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Mir ist das, ehrlich gesagt, alles zu blöd. Ich verblas genügend Zeit für den Verein und brauch dieseganzen Verbandsquerelen nicht. Wir können letzendlich auch ohne Verband Triathlon machen... |
Dann liegen wir ja nicht sooo weit auseinander ;) ...
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Das mit den Mannschaften hab ich jetzt nur geschrieben, um deutlich zu machen, dass durch solche Verbandsaktionen der Frust schon relativ weit getragen wird. Von einer Verbesserung der Kommunikation kann ich nix feststellen. Das "Interview" ist doch der blanke Hohn und der NRWTV hat sich dabei scheints noch besonders hervorgetan. |
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Es stellt sich doch nun die Frage, was zu tun ist. Der Verbandstag ist morgen und noch ist nichts beschlossen. Der NRWTV geht davon aus, dass die neue DTU Regelung zu einer Erhöhung der Abgaben im Bereich Startpässe, Tageslizenzen, Veranstalterabgaben an die DTU um 30% führt. Mit der Begründung einer angeblichen Anpassung an die DTU Ordnung sollen die Abgaben in NRW nun aber so stark erhöht werden, dass der NRWTV auch noch kräftig davon profitiert.
Ich sehe zwei Möglichkeiten: 1. Man lehnt die entsorechenden Anträge ab und dieser Bereich bleibt im nächsten Jahr so, wie erst. Konsequenz: Der NRWTV muss zwar mehr Abgaben im Bereich Startpässe an die DTU zahlen, kann dies aber im Gegenzug durch den nicht erforderlichen DTU-Anteil an den Veranstalterabgaben im wesentlichen gegenfinanzieren. 2. Man beantragt zum einen, dass der Startpass nicht auf 36,50 sondern nur auf den von der DTU vorgeschriebenen Preis von 35 € steigt. Weiter wird die Veranstalterabgabe auf 5% gekürzt (Weitergabe des Verzichts der DTU). Dann haben zumindest die Vereine, die Veranstaltungen organisieren, die Möglichkeit, intern die Kosten für Startpässe zu bezuschussen. Hat noch jemand eine Idee? |
Die Frage ist natürlich richtig, TriMartin, vielen Dank.
Ob ich nachträglich 1,50 mehr von den Mitgliedern verlangen muß oder nicht, ist letztlich egal. Der Aufwand ist der gleiche. Deshalb kann es nur die Alternative 1) sein, d.h. Ablehnung und der NRW TV zahlt nicht an die DTU. Für's nächste Jahr müßte man sich dann ansehen, ob die beantragte Erhöhung sein muß, d.h. die Modifikation gem. 2) könnte zu 2013 greifen. Kann natürlich auch sein, dass die Erhöhung als "Verhandlungsmasse" gleich mit eingebaut wurde. |
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