http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/
Alle weiteren Vermutungen, Meinungen und Ansichten zählen dagegen wenig. ;)
Geschwindigkeitsschilder gelten z.B. auch für Radfahrer, die Ahndung wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte :Lachen2:
Theoretisch sind Radwege mit dem Lolli benutzungspflichtig, die Rennleitung verzichtet in weiser Voraussicht darauf das zu ahnden. Bei 90% aller Radwege würden sie jeden Einspruch gegen ein Verwarngeld verlieren. Die Verwaltungsvorschriften befreien zwar formal nicht von der Benutzungspflicht, aber beim Einspruch reicht i.d.R. der Verweis auf die Vorschriften wann ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig gemacht werden dürfte.
Praktisch erkundet man seine Gegend, dann weiß man irgendwann wo man zu welchen Zeiten relativ entspannt fahren kann und wo man es besser bleiben lässt.
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