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FinP 31.05.2011 18:32

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 583169)
Über diese Brücke gehe ich gerne.

Das ändert jedoch nichts daran, dass der überwiegende Anteil von Männern dominiert wird. Ausserdem werden ohnehin nur 5% aller Vergewaltigungen angezeigt.

Das bezweifelt auch sicherlich niemand. Aber die Schwierigkeit der gerichtlichen Feststellung ist nicht geschlechtsabhängig sondern liegt im Delikt begründet.
Häusliche Gewalt von Frauen an Männern hat übrigens eine noch geringere Anzeigenrate.

noam 31.05.2011 18:35

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 583169)
Über diese Brücke gehe ich gerne.

Das ändert jedoch nichts daran, dass der überwiegende Anteil von Männern dominiert wird. Ausserdem werden ohnehin nur 5% aller Vergewaltigungen angezeigt.

wovon leider erfahrungsgemäß ein großteil auch im bereich vortäuschen einer straftat und falsche verdächtigung mit der folge der mittelbaren täterschaft bei einer freiheitsberaubung einzuordnen ist

DasOe 31.05.2011 19:15

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 583178)
wovon leider erfahrungsgemäß ein großteil auch im bereich vortäuschen einer straftat und falsche verdächtigung mit der folge der mittelbaren täterschaft bei einer freiheitsberaubung einzuordnen ist

Welche Erfahrungen hast Du selbst, dass Du präzise beurteilen kannst?

Willi 31.05.2011 19:38

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 583193)
Welche Erfahrungen hast Du selbst, dass Du präzise beurteilen kannst?

Nach einer sechs Jahre alten Studie handelt es sich bei ungefähr jeder dritten angezeigten Vergewaltigung mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine vorgetäuschte Vergewaltigung. Jede dreizehnte angezeigte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung wird in der polizeilichen Kriminalstatistik als Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung registriert.

Solche Fälle kennt aber schon die Bibel, und bedeuten einfach nur, dass jeder Einzelfall gesondert zu betrachten ist - genauso wie der hier.

Volkeree 31.05.2011 19:47

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 583175)
...
Häusliche Gewalt von Frauen an Männern hat übrigens eine noch geringere Anzeigenrate.

Mir gefällt sehr gut was du zu diesem Thema schreibst.

Aber bei dem zitierten Satz hat sich die letzten Jahre was geändert. Bei häuslicher Gewalt reicht es mittlerweile aus wenn die Nachbarn melden, dass sich das Paar A und B kloppt oder mehr. Sollte dann der unterlegene Teil A nach Schlichtung durch die Polizei auf eine Anzeige verzichten, wird das Delikt trotzdem verfolgt.
Soweit zur Verfolgung.

Was dann die Gerichte daraus machen steht auf einem anderen Blatt.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ist übrigens vor ein paar Jahren zu einem § zusammengefasst worden.

noam 31.05.2011 19:48

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 583193)
Welche Erfahrungen hast Du selbst, dass Du präzise beurteilen kannst?

ich habe mehrere jahre im dem bereich gearbeitet und kann das aus meinem arbeitsumfeld so beschreiben.






das wirklich traurige an der Sache ist dass gerade die Frauen, die fälschlicherweise sich als Opfer einer Vergewaltigung ausgeben (aus welchen motiven auch immer, gern genommen: Rache, fremdgevögelt und aufgeflogen, fremdgevögelt und Angst vor Entdeckung (gerade in etwas konservativeren Umfeld)), es den Frauen die tatsächlich vergewaltigt wurden das Leben zur Hölle machen. So muss diese traumatische Erfahrung mindestens 3 mal durchlebt werden, bis der Prozess abgeschlossen ist. Dazu noch die peinlich genauen Nachfragen über intime Details. Personalbeweise gibt es bei Vergewaltigungen ja höchst selten und Sachbeweise stützen höchstens eine fragile Indizienkette, die Interpretationspielraum gibt.

Ich kann schon verstehen, warum ein Vergewaltigungsopfer lieber den "einfacheren" Weg geht und nicht den über die Strafverfolgungsbehörden.







und das schlimme an diesem Fall:
Bei der durch die Medien publizierten Beweislage wäre es, denke ich, in den meisten Fällen nicht mal zu einer Anklage gekommen. Und hier wird der Beschuldigte durch Untersuchungshaft und einen ellenlangen Prozess geführt. Wirklich klasse wie gleich wir doch alle vor dem Gesetz sind

Kurt D. 31.05.2011 19:53

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 583173)
Zum Thema:

Übrigbleiben fast nur Opfer:

- der Herr Kachelmann, der nur noch auswandern kann

:( hmmm: ...gerade gelesen:
"Opfer" J.K. erhält aus der Staatskasse (also von uns...) Schadensersatz für die Zeit seiner U-Haft etc.-,

PS: Er "wandert" in der Tat wohl aus (...), in seine Wahlheimat, in die Schweiz und ist dort wieder in seinem Unternehmen Meteo Media tätig.

PS: Vielleicht schreibt er ja auch noch ein Buch, ...

Kurt D. 31.05.2011 19:57

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 583209)

Ich kann schon verstehen, warum ein Vergewaltigungsopfer lieber den "einfacheren" Weg geht und nicht den über die Strafverfolgungsbehörden.

...meinst du damit "Schwanz abschneiden" ?
So geschehen gestern in Bangladesh, getätigt von einer vergewaltigten Frau an dem ausführenden Mann... (wem auch sonst...).


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