triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Politik, Religion & Gesellschaft (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Obdachloser in Berlin angezündet (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=41016)

drullse 28.12.2016 03:28

Zitat:

Zitat von Campeon (Beitrag 1281437)
Wenn es keiner machen möchte, ich tue es.
Sofort.
Würde dafür sogar extra nach Deutschland fliegen.

Bevor das wieder jemand in den falschen Hals bekommt: ich meinte das sinnbildlich. Es wird ja gerne gesagt, dass so jemand kein Mensch sei - vergessen wird dabei, dass Tiere jedoch nicht aus Spaß an der Freude töten.

Ich möchte den Satz im Kontext zur Aussage von noam wissen - ein solches Individuum hat in der Gesellschaft keinen Platz mehr. Wie und wo man so jemand für den Rest seines Lebens "aufgewahrt", da habe ich allerdings auch keine echte Idee.

Campeon 28.12.2016 09:59

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1281439)
Wie und wo man so jemand für den Rest seines Lebens "aufgewahrt", da habe ich allerdings auch keine echte Idee.

Ganz einfach, wer nach Deutschland kommt, Schutz sucht und die bestehenden Gesetze beachtet hat Bleiberecht, evtl mit späterer Einbürgerung.

Wer kommt und Unfrieden stiftet und solch perfide Straftaten begeht, hat sein Bleiberecht verspielt.

Abschiebung, fertig. Wenn es sein muss auch in unsichere Gebiete.
Wer Hass austeilt, muss ihn auch einstecken können.

Wer vor echtem Krieg und Verfolgung flieht, der kommt zu 99,5% nicht auf dumme Ideen.

Klugschnacker 28.12.2016 10:25

Es wurde nicht der Obdachlose angezündet, sondern seine Papier- und Plastiktüten. Es wurde dabei in Kauf genommen, das der Obdachlose schwer verletzt wird oder sogar umkommt. Von den Tätern war einer volljährig, die anderen waren minderjährig. Abgeschoben wird, wenn das vom Richter verhängte Strafmaß zwei Jahre oder mehr beträgt.

Asyl bekommt bei uns nur, wer glaubhaft machen kann, in seinem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht zu sein. Eine Abschiebung zurück in dieses Land zu einer Zeit, in der diese Bedrohung noch besteht, bedeutet, den möglichen Tod dieses Menschen in Kauf zu nehmen.

Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist diese Maßnahme nur bei entsprechend schweren Vergehen rechtens. Im vorliegenden Fall wird ein Richter prüfen, ob die Schuld des 21jährigen, der beiden 17jährigen und des 15jährigen dafür ausreicht. Die Anklage lautet immerhin versuchter Mord. Mir ist nicht bekannt, ob Minderjährige abgeschoben werden. Und falls ja, ob diese Abschiebung auch für die Eltern gelten würde, im Sinne einer Mithaftung.

Duafüxin 28.12.2016 10:31

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1281439)
Ich möchte den Satz im Kontext zur Aussage von noam wissen - ein solches Individuum hat in der Gesellschaft keinen Platz mehr. Wie und wo man so jemand für den Rest seines Lebens "aufgewahrt", da habe ich allerdings auch keine echte Idee.

Nordpolarmeer, da haben wenigstens die Eisbären was zum Spielen ...

noam 28.12.2016 10:59

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1281456)
Es wurde nicht der Obdachlose angezündet, sondern seine Papier- und Plastiktüten. Es wurde dabei in Kauf genommen, das der Obdachlose schwer verletzt wird oder sogar umkommt.

Das klingt schwer nach relativieren. Für mich macht es keinen Unterschied ob jemand etwas billigend in Kauf nimmt, wie der bedingte Vorsatz nunmal definiert ist, oder etwas absichtlich tut.

Wenn du in deinem Bett liegst und ich zünde dein Haus an, weiß ich dass du wahrscheinlich verbrennen wirst. Das ist also in der Konsequenz das selbe als wenn ich dich mit Benzin übergieße und dich direkt anzünde.

Beim Einschreiten der Polizei wird dabei zB auch kein Unterschied gemacht. Wenn ich meine Schusswaffe einsetze um ein flüchtiges Fahrzeug zum stehen zu bringen, muss der Schusswaffeneinsatz gegen alle Personen im Fahrzeug rechtmäßig sein, ansonsten darf ich es nicht.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass hier nicht entsprechend verurteilt wird, da der bedingte Vorsatz in der Rechtsprechung ganz selten Anwendung findet.

Trimichi 28.12.2016 11:16

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1281408)
Was will der Künstler uns damit sagen?


Neulich im Herbst radelte ich in die Stadt, saß dann auf dem Rückweg in einem Cafe in einer der Vorstädte an einer Straßenkreuzung gelegen so gegen 10:45 Uhr vormittags in DE und machte eine Pause.
Dabei beobachte ich den Verkehr an der Kreuzung, das Stop and Go, das Beschleunigen und Bremsen, Frauen telefonieren, Männer ebenso. So manch Jugendlicher hat die Mukke aufgedreht. Andere reagieren gereizt auf das Rotlicht der Ampelanlage und Hupen. Andere haben voll auf Durchzug geschaltet oder starren stur geradeaus. Im Cafe selbst ist man auf Umsatz und Geschwindigkeit programmiert. Zeit für off-topic Themen? Fehlanzeige. Die Wartenden an der Theke haben es eilig, sind gereizt, reagieren giftig. Schließlich sitze ich draußen, ein mit labbrigen Trainingsanzug bekleideter Senior sitzt einen Tisch weiter. Auch er hat auf Durchzug geschaltet schlürft apathisch seinen Kaffee aus dem Einwegpappbecher. So stehe ich auf, gehe in das Cafe hinein und man hat mir schließlich, widerwillig und auf mehrmalige Nachfrage, etwas Papier und einen Billigkugelschreiber aus Plastik gegeben. So zähle ich, zähle die PKWs/LKWs und deren Insassen circa 20 Minuten lang und mache eine Strichliste.
In 8,5 von 10 Kraftfahrzeugen saß 1 Person. Selten waren 2 Personen in einem Fahrzeug. Das wer auf der Rückbank saß konnte ich in nicht beobachten.

Unsere Gesellschaft hat die Fähigkeit zum Dialog verloren. Das sagen auch andere (Künstler).

Klugschnacker 28.12.2016 11:20

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1281465)
Das klingt schwer nach relativieren. Für mich macht es keinen Unterschied ob jemand etwas billigend in Kauf nimmt, wie der bedingte Vorsatz nunmal definiert ist, oder etwas absichtlich tut.

Es ist keine Relativierung, sondern eine Präzisierung. Manche von uns, und da schließe ich Dich ein, wollen gerecht urteilen. Dazu gehört, die Tat und die individuelle Schuld aller Beteiligten genau zu erfassen. Es nützt uns nichts, wenn wir fünf halbstarke Idioten über die Grenze schicken, und unseren Rechtsstaat gleich mit. Ihre gerechte Strafe werden sie bekommen.
:Blumen:

JENS-KLEVE 28.12.2016 11:27

Ein Mensch wird nie angezündet, da er nicht brennbar ist. Wenn man einen Menschen anzünden will, geschieht dies grundsätzlich mit irgendeinem Brandbeschleuniger wie Benzin, Holzhaufen, Papier...

Daher wirkt diese "Präzisierung" eigenartig. So wie "Ich wollte ihn nicht erschießen, ich wollte nur mal die Gewehrkugel in seine Richtung beschleunigen, das fühlt sich gut an - dass die Kugel dann seinen Kopf durchschlägt hab ich zwar in Kauf genommen aber darum ging es mir eigentlich gar nicht"


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:01 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.