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Matthias75 13.03.2014 12:27

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023871)
Momentan bin ich noch zwischen N und M, aber ich komme!
Blödes iPad, eigentlich bin ich mit dem Zug gekommen, weiblich da arbeiten kann. Jetzt häng ich im Internet rum.

Dann noch eine gute Fahrt und viel Erfolg!

Matthias

silbermond 13.03.2014 12:29

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023871)
weiblich

:Cheese:

Heinrich

tandem65 13.03.2014 12:29

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023867)
Alles richtig, du schuldest dem Staat aber das, was das FA ausrechnet und nicht das, was. Dein Berater ausrechnet. Darum gibst du beim FA auch nicht an, was du denen schuldest.

Ja genau, das habe ich doch geschrieben. :Huhu:

tandem65 13.03.2014 12:36

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023867)
Wenn Hoeneß in seiner Selbstanzeige ein bisher unversteuertes Einkommen von 130 Millionen angibt (weiß ja keiner, was da drin steht), dann wird darauf die Steuer bestimmt. Wenn dann bei Nachprüfung das unversteuerte Einkommen höher war, dann gibt es Ärger. Wenn es tiefer war, dann kriegt er die Kohle zurück.

Da wäre ich mir auch nicht so sicher. Vorsichtshalber mal 1,7 Mrd. nachzuversteuerndes Einkommen angeben und zu hoffen daß sie vielleicht nicht alles finden entspricht auch nicht so ganz meiner Vorstellung von einer korrekten Selbstanzeige! :Huhu:
Daß da 130Mio. oder ähnliche Summen in der Selbstanzeige standen halte ich übrigens auch nicht für so wahrscheinlich. :Huhu:

DasOe 13.03.2014 12:42

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1023859)
[..]Nichts desto trotz kann Dir ein Steuerberater dann auf den Cent Deine Steuerschuld berechnen. ;)

Naja nicht alle, haben wir ja jetzt gelernt.

Im Übrigen ist auch da Vorsicht geboten, mein Steuerberater hat eben mal 1000 Euro MEHR von meinen Geschäftskonto per USt-Voranmeldung ans Finanzamt angewiesen (nicht wirklich, aber indirekt). Zum Glück wurde es dort bemerkt und mir umgehend wieder gutgeschrieben. Trotzdem stand mir der kalte Schweiß auf der Stirn, als ich online das Konto gecheckt habe.

keko 13.03.2014 12:43

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023863)

Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit.

Mein Tipp:
2 Jahre auf Bewährung und eine zweistellige Geldsumme.

Rhing 13.03.2014 12:45

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1023875)
:Cheese:

Heinrich

IPad und "Korrektur", ist korrigiert.

tandem65 13.03.2014 12:47

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 1023884)
Mein Tipp:
2 Jahre auf Bewährung und eine zweistellige Geldsumme.

Du meinst so 99,-€ Geldbuße? :Cheese:


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