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Rhing 05.10.2011 17:44

Zitat:

Zitat von Bonafides (Beitrag 652199)
...Denkbar wäre aber, dass das das Nichttragen eines Schutzhelmes ursächlich für die Kopfverletzung sein kann bzw. diese hätte abmildern können. ....

Eben. Ich geh mal davon aus, dass am Fahrzeug kein Schaden entstanden ist und es "nur" um die Verletzung des Radfahrers ging. Das auf was anders zu beziehen, wäre natürlich Blödsinn. Die Quotelung halte ich sowieso für problematisch. Immerhin hat der Autofahrer zunächst die Betriebsgefahr des KFZ zu vertreten, d.h. regelmäßig hat er 1/3 "Teilschuld". Den Radler müßte also ein überwiegendes Mitverschulden treffen, d.h. seine Obliegenheitsverletzung wäre ca. doppelt so schwerwiegend zu bewerten wie die objektive Pflichtverletzung des Autofahrers, die Vorfahrt zu gewähren. Da sind m.E. vorrangig die Pflichten einzuhalten und Obliegenheiten nur in 2. Linie zu berücksichtigen.

Rhing 05.10.2011 17:47

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 652200)
Woher wissen die eigentlich, dass der Radfahrer sich nicht sicher war?

Die haben ihn im Termin gesehen, wir nicht. Und irgendwas plausibles musste halt ins Urteil reinschreiben. 'n schlaues Gesicht und fester Blick geradeaus in die Augen des Gerichts hilft da viel. ;)

Mystic 05.10.2011 18:07

Theorie: Warum kann man den Leuten die Verantwortung nicht selber überlassen: keine Helmpflicht und "oben ohne" eben auch keinen Versicherungsschutz für Schäden an der Birne.

Praxis: Was dagegen spricht, ist in jedem Fall die Wirkung auf Kinder.... ich trage meinen Radhelm selbst auf dem Weg zum Bäcker, einfach weil ich das von meiner Tocher auch verlange.

Jörrrch 05.10.2011 18:08

Zitat:

Zitat von Mystic (Beitrag 652228)
Praxis: Was dagegen spricht, ist in jedem Fall die Wirkung auf Kinder.... ich trage meinen Radhelm selbst auf dem Weg zum Bäcker, einfach weil ich das von meiner Tocher auch verlange.

RESPEKT

DasOe 05.10.2011 18:09

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 652213)
Relativ einfach. Mach mal eine Vorwärtsrolle mit Helm und eine ohne. Und jetzt probier mal das gleiche, wenn Du das Kinn nicht ganz auf die Brust ziehst.

Viele Radler/Triathleten haben ihren Helm falsch ausgewählt und/oder angepasst, so daß er schon deshalb seine Funktion nur unzureichend erfüllen kann. Ich weiß das, aus meiner jahrelangen KR-Tätigkeit beim Check-In.

Die Älteren unter uns können sich vielleicht noch an dieses Zeichen erinnern:


Das musste sich u.a. in einem zulässigen Helm befinden. Heute nicht mehr.

Dahinter steht die Snell Foundation.
Hier kann man sich ansehen, worauf beim Helmtragen zu achten ist.

FinP 05.10.2011 18:12

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 652230)
Viele Radler/Triathleten haben ihren Helm falsch ausgewählt und/oder angepasst, so daß er schon deshalb seine Funktion nur unzureichend erfüllen kann.

Genau das habe ich weiter oben auch geschrieben. Da geht mir manchmal das Messer in der Tasche auf.

FinP 05.10.2011 18:21

Worum es doch letztlich geht ist doch folgendes:

Würde im gleichen Fall ein Fußgänger auch zum Selbstzahler werden, wenn er von einem Auto umgenietet worden wäre? Auch wenn ganz sicher ein Helm den Schaden verringert hätte?

Ich habe nichts gegen Helmträger, trage in 98% der Fälle auch einen, wäre mich nur gegen solche Verallgemeinerungen "aus dem gesunden Menschenverstand" heraus. Nur weil einer für sich selbst keinen Helm aufsetzen möchte, muss er nicht gleich blöde sein, wie hier vielfach blumig umschrieben.

Das Leben birgt Gefahren, man kann sich nicht gegen alles wappnen und irgendwo muss man einen Strich ziehen und sagen: Dieses Risiko halte ich für vertretbar.

Für mich ist klar: Wenn eine Handlung ursächlich für einen Schaden ist, dann haftet der Verursacher. Dabei geht Tun eindeutig vor Unterlassen. Sprich: Wenn das Auto den Radfahrer umnietet, dann hat er für den Schaden zu haften und nicht derjenige, der nicht alles denkbare unternommen hat, den Schaden zu vermeiden. Es wird ja auch der gesamte Sachschaden übernommen und nicht nur ein altes Klapprad ersetzt, weil das es ja auch getan hätte und man ja verpflichtet ist den Schaden gering zu halten und daher doch bitte nur mit ner alten Gurke unterwegs sein soll.

tobi_nb 05.10.2011 18:41

Zitat:

Zitat von Mystic (Beitrag 652228)
Theorie: Warum kann man den Leuten die Verantwortung nicht selber überlassen: keine Helmpflicht und "oben ohne" eben auch keinen Versicherungsschutz für Schäden an der Birne.

Praxis: Was dagegen spricht, ist in jedem Fall die Wirkung auf Kinder.... ich trage meinen Radhelm selbst auf dem Weg zum Bäcker, einfach weil ich das von meiner Tocher auch verlange.

Theorie: Kinder gehören nicht krank in die Kita/ Schule.

Praxis: Eltern gehen krank zur Arbeit und zeigen Kindern genau das Gegenteil von dem was sie versuchen zu lehren.

Alle Eltern reden sich ein, Vorbild für ihr Kind zu sein, und nur weil man das bei einer Sache macht (Helm tragen), ist man nicht besser oder schlechter, als Eltern, die bei dieser Sache keine Vorbildfunktion ausüben.

P.S.: Dem Argument, dass Radler keinen Versicherungsschutz bekommen, wenn sie ohne Helm einen Kopfschaden davontragen, bedarf es hoffentlich keiner gegenteiligen Erklärung, um dich davon zu überzeugen, dass dies (mit Verlaub) Blödsinn ist.


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