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Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung. In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen. Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen. Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern. |
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Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt. Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten. |
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hmh na ja also das vor Ort prüfen kann schon sein das es niemand interessiert und ich ne Tages Lizens einfach zahlen kann - aber wenn ich gesperrt werde , werde ich versuchen die Rechtsmittel die mir zustehen auszuschöpfen- aber gesperrt starten werde ich wohl nicht . Ich muss mich erst mal schlaulesen was das überhaupt bedeuted , denn man muss ja gar keinen Pass haben um zu starten -gibt ja durchaus Athleten die ohne Startpass antreten und eine Tages Lizens lösen- aber wenn du einen hast und gesperrt wirst ist es sicher schon verboten bei einer BTV / DTU VA zu starten sonst wäre so eine Sperre ja sinnfrei ! |
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wenn du eine Rechtschutzversicherung hast... würde ich erst mal einen Anwalt konsultieren.... die Frage ist woher haben sie die Daten die dich 100% eindeutig identifizerbar machen... selbst wenn die Ergebnislisten öffentlich sind, darf man diese nicht ohne weiteres so "auswerten" ... bdsg sei dank...
Dann kommt noch der onlinepranger dazu, dagegen gibt es sicher auch Rechtsmittel... Und das verschicken von solchen privaten Informationen an irgendwelche Emailadressen nicht verschlüsselt, gibt sicher auch ein paar Angriffspunkte... Liegt halt an dir, aber wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, könnte sich ein langer Atem schon dadurch auszahlen, das der BTV schon einmal einen langen Rechtsstreit hinter sich hat und gerade diese Kassen sicher nicht so voll sind wie sie sein müssten... |
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