Zitat:
Zitat von Triasven
(Beitrag 1267180)
Ganz genau, nämlich auf das Gesetz auf Menschenrecht (ich glaub Nr. 16, Familie Ehe etc)
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Eben gerade nicht. Es ging nicht darum, ob die Homo-Ehe ein Menschenrecht ist. Denn das zugrunde liegende Rechtsgut ist unstrittig und wurde auch vom französischen Staat nicht bestritten.
Es ging lediglich um die Frage, ob Frankreich ein bestimmtes Gesetz (und nur dieses) anbieten muss, oder ob auch zahlreiche andere Gesetze möglich wären, sofern sie den gleichen Effekt haben.
Das Gericht hat geurteilt, dass unterschiedliche Gesetze möglich sind, solange sie die Menschenrechte wahren -- jedenfalls wenn es um die Frage geht, ob Menschenrechte verletzt wurden. Es bejaht also ausdrücklich den Anspruch des Paares, dass ihre Menschenrechte gewahrt werden. Aber es verneint die Frage, ob dies nur über ein ganz bestimmtes Gesetz geschehen kann.
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