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aequitas 14.04.2016 18:52

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1217095)
Dazu kommt, dass jemand der 1 Tag vor dem Streik eintritt meines Wissens nicht unbedingt direkt Streikgeld bekommt und die meisten die nicht in der Gewerkschaft sind streiken eh nicht mit.

3 Monate sollte man bereits Mitglied sein um ein Recht auf Streikgeld zu haben.

qbz 14.04.2016 19:15

Zitat:

Zitat von sandmen (Beitrag 1217092)
Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst ist seit Jahren ein Ritual.

........

Es gibt Gegenbeispiele im öffentlichen Dienst wie die seit Jahrzehnten grössten und umfangreichsten Streiks 2006, als die Arbeitgeber eine Arbeitszeitverlängerung verlangten und mit dieser Forderung auf grossen Widerstand stiessen. Und viele der heute als selbstverständlich angesehenen, gesetzlich geschützten Arbeitnehmeranliegen wurden ehemals durch die Gewerkschaften erstreikt wie z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Vorreiterfunktion bei den Arbeitnehmerinteressen haben die Industriegewerkschaften, der öffentliche Dienst kann natürlich nur "nachziehen". In welchem Umfang, darüber wird gestritten und evtl. muss auch gestreikt werden.

Oft zeigt sich nämlich erst in der Tarifauseinandersetzung und bei Warnstreiks selbst, wer und wieviele der Kollegen sich an einem Streik beteiligen oder die Streikenden unterstützen. Ausserdem kommt noch, gerade beim öffentlichen Dienst, die öffentliche Meinung dazu, die sich auch schnell gegen die Streikenden wenden kann. Das alles sind Faktoren, die manchmal vorher nicht bekannt sind und die Abstimmungen in der grossen Tarifkommission über den Streik / die Verhandlungsergebnisse beeinflussen. Die Tarifauseinandersetzung beginnt innergewerkschaftlich doch schon mit dem Aufstellen der Forderungen, worüber es ebenfalls divergierende Ansichten geben kann. (z.B. über Sockelbeträge, Urlaub, Arbeitszeit usf.).

Deine Argumente werden meistens kritisch gegen die Tarif- und Vereinigungsfreiheit vorgebracht, dann noch in Verbindung mit "teurem" Ritual.

kupferle 14.04.2016 21:25

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1217098)
Es gibt Gegenbeispiele im öffentlichen Dienst wie die seit Jahrzehnten grössten und umfangreichsten Streiks 2006, als die Arbeitgeber eine Arbeitszeitverlängerung verlangten und mit dieser Forderung auf grossen Widerstand stiessen. Und viele der heute als selbstverständlich angesehenen, gesetzlich geschützten Arbeitnehmeranliegen wurden ehemals durch die Gewerkschaften erstreikt wie z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Vorreiterfunktion bei den Arbeitnehmerinteressen haben die Industriegewerkschaften, der öffentliche Dienst kann natürlich nur "nachziehen". In welchem Umfang, darüber wird gestritten und evtl. muss auch gestreikt werden.

Oft zeigt sich nämlich erst in der Tarifauseinandersetzung und bei Warnstreiks selbst, wer und wieviele der Kollegen sich an einem Streik beteiligen oder die Streikenden unterstützen. Ausserdem kommt noch, gerade beim öffentlichen Dienst, die öffentliche Meinung dazu, die sich auch schnell gegen die Streikenden wenden kann. Das alles sind Faktoren, die manchmal vorher nicht bekannt sind und die Abstimmungen in der grossen Tarifkommission über den Streik / die Verhandlungsergebnisse beeinflussen. Die Tarifauseinandersetzung beginnt innergewerkschatlich doch schon mit dem Aufstellen der Forderungen, worüber es ebenfalls divergierende Ansichten geben kann. (z.B. über Sockelbeträge, Urlaub, Arbeitszeit usf.).

Deine Argumente werden meistens kritisch gegen die Tarif- und Vereinigungsfreiheit vorgebracht, dann noch in Verbindung mit "teurem" Ritual.


Muss mal kurz was loswerden:

Ich finde Deine Beiträge zu politischen und allgemeinbildenden Beiträgen immer grandios! :Blumen:

Du musst eine ungeheure Allgemeinbildung haben!
Ebenso geschichtlich!

Zieh meinen Hut!!:Blumen: :)

sandmen 14.04.2016 22:43

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1217098)
Es gibt Gegenbeispiele im öffentlichen Dienst wie die seit Jahrzehnten grössten und umfangreichsten Streiks 2006, als die Arbeitgeber eine Arbeitszeitverlängerung verlangten und mit dieser Forderung auf grossen Widerstand stiessen. Und viele der heute als selbstverständlich angesehenen, gesetzlich geschützten Arbeitnehmeranliegen wurden ehemals durch die Gewerkschaften erstreikt wie z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Vorreiterfunktion bei den Arbeitnehmerinteressen haben die Industriegewerkschaften, der öffentliche Dienst kann natürlich nur "nachziehen". In welchem Umfang, darüber wird gestritten und evtl. muss auch gestreikt werden.



Oft zeigt sich nämlich erst in der Tarifauseinandersetzung und bei Warnstreiks selbst, wer und wieviele der Kollegen sich an einem Streik beteiligen oder die Streikenden unterstützen. Ausserdem kommt noch, gerade beim öffentlichen Dienst, die öffentliche Meinung dazu, die sich auch schnell gegen die Streikenden wenden kann. Das alles sind Faktoren, die manchmal vorher nicht bekannt sind und die Abstimmungen in der grossen Tarifkommission über den Streik / die Verhandlungsergebnisse beeinflussen. Die Tarifauseinandersetzung beginnt innergewerkschaftlich doch schon mit dem Aufstellen der Forderungen, worüber es ebenfalls divergierende Ansichten geben kann. (z.B. über Sockelbeträge, Urlaub, Arbeitszeit usf.).

Deine Argumente werden meistens kritisch gegen die Tarif- und Vereinigungsfreiheit vorgebracht, dann noch in Verbindung mit "teurem" Ritual.

Ich akzeptiere durchaus die historischen Leistungen von Gewerkschaften in den beiden letzten Jahrhunderten; meine Kommentare beziehen sich ausschließlich auf die letzten 10 Jahre. Ich akzeptiere auch die Streiks im Kita-Bereich letztes Jahr. Wenn es Verdi gelingt die Arbeitnehmer zu mobilisieren, gehört das eben zu den Spielregeln.

Das Ritual sehe ich darin, dass bereits frühzeitig 3 Verhandlungsrunden vereinbart werden, mit Zeit dazwischen um Warnstreiks zu platzieren.

qbz 14.04.2016 23:03

Zitat:

Zitat von kupferle (Beitrag 1217110)
Muss mal kurz was loswerden:
....

danke für die Blumen. Aber die "Altersgeschwätzigkeit" sitzt manchmal schon im Nacken ;-) , befürchte ich.

Thorsten 14.04.2016 23:04

Zitat:

Zitat von sandmen (Beitrag 1217092)
Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst ist seit Jahren ein Ritual.

:Lachen2:
https://www.youtube.com/watch?v=R1s_5toNsrs

qbz 15.04.2016 15:00

Es findet gerade eine Debatte im Bundestag statt, von 13:55-15:00 über die Tarifrunde. Livestream unter: http://www.bundestag.de/ .

Hier noch die Einschätzung des Arbeitgeberangebotes vom Ökonomen Flassbeck: http://www.flassbeck-economics.de/un...lichen-dienst/

feinkost 21.04.2016 22:59

Abgesehen von den Tarifzahlungen in der Industrie: Sonderrabatte auf Fahrzeuge des Konzerns, Sonderleistungen in Bezug auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Jahressonderprämie.

Fragt mal rum welcher Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst im städtischen Schwimmbad Ermässigung bekommt. Da hat der Kämmerer aber locker den Igel in der Tasche.


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