Matthias75 |
13.03.2014 13:27 |
Zitat:
Zitat von keko
(Beitrag 1023884)
Mein Tipp:
2 Jahre auf Bewährung und eine zweistellige Geldsumme.
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Geldstrafe müßte ja schon recht ordentlich sein, dmait sie neben den Steuern, die sowieso mit Zuschlägen etc. zu zahlen sind (siehe Post #495), überhaupt auffällt.
Interessant fände ich noch, wieviel Steuern es nach genauer Prüfung denn tatsächlich sind/waren. Aber das wird dann wohl unter das Steuergeheimnis fallen.
Zitat:
Zitat von keko
(Beitrag 1023892)
In diesen Kreisen hängt man automatisch sechs Nuller dran. :Lachen2:
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Nachkommastellen kann man bei den Summen gleich weglassen :Cheese:
Zitat:
Zitat von silbermond
(Beitrag 1023907)
...schmeisst der Richter dann das Urteil in den Kamin und am Rauch erkennen wir den Schuldspruch?
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Erkennt man an Hoeneß Gesichtsfarbe. Da gibt's 'ne Farbtabelle mit den zugehörigen Strafmaßen :Cheese:
Matthias
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