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Matthias75 14.05.2021 08:27

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601902)
Rechtlich keine Ahnung, versicherungstechnisch haftet die Privathaftpflicht der Eltern. Du hast aufgrund eines Haftpflichtschadens sogar ein direkt Forderungsrecht, müsstest halt wissen wo die Eltern versichert sind.
Solltest du eine Rechtsschutzvers. haben, unbedingt diese miteinbeziehen.

Zitat:

Zitat von iaux (Beitrag 1601914)
Das stimmt so nicht.

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601924)
Kannst du mir kurz ne PN schreiben oder hier rein was falsch ist?

Zitat:

Zitat von trina (Beitrag 1601945)
Mein Kind hat mal als Radfahranfängerin (also mit 4 oder 5) ein Auto angeschrammt, wir gingen in unmittelbarer Nähe. Wir haben den Besitzer ausfindig gemacht und angeboten, das der Schaden über unsere Haftpflichtversicherung läuft. Das hat er letztendlich gar nicht in Anspruch genommen.
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch?

Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.

M.

trina 14.05.2021 09:11

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1601952)
Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.

M.

Danke. Daraufhin muss ich direkt mal gucken, was unsere private Haftpflicht beinhaltet.

roadhixi 14.05.2021 09:31

Deshalb sage ich ja: Das Gesetz ist fragwürdig. Ich sehe mich durchaus in der Pflicht, wenn mein Nachwuchs jemand anderem Schaden zugefügt hat.

MattF 14.05.2021 09:51

Zitat:

Zitat von roadhixi (Beitrag 1601963)
Deshalb sage ich ja: Das Gesetz ist fragwürdig. Ich sehe mich durchaus in der Pflicht, wenn mein Nachwuchs jemand anderem Schaden zugefügt hat.

Deshalb bieten viele Versicherungen die Erweiterung ja an, dazu kann man Schäden auch einfach privat bezahlen, wenn man sich verpflichtet fühlt.

TIME CHANGER 14.05.2021 13:27

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1601952)
Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.

M.

Zitat:

Zitat von iaux (Beitrag 1601949)
Wenn ein Kind nicht deliktfähig ist, dann leistet die PHV nicht. Es gibt mittlerweile Deckungserweiterungen, die nicht deliktfähige Kinder miteinschließen.

Ich habe meinen Beitrag gelöscht weil er falsch Informationen enthielt - danke Schwarmintelligenz fürs aufmerksam machen. :Blumen:

Aber trotzdem: auch wenn die Kids nicht explizit eingeschlossen sind, einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen, Kulanz ist auch da kein Fremdwort.

Schönes Wochenende und Grüsse

El Stupido 14.05.2021 13:35

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601980)
Ich habe meinen Beitrag gelöscht weil er falsch Informationen enthielt - danke Schwarmintelligenz fürs aufmerksam machen. :Blumen:

Aber trotzdem: auch wenn die Kids nicht explizit eingeschlossen sind, einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen, Kulanz ist auch da kein Fremdwort.

Schönes Wochenende und Grüsse

Es geht (und ging) ja nicht um die Frage, ob deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind oder nicht. Es geht darum, ob Haftung besteht oder eben nicht. Besteht diese, greift auch die PHV, egal ob da die Deliktunfähigkeit der Kinder gegen Mehrprämie versichert ist oder nicht. Weil die Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern / Erziehungsberechtigten resultieren könnte.

Die Frage ist eben nicht "zahlt die Versicherung oder zahlt sie nicht?" sondern "besteht überhaupt ein begründeter Schadenersatzanspruch".

Um bei der Versicherung anzufragen muss der / die Threadersteller*in erst mal wissen, in welchem Hause, auf welche*n Versicherungsnehmer*in und unter welcher Versicherungsscheinnummer eine PHV besteht (wenn denn überhaupt eine besteht).

Ob dann überhaupt eine Kulanz geprüft wird (geprüft werden muss) steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.

TIME CHANGER 14.05.2021 14:17

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1601983)
Es geht (und ging) ja nicht um die Frage, ob deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind oder nicht. Es geht darum, ob Haftung besteht oder eben nicht. Besteht diese, greift auch die PHV, egal ob da die Deliktunfähigkeit der Kinder gegen Mehrprämie versichert ist oder nicht. Weil die Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern / Erziehungsberechtigten resultieren könnte.

Die Frage ist eben nicht "zahlt die Versicherung oder zahlt sie nicht?" sondern "besteht überhaupt ein begründeter Schadenersatzanspruch".

Um bei der Versicherung anzufragen muss der / die Threadersteller*in erst mal wissen, in welchem Hause, auf welche*n Versicherungsnehmer*in und unter welcher Versicherungsscheinnummer eine PHV besteht (wenn denn überhaupt eine besteht).

Ob dann überhaupt eine Kulanz geprüft wird (geprüft werden muss) steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.


Macht euch doch nicht immer alles so kompliziert. Wenn die Eltern die Versicherungsgesellschaft bekannt geben, da anrufen, Sachverhalt schildern. Punkt. Ende. Dir als Privatperson kann es schnuppe sein wenn du da anrufst wie es rechtlich steht und wie wo was.
Das ist Sache der Gesellschaft dann, dies abzuklären und den Schaden anzunehmen oder abzulehnen.

Und meinen Post habe ich primär deshalb gelöscht, weil die Chance besteht, dass Leute über ein Google Suchergebnis auf diesen stossen und sich nicht die Mühe machen das vorher und nachher zu lesen, und sie anschliessend das Gefühl haben meine Äusserungen seien korrekt.

crimefight 14.05.2021 21:30

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601933)
Würde ich jetzt nicht so zu 100% behaupten.

Ich würde sagen, Sollte es ein solcher Sturm geben, der Mülltonnen durch die Lüfte fliegen lassen könnte, wäre dieser im voraus angekündigt Radio / tv. Demnach steht der Eigentümer in der Pflicht sein Hab und Gut so zu positionieren/festzumachen, dass genau das nicht passiert, entsprechend haftet er sollte ein Schaden daraus resultieren. Dasselbe mit Blumentöpfen die es aufgrund von Wind vom Fensterbrett weht und dieser nicht genügend festgemacht waren.

(Und beim Autoschaden durch Mülltonne infolge Sturm im schlimmsten Falle die TK des Eigentümers, tut hier aber nichts zur Sache)

EINFACH NUR FALSCH....


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