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Trimichi 22.07.2014 14:09

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1062738)
Das sehe ich definitiv anders. Siehe §34 StVO & § 142 StGB. Auch im Wettkampf ist die StVO einzuhalten. Insofern liegt hier zumindest Fahrerflucht vor wie das unerlaubte entfernen vom Unfallort so gerne genannt wird.
Wer dann welche Schuld am Unfall trägt klären dann Versicherungen.
Insofern sollte Anja Anzeige gegen unbekannt stellen. Dann kann sie eventuell auch ihre Schäden bei der Versicherung geltend machen.

Lächerlich. Als ob man das unter Triathleten nicht auch anders regeln könnte. Challenge Family? schon mal was davon gehört?

tandem65 22.07.2014 14:40

Zitat:

Zitat von diepferdelunge (Beitrag 1062749)
Tun sie das? Ich dachte so etwas übernehmen bei uns die Gerichte. ;)

Nein, daß tun sie nur wenn die Versicherungen sich nicht einigen können.

Im wirklichen Leben werden ganz viele Ansprüche ohne Gerichte geklärt. Vor Gericht gehen in aller Regel nur die großen Summen. In diesem Falle halte ich das für durchaus möglich, da Anja durchaus Preisgeld entgangen sein könnte.

tandem65 22.07.2014 14:50

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1062773)
Lächerlich. Als ob man das unter Triathleten nicht auch anders regeln könnte. Challenge Family? schon mal was davon gehört?

Ich vermisse ein Ironie - Smiley.

tandem65 22.07.2014 15:02

Hi Pointex,

Zitat:

Zitat von pointex (Beitrag 1062755)
sorry aber hier wird keine versicherung, behörde irgendwas klären, rennunfälle passieren einfach und nicht zuwenige, bei jedem lächerlichen radmarthon brechen mehrere rahmen und knochen, das gehört dazu. nur wenn der staffelfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte wäre hier was zu klären, was ich aber nicht ersehen kann aus der berichterstattung.

das mag ja alles sein. Mich pisst es jedenfalls an, daß sich offensichtlich ein Unfallbeteiligter so vom Acker macht. Er hat also offensichtlich nicht vor zur Aufklärung des Unfallherganges etwas beizutragen.
Warum sollte eine Versicherung nicht versuchen ihr Geld zusammenzuhalten? Klar schauen die ob der Nutzen größer ist als der Aufwand. Und natürlich ermittelt keine Behörde wenn sich die Unfallbeteiligten einigen.

niklas 22.07.2014 16:10

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1062734)
Die Reaktion von Hellriegel und McCormack ist mehr als verständlich.

Das was du da gemacht hast (auch wenn es für dich vielleicht eine einmalige Anglegenheit mit Erlebniswert war) kommt nämlich gar nicht so selten vor. V.a. Profi-Frauen können ein Lied davon singen.

Sobald dein Vorderrad vor dem der Profis lag, mussten diese die Beine hängen lassen, haben dadurch ihren Schwung verloren und mussten deine Windschattenbox nach hinten verlassen.

Danach mussten sie wieder neu antreten und links an dir vorbei, wenn sie sich regelkonform verhalten wollten.

+1.
Was soll so ein Verhalten? Um zu sagen." ich hab mal McCormack überholt"?
Man sollte nur überholen wenn man definitiv schneller unterwegs ist!

MatthiasR 22.07.2014 17:21

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1062738)
Das sehe ich definitiv anders. Siehe §34 StVO & § 142 StGB. Auch im Wettkampf ist die StVO einzuhalten. Insofern liegt hier zumindest Fahrerflucht vor wie das unerlaubte entfernen vom Unfallort so gerne genannt wird.

Anja ist aber auch weitergefahren!
Dann kann sie sich ja gleich selbst anzeigen...

Gruß Matthias

tandem65 22.07.2014 17:42

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1062890)
Anja ist aber auch weitergefahren!
Dann kann sie sich ja gleich selbst anzeigen...

Du kannst Dir sicher sein, daß die Staatsanwaltschaft da schon differenzieren kann. Was hätte sie Deiner Meinung nach machen sollen 110 anrufen? Als gestürzte mit flüchtigem Gegner muß sie sich da keine Sorgen machen.

schumi_nr1 22.07.2014 19:14

Zitat:

Zitat von niklas (Beitrag 1062841)
+1.
Was soll so ein Verhalten? Um zu sagen." ich hab mal McCormack überholt"?
Man sollte nur überholen wenn man definitiv schneller unterwegs ist!


+1 sowas muß echt nicht sein , nur damit ich sagen kann " ich hab 2 Profis überholt ?! Vor allem ist das auch total Schwachsinnig wenn man sich bei der Aktion noch total blau fährt.


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