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just my 2 cents... Irgendwie erinnert mich Deine Aktion an diesen Thread, das war ähnlich plump. Wenn Du Dir Rio erst als Berufstätiger leisten kannst, dann ist das halt so. Wärst nicht der Erste und sicher nicht der Letzte. Oder mach Deinen Sport weniger intensiv, dann haste Zeit zum Arbeiten. |
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Ich sehe da auch keine Reise, die auf Sport ausgerichtet ist sondern einfach einen Trip nach Südamerika. Wenn Du Deine Marathonzeit verbessern willst, dann geh raus und lauf. Dazu brauchst Du weder Wärme noch Sonne. |
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für mich alles keine Lappalie. |
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Was für ein Einkommen ist das nach deutschem Steuerrecht eigentlich? Selbstständiger Nebenverdienst? Kann man es vielleicht als Gewinn geltend machen (so nach dem Motto ich hatte Glück, dass ich genug Leute gefunden habe die gezahlt haben)? Dann wäre es IMHO Steuerfrei. Gibt doch hier bestimmt jemanden, der sich mit Steuerrecht ein wenig auskennt! |
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Ich denke, das sind erst mal Anzahlungen, auf eine Dienstleistung (Motivation, Filmvorschau, Postkartenversand aus Rio); das sind dann Umsätze, wenn die Leistung erbracht ist. |
Handelt es sich hierbei um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit? Wenn nicht, was soll es dann sein? Ein Geschenk eher nicht, es steht ja eine Gegenleistung im Raum?! Eine andere Einkommensart würde mir dazu irgendwie nicht passend einfallen?!
Vermutlich würde man aber Liebhaberei annehmen, oder? Ich meine in der Leistungsregion würde das Finanzamt direkt davon ausgehen, dass man damit nicht ernsthaft eine Einkommenserzielung anstrebt, oder? Soweit ich das verstanden hab, hat das alles aber keinen Einfluß auf die schon oben beschriebene Umsatzsteuer... Was sagt eigentlich der Themenersteller dazu? Hast Dich doch bestimmt im Vorfeld schlau gemacht, oder? |
Mit etwas suchen fand hier hier:
http://www.langermediaconsulting.de/...led/index.html dashier: Die Kapitalgeber beteiligen sich in der Regel mit kleinen und kleinsten Summen (Micropayment) und erhalten in der Regel weder ein Mitspracherecht am entstehenden Projekt oder Produkt noch eine Gewinnbeteiligung. Sie bekommen eine Gegenleistung vom Projektinitiator in Form kleiner „Prämien“. Deshalb handelt es sich beim Crowd funding weder um ein Sponsoring, noch um eine Kreditgewährung, sondern in der Regel um einen klassischen Leistungsaustausch. Demzufolge sind die Einnahmen aus den Crowd funding Kampagnen auch ganz normale, zu versteuernde Betriebseinnahmen, die außerdem noch dem Abzug und der Abführung der Umsatzsteuer unterliegen. Der Kapitalgeber wiederum kann seine Aufwendungen nicht steuermindernd einsetzen, da er in der Regel keine Produzenteneigenschaften besitzt. Auweh, nun haben wir es hier tatsächlich mit Einnahmen im steuerrechlichen Sinne zu tun?! Da wird die Frage wegen dem Bafög und so auf einmal ja doch wieder spannend?! Nu mal raus mit der Sprache, wie hast Du das gelöst, bzw. wie gehst Du damit um? Btw: ich zieh mein Angebot die Stunde Laufen als Konkurrenzkonzept für 50€ anzubieten zurück. Ist mir dann zu aufrissig. :-) |
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Genau...das muss alles seine Ordnung haben. -wie ist das denn mit der Gema für die Hintergrundmusik auf dem Video von AuLait? -wenn das Projekt zu versteuernde Betriebseinnahmen "verursacht" dann ist die Webseite ja eine gewerbliche und braucht gem. Telemediengesetz ein Impressum ggf. mit Umsatzsteuer-ID-Nr.? Die deutsche Bürokratie und ihre Befürworter ("für mich alles keine Lappalie") kriegen fast alles kaputt. Gruß N. |
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