Zitat:
Zitat von tandem65
(Beitrag 942530)
Wenn da am Werkstor das Schild steht gilt die StVO und der Eigentümer darf das ja auch frei entscheiden. Ansonsten muß er sich übrigens selbst Regeln für den Verkehr auf dem Gelände ausdenken. Das ist also nachvollziehbare Bequemlickeit. :Huhu:
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Richtig, auf dem Werksgelände gilt übrigens auch Helmtragepflicht beim Radfahren! Ds war vielleicht ein Aufschrei, als das eingeführt wurde. :Lachanfall:
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