| Volkeree |
22.08.2008 19:47 |
Zitat:
Zitat von drullse
(Beitrag 124348)
:confused:
Es geht um die Gutachter im Rahmen der Prozesse nach solchen Verbrechen. Wo wurde hier denn davon geredet, die gesamte Bevölkerung zu begutachten?
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Ich meinte nicht die Gutachter, die die Schuldfähigkeit attestieren oder das Erfordernis der Sicherheitsverwahrung mit beeinflussen, sondern die Gutachter, wenn es darum geht, diese Zeitbomben aus der Haft zu entlassen. Ob das nun Psychiater oder Psychologen machen ist erst mal nicht wichtig.
Zitat:
Zitat von strwd
(Beitrag 124366)
....
Straffällig gewordene Sexualtäter sollten unter Beobachtung gestellt werden (ist aber wahrscheinlich in D nicht möglich), um sie vor sich selber zu schützen und auch da gibt es keine Sicherheit.
Gruß strwd
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Wie soll denn das gehen, selbst wenn es erlaubt wäre? Soll jeder Sexualstraftäter nach Verbüßung der Haft einen Aufpasser an die Seite gestellt bekommen?
Mal überspitzt dargestellt, sieht unser Rechtssystem ja vor, dass lieber 100 Schuldige frei gesprochen werden, als ein unschuldiger verurteilt wird.
Menschenrechte, Grundrechte usw. ist alles gut und sehr, sehr wichtig, aber diese Zeitbomben müssen da halt Einschränkungen hinnehmen.
Volker
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