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Pippo 14.11.2014 19:11

Zitat:

Zitat von Frank65 (Beitrag 1095035)
Ob man das politisch gut oder schlecht findet, ist die eine Frage. Da würden mich Eure Meinungen auch mal interessieren.

Die Fassung des Anti-Doping-Gesetzes mit der Straffreiheit für Nicht-Spitzensportler und dem fehlenden Verbot für Nicht-Wettkämpfer ist jedenfalls diesem Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet, um die rechtlichen Grenzen einer Strafnorm einzuhalten.

Ich finde, genau an diesem Punkt bleibt das Gesetz doch hinter den Erwartungen zurück. Ohne Wettbewerb kein Verbot, das muss man akzeptieren. Aber keine Strafbarkeit für Amateure bei Wettbewerben? Da hätte ich nichts gegen eine (abgemilderte) Strafe gehabt. In einem Interview von Maas wurde dies u.a. damit begründet, dass kein wirtschaftlicher Schaden entstehe. Beispiel: Erstplatzierter bekommt 200,- € Preisgeld, Zweitplatzierter 100,- €. Erstplatzierter hat nachweislich gedopt. Nicht strafbar?

Beim Grundtatbestand des Betruges wird hier keine Unterscheidung vorgenommen. Verurteilungen wegen Vermögensdelikten gibt's zu Hauf für geringere Beträge.


Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1095045)
alles andere käme ja auch dem ende des sportes in deutschland gleich. wie soll man breitensportler dazu zwingen sich mit nada-richtlinien, verbotslisten usw auseinanderzusetzen, bei jeder erkrankung nada-konforme medikamente zu suchen.......

Ist das bei Wettkampfteilnahme wirklich zu viel verlangt? Es wird sich von vielen über jede Schraube am Rad, jeden Riegel, jede Ernährungsform und jeden Trainingsplan der Kopf zerbrochen. Da kann man sich nicht kurz informieren, wenn man Medikamente nehmen muss und an einem Wettkampf teilnehmen will?

longtrousers 14.11.2014 19:40

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1095045)
alles andere käme ja auch dem ende des sportes in deutschland gleich. wie soll man breitensportler dazu zwingen sich mit nada-richtlinien, verbotslisten usw auseinanderzusetzen, bei jeder erkrankung nada-konforme medikamente zu suchen.......

Das sehe ich nicht ganz so, nach meinen Erkenntnissen kann man als AK-Triathlet auch auf Doping getestet werden. (Ich finde im übrigen, dass das bei z.b. Hawaii-Qualifikanten öfters gemacht werden sollte) Man wird also also auch als AK-Triathlet so betrachtet, als dass du die Nada-Verbotslisten kennst (aber wie z.B. bei anderen Gesetzen kennst du sie in Wirklichkeit natürlich nicht ganz genau).

matwot 14.11.2014 22:18

... Und Doping ist, hier wiederhole ich mich gerne, auch im vorliegenden Entwurf für alle Athleten bei Wettkämpfen verboten. Beschränkt auf Spitzensportler ist nur die Bestrafung mit Knast.
Auch ich würde mir eine abgestufte Ausweitung der Bestrafung für alle Wettkampdteilnemer wünschen.

LidlRacer 14.11.2014 22:52

Zitat:

Zitat von craven (Beitrag 1094784)
Die Doku war glaube ich die folgende (kann grad nicht reinschauen):
Druck, Doping, Depressionen - Spitzensportler packen aus.
Gibt es bei Youtube bestimmt noch zum anschauen.

Ja, hier:
http://www.youtube.com/watch?v=QiP_kyOQIPk

Honkomat 15.11.2014 11:12

Nur weil die Frage weiter vorne aufgetaucht ist!

Auch ein im Ausland lebender bzw. startender Sportler würde unter das deutsche Strafgesetz fallen solange er noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt!


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