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Gerade der Betrug ist da ja sehr schwierig und es gibt viele Auslegungen der einzelnen Tatbestandsmerkmale. Die Frage ist ja, ob die falschen Angaben bzgl. der Prozentangaben eine Irrtumserregung ist, bzw. ob es deshalb zu einem Vermögensschaden kommt. Letztlich sagen die Bänker ja auch, du musst 48* 178€ (oder so) zahlen. Ich glaube auch eher nicht, dass hier ein versuchter Betrug vorliegen könnte. Ich weiß jetzt abe auch nicht, wonach sich Pflicht, den effektiven Zinsatz anzugeben, richtet. Ob das vielleicht nicht einfach nur Vertragsrecht ist und ein Fehler diesbezüglich den Vertrag nichtig macht? Aber der Sachverhalt hier ist schon heftig. Ich glaube, ich würde da eine Beschwerde schreiben und je nach Reaktion die Bank wechseln. Volker |
Meine Freundin sagte eben, dass es ein Privatrechturteil gaebe, in dem festgelegt wurde, dass auch sowas wie Kreditversicherungen in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden muesste.
Eine mail an WISO oder Monitor ist aber moeglicherweise effektiver als ein Rechtsstreit :) FuXX |
Frontal 21 untermalt es sicher noch mit bedrohlicher Musik. Macht mehr her! Würde es da auch hinmailen.
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OT: Danke fuer den link per PN. Lese ich gerne beizeiten. |
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