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Hier wird recht ausführlich diskutiert, wie es sich mit der ärztlichen Schweigepflicht im Dopingfall verhält:
www.aerzteblatt.de/pdf/105/42/a2206.pdf So ganz eindeutig scheint mir das Ergebnis nicht zu sein. Wenn ich mir allerdings den zugrunde liegenden §203 StGB anschaue "(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, [...] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.", dann stellt sich mir mit meinem zugegebenermaßen stark unterentwickelten Rechtsverständnis die Frage, ob es sich bei Doping tatsächlich um den persönlichen Lebensbereich bzw. um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt. Ich würde meinen, dass es über diesen Bereich doch weit hinaus geht. Ist das nicht relevant? |
@ aldi-renner
immer beachten: war doping 2001 ein straftatbestand oder nicht? unabhängig davon, was unsere moralische einschätzung dazu ist! alles andere ist unerheblich/(rechtlich)uninteressant! Heinrich |
Zitat:
"das Inverkehrbringen, das Verschreiben und das Anwenden von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport sind verboten und unter Strafe bis zu zehn Jahren gestellt." In der Praxis fuehrt diese Gesetzteslage zwar nur selten zu Verurteilungen (ein prominentes Beispiel ist die Verurteilung von Vuckovic' Trainer Springstein wegen Medikamentenmissbrauch), aber es besteht unter Juristen allgemeiner Konsens, dass der zitierte Paragraph aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports eine hinreichend stabile Rechtsgrundlage zur staatsanwaltschaftlichen Veranlassung auch umfangreicher Ermittlungen liefert. |
Zitat:
Die Mitarbeiter der DTU-Geschaeftsstelle stehen zwar nicht unter aerztlicher Schweigepflicht, sind aber, abgeleitet aus der Treuepflicht ihrem Areitgeber gegenueber, zur Wahrung von Vertraulichkeit verpflichtet und duerfen zur internen Information bestimmte Dokumente nicht an Dritte weitergeben. In diesem Kontext wird es fuer Vuckovic (alias seinem Anwalt Lehner) erst recht schwer irgendjemanden wegen uebler Nachrede oder Verletzung der Schweigepflicht zu verklagen, weil ja voellig unklar ist, wo ueberhaupt die "undichte Stelle" ist... |
Nun, ich glaube die Diskussion rein unter juristischen Gesichtspunkten zu führen ist etwas verfehlt und erinnert mich sehr stark an die Muster im Radsport. (Recht bekommen oder Recht haben, kann doch sehr stark voneinander abweichen.)
Vucko möchte sicherlich nicht nur formell Recht bekommen. Das wäre ja als ob er bei einem Hawaii Sieg mit Flossen schwimmen und beim Radfahren den Windschatten in Anspruch nehmen würde. Oder vielleicht sogar für einen Olympiasieg Epo benützen würde. Nein, er wird die Triathlongemeinde von seiner Unschuld überzeugen. Er wird deshalb nicht nur die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden, sondern Sie auch noch um eine aktive Stellungnahme bitten. |
Zitat:
Hat da jemand einen Clown gefrühstückt? :Cheese: |
Okay, über soetwas sollte man sich wirklich nicht lustig machen.
Aber wie kann man es sonst nur ertragen? |
@Klugschnacker
Lieber Arne, hast Du schon überlegt, diesen Thread mal in einen klugen Artikel zu fassen und auf der Hauptseite zu veröffentlichen. a) wäre schade, wenn das hier versumpft b) hätte auch eine andere Aussenwirkung Gruß strwd |
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