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RolandG 18.10.2016 23:06

Zitat:

Zitat von Stairway (Beitrag 1266007)
Würde mich interessieren: sollte der Pilot die Maschine nicht abschießen( was dann rechtens wäre) , wird er dann wegen Unterlassen der Hilfe zu 70.000 fachen Mord angeklagt??? Dann hat er praktisch in jedem Fall die A....Karte gezogen.Und was hätte die Nebenklägerin dann gesagt, wenn ihr Mann im Stadion gesessen hätte? Ganz ehrlich, da stimmt doch keine Rechtsprechung mehr.

Verstehe nicht wie man hier auf Schuldig plädieren kann.


Wird er natürlich nicht. Das ist kein Fall der unterlassenen Hilfeleistung.

Sowas ist der Grund, warum Urteile in Deutschland nicht per TED, sondern von Berufsrichtern gefällt werden. Dann stimmt auch die Rechtsprechung.

RolandG 18.10.2016 23:09

Zitat:

Zitat von Stairway (Beitrag 1266022)
Sich aber rechtfertigen wenn sie einen Schwerverbrecher erschießen ( sieh Axtmörder) ist zu ko..

Sich nach Schusswaffeneinsatz mit Todesfolge rechtfertigen zu müssen, ist ja wohl das Selbstverständlichste. So funktioniert das in einem Rechtsstaat.

Stairway 18.10.2016 23:14

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 1266026)
Sich nach Schusswaffeneinsatz mit Todesfolge rechtfertigen zu müssen, ist ja wohl das Selbstverständlichste. So funktioniert das in einem Rechtsstaat.

das sie was schreiben müssen , weiß ich auch und das die Sache untersucht wird.
Aber das sich Politiker dann hinstellen und dann sagen , "das hätte man doch auch anders lösen können"
Nein hätte man nicht , in dem Fall jedenfalls.

merz 18.10.2016 23:46

Zitat:

Zitat von Stairway (Beitrag 1266028)
Nein hätte man nicht , in dem Fall jedenfalls.

wenn das die ordentliche Untersuchung ergibt, ich weiss nicht, was der Sachstand ist, nehme aber sehr stark an, daß Du richtig liegst.

Ich glaube mit dieser Wendung sind wir dann bei einem anderen (realen) Fall inklusive einem Politiker-tweet. - die wären gut beraten (außer einem, der damit vielleicht seine Niederlage herbeischreibt :)), diese Twitter-Nutzung mal drastisch für sich einzuschränken.

Aber eigentlich wollte ich nur kurz dokumentiere, dass ich das "Edit" in meinem Post nach Deinem Zitat eingefügt habe -
Thematisch aber interessant wie gesagt: ungeschickt, daß sich zwischen Stücktext, Inszenierungen, Film und TV die Fakten verschieben.

m.

MatthiasM 19.10.2016 02:11

Ich war weder im Theaterstück noch habe ich mir den Film gegönnt.
ABER: Ich hab mich mit dem Problem schon lange befaßt. In dem Zusammenhang interessant zu lesen:
Depenheuer, Otto. Selbstbehauptung des Rechtsstaates. 2. Aufl.
Schönburger Gespräche zu Recht und Staat 8. Paderborn: Schöningh, 2007.
(Inhalt)


Vorausgeschickt: Nach abgeschlossenem Elektrotechnikstudium und der Auskunft, mit dieser Vorbildung im Wehrdienst z.B. Karriere als Richtschütze Raketenartillerie machen zu können (Hurra, der Mann am Knöpfchen, ggf. deutsche Lance mit taktischen US-Nuklearsprengköpfen, großartig:-(( ) war ich KDV (verweigert noch im Studium, 1991, als der Golfkrieg von Bush Senior losging) den Ersatzdienst nach dem Diplom geleistet. Dann gab es eine Phase, wo ich mir rückwirkend überlegt hätte, vielleicht doch Bundeswehr genommen zu haben (die ersten humanitären und ggf. Blauhelm-Einsätze noch vor der 2004 verkündeten Struck'schen am Hindukusch verteidigten deutschen Sicherheit). Spätestens mit der aktuellen Doktrin (siehe Weißbuch 2016) wäre ich in der gleichen Situation wahrscheinlich wieder KDV mit wortwörtlich derselben Begründung wie damals, eventuell aber inzwischen sogar Totalverweigerer mit allen Konsequenzen. Eine ganz alte KDV mit Prüfungsausschuß hätte ich möglicherweise versemmelt, weil ich im konkreten Fangfragenbeispiel (Freundin mit Dir allein im Wald und böser Mann und Du Knüppel und so..) selbstverständlich dem Angreifer den Schädel einschlagen würde. Für mich widerspruchsfrei zur KDV.
Der entscheidende Unterschied ist ja, im Wald hab ich nicht "Befehl ist Befehl".

OK, zum Thema:

WENN ich denn trotzdem in der konkreten Situation des Piloten Koch wäre? Ich weiß es nicht. Ich würde für mich nicht ausschließen, dann in letzter Sekunde, nein, nicht zu schießen, sondern mich vor der lebenslangen Schuld, etwas getan oder unterlassen zu haben, was falsch oder falscher ist, zu drücken und das Passagierflugzeug mit meinem Jet zu rammen, ohne jeden Gedanken, den Scheudersitz zu ziehen.

Schuldfrage für Major Koch? Verweigere die Beantwortung. Ratlose Enthaltung. So wie Major Koch nur das falsche oder das noch falschere machen konnte, sind beide Urteile falsch oder noch falscher.

lG Matthias, verzweifelter oder verzweifelnder Anarchopazifist.

Mo77 19.10.2016 10:49

Zitat:

Zitat von Stairway (Beitrag 1266028)
das sie was schreiben müssen , weiß ich auch und das die Sache untersucht wird.
Aber das sich Politiker dann hinstellen und dann sagen , "das hätte man doch auch anders lösen können"
Nein hätte man nicht , in dem Fall jedenfalls.

Wer und Wann?
Da bin ich mal gespannt.

Stairway 19.10.2016 11:13

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1266071)
Wer und Wann?
Da bin ich mal gespannt.

das weist du genau , die Aussage von Frau Kühnast zum Axt Mörder. Gibt noch mehr Beispiele.

http://www.faz.net/aktuell/politik/i...tz-14347242.ht

mum 19.10.2016 11:22

Zitat:

Zitat von Stairway (Beitrag 1266007)
Würde mich interessieren: sollte der Pilot die Maschine nicht abschießen( was dann rechtens wäre) , wird er dann wegen Unterlassen der Hilfe zu 70.000 fachen Mord angeklagt??? Dann hat er praktisch in jedem Fall die A....Karte gezogen.Und was hätte die Nebenklägerin dann gesagt, wenn ihr Mann im Stadion gesessen hätte? Ganz ehrlich, da stimmt doch keine Rechtsprechung mehr.

Verstehe nicht wie man hier auf Schuldig plädieren kann.

weil der pilot nur auf befehl handeln darf. den abschussbefehl hatte er nicht.

die "schuldigen" sind in diesem sinne die politiker.

toent doof - ist aber so.


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