![]() |
tri-mag schreibt:
"Das neue Nominierungssystem der Deutschen Triathlon Union zu internationalen Rennen sorgte in den vergangenen Wochen unter vielen Sportlern für Unmut - und sogar für eine Klage durch Maximilian Schwetz. Der 26-jährige wollte den Verband mit einer Klage im Eilverfahren vor dem Frankfurter Landgericht dazu zwingen, ihn für bestimmte internationale Rennen zu melden, auch ohne, dass Schwetz einen Leistungstest absolviert, wie ihn die Deutsche Triathlon Union seit dieser Saison fordert. Nach einer mündlichen Anhörung von Schwetz und dem Triathlon-Verband in der vergangenen Woche und einem gescheiterten Einigungsversuch hat das Gericht nun entschieden - und Schwetz' Antrag auf Nominierung zu den Rennen abgelehnt. Das wurde der DTU und deren Anwalt Dr. Sebastian Longrée am Nachmittag mündlich vom Landgericht Frankfurt mitgeteilt. Eine schriftliche Bestätigung des Urteils steht noch aus. Schwetz werde das Urteil in jedem Falle akzeptieren, schrieb er bereits am Tag vor der Bekanntgabe. Ob er trotzdem weitere Gerichte anrufen oder ein neues Verfahren eröffnen wird, ist noch offen. Nun wolle er sich erst einmal sammeln, erklärte der EM-Vierte von 2013." |
Da darf man doch schon auf die Begründung gespannt sein.
Wenn man das Urteil im Fall Robisch noch juristisch (nicht emotional) nachvollziehen konnte, scheint mir das hier nicht wirklich so, wenn es "nur" um die Nominierung ohne irgendwelche finanziellen Belastungen für die DTU geht und auf der anderen Seite die Berufsausübungsfreiheit steht. Insbesondere wenn man die gleiche Gewichtung unterschiedlicher Rennen berücksichtigt, die aber im Fall Schwetz keine Rolle gespielt haben dürften. Anstelle von Schwetz müsste man dann schon in die nächste Instanz gehen: wer a sagt, muss auch b sagen. Letztlich ist das aus Sicht der DTU Vergeudung von unnötigen Ressourcen. Es wird ein Prozess geführt, obwohl man keinerlei Schaden hätte, wenn ein Starter für irgend ein Rennen nominiert wird, dort Wettkampfpraxis sammelt, eine gute Platzierung macht oder eine nicht so gute (und dann ggf. erkennt, dass die Olymp. Distanz keine Perspektive bietet) |
Der Inhalt der Athletenvereinbarung bzgl. Vermarktung scheint ja auch ein wichtiger Punkt zu sein.
@Hafu: Gibt es das Dokument auch (halb)öffentlich? |
wenn ich das richtig mitbekommen habe, geht es ja um 2 themen. das eine ist seine nominierung für die internationalen rennen. das andere die qualifikationskriterien.
mit welcher begründung wollte er die startplätze (um die es jetzt in der verhandlung ging) auch ohne quali haben? |
Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es bei dem jetzigen Richterspruch einzig und allein um die Beantragung einer einstweiligen Verfügung derzufolge Max bei den bevorstehenden Weltcuprennnen in Chengdu und Yokohama auch trotz verletzungsbedingter Absage des Leistungstestes in Potsdam starten darf. Um die Qualifikationskriterien im Detail, insbesondere auch die knüppelharte verbandsinterne Auf- und Abstiegsregelung mit der sich deutsche Atleten aktuell bei internationalen Starts konfrontiert sehen, ging es jetzt vor Gericht nicht. Das wäre vermutlich in einer Hauptverhandlung zu klären, von der aufgrund der Kosten, die dann auf einen Athleten zukommen, unklar ist, ob sie überhaupt stattfinden wird. Man sollte erwähnen, dass man sich für derartige internationale Rennen über das Sammeln von ITU-Punkten (unabhängig von der Nominierung durch die DTU) überhaupt erstmal qualifizieren muss, was Max Schwetz durch die Leistungen bei Welt- und Europacuprennen in der Vergangenheit gelungen ist. Schwetz hat also das individuelle internationale Startrecht für die genannten Rennen sich erkämpft aufgrund seiner Weltranglistenposition, darf aber nicht starten, weil ihm die DTU die nationale Nominierung verweigert. |
Zitat:
welche weltranglistenposition muss man haben? maximilian ist momentan als 77. als 4. deutscher gelistet, noch hinter dem zurückgetretenen steffen justus. ich glaube ganz viel oder fast alles hängt von der nominierung durch den nationalen verband ab. eine nation hat ein bestimmtes startplatzkontingent, und wie das besetzt wird, ist weitestgehend ihnen überlassen. die weltrangliste ist dabei nur EIN nominierungshilfsmittel, kein endgültiges qualikriterium. und der verband will eben verständlicherweise aktuelle (!) leistungsnachweise sehen (in den beiden oben genannten fällen wurden halt zb die amtierenden deutschen elite meisterinnen nominiert). man muss sich auch einmal vor augen halten, was diese beiden weltcupreisen die dtu und damit uns alle kosten würden. keiner weiß, was er aktuell drauf hat. er kommt vll mit plätzen 30 oder 40 zurück. dann könnte man immer noch sagen, dass die wettkämpfe ihm geholfen haben "wieder reinzukommen". aber sollte man diese gelgenheit dann nicht perspektivisch gesehen lieber U23 athleten einräumen die dort erfahrungen sammeln können? ein gestandener athlet mit jahrelanger weltcuperfahrung hat leistung zu bringen, und zwar aktuell, nicht in der vergangenheit, ansonsten ist der jugend der vorzug zu geben. startplatzvergabe nach verdienst wäre vll bei einem frodeno oder unger angebracht gewesen, aber das ist maximilian nicht. ps. beim zweiten anliegen habe ich durchaus verständnis. mir wäre eine nominierungsquali mit einer komplexleistung (nicht nur swim&run) auch lieber. warum nicht (im märz) in der schwimmhalle schwimmen, und dann nach einer umziehpause mit rad + lauf nach gundersenmethode draußen weitermachen..... |
Zitat:
Zitat:
Nachtrag: Nachholtermine für Leistungstests sehe ich auch nich so easy, wie manche Foristen hier. Dann läuft es wie bei Klausuren. Wenn man sich erhofft, am zweiten Termin eine bessere Leistung zu bringen, dann besorgt man sich erstmal ein Attest. |
Zitat:
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:54 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.