus Italien ausgesetzt, weil wiederrum Italien sie nicht mehr zurücknimmt.

Sie jetzt arbeiten zu lassen, was hier vorgeschlagen wird, ändert an der eigentlichen Problematik genau gar nichts.

Klugschnacker 25.09.2023 22:47

Zitat:

Zitat von Genussläufer (Beitrag 1723201)
Sorry. Das wusste ich nicht. In welchem Gesetz steht denn geschrieben, dass die Asylbewerber die gleichen finanziellen Ansprüche haben wie die Bürger des jeweiligen Landes.

Du verdrehst die Tatsachen etwas, vermutlich unabsichtlich. Das Gesetz, nach dem Du fragst, ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Für die spezielle Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine googlest Du am besten nach "Asyl Sonderweg Ukraine".
:Blumen:

keko# 25.09.2023 22:48

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1723200)
Aber kommt dann nicht von der konservativen Ecke, dass die Flüchtlinge den städtischen Grünpflegern, den Erntehelfern die damit ihre Familie ernähren etc die Arbeit weg nehmen?

Man kann sie ja für umsonst arbeiten lassen und die städtischen Grünpfleger und Erntehhelfer als bezahlte Aufsicht dazu stellen :Cheese:

Plasma 25.09.2023 22:51

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1723194)
EU-Recht:
Artikel 5 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit:
[…] "Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten."

Aktuell wird erwogen für Bürgergeldempfänger einen Pflichtdienst einzuführen. Diese Überlegungen werden deshalb von gewissen Politikern angestellt, weil juristisch schon längst geklärt ist, dass so eine Pflicht keine Verletzung von EU Recht darstellt.

Genussläufer 25.09.2023 22:54

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1723205)
Du verdrehst die Tatsachen etwas, vermutlich unabsichtlich. Das Gesetz, nach dem Du fragst, ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Ich wollte keine Tatsachen verdrehen. Mir ging es darum, dass Deutschland tatsächlich deutlich mehr tut als seitens der EU abverlangt wird.

Zitat:

Für die spezielle Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine googlest Du am besten nach "Asyl Sonderweg Ukraine".
:Blumen:
Das ist mir ebenfalls bekannt. Deswegen finde ich es aber nicht richtig :Blumen:

keko# 25.09.2023 22:58

Zitat:

Zitat von Plasma (Beitrag 1723207)
Aktuell wird erwogen für Bürgergeldempfänger einen Pflichtdienst einzuführen. Diese Überlegungen werden deshalb von gewissen Politikern angestellt, weil juristisch schon längst geklärt ist, dass so eine Pflicht keine Verletzung von EU Recht darstellt.

Das wird zwangsläufig sowieso kommen müssen, weil menschliche Tätigkeiten an Wert verlieren werden und der Anteil der Bürgergeldempfänger (direkt oder indirekt) steigen wird.

Genussläufer 25.09.2023 23:00

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1723210)
... weil menschliche Tätigkeiten an Wert verlieren werden .

Wie meinst Du das?


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