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Ich bin kein KaRi, ich interpretiere hier nur ganz wortwörtlich den Text. Für mehr Spielraum: Polster dicker machen oder Armauflage nach hinten verlängern. |
Der ganze Mist tröpfelt jetzt auch in den USA durch...
Die freuen sich richtig, da Ironman wohl plant , die WTO Regeln aufzunehmen...also die DTU Regeln... Damit geht wohl der heiß-feuchte 350 h Stundentraum eines deutschen Regelaufstellers in Erfüllung... Früher war youporn, heute schaut man sich die Sportordnung an: lol |
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M. |
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Wenn man die Armauflage als die Fläche sieht, auf die der Arm aufgelegt wird, dann ist es die obere Kante vom Polster. Das kann durchaus schon mal 2 cm Unterschied ausmachen. |
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:Blumen: |
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Aber mal ehrlich, unabhängig davon, wer das Hausrecht durchsetzt.... die sportrechtlichen Sanktionen, die die Sportordnung vorsieht, dürften dann das geringste Problem sein. Insofern würde ich von so einem Versuch dringend abraten....:Blumen: M. |
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Dann gibt es halt keine Verbandsveranstaltungen mehr, sondern nur noch private Events (gibt ja genug) oder solche im angrenzenden Ausland. :Blumen: |
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M. |
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also was will er machen....es müsste dann schon ein Veranstalter sein, der einen zurück hält, aber warum sollte er das tun. |
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Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten. M. |
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wenn ein Starter 600 Ocken gezahlt hat um teilzunehmen, angereist ist...warum sollte der Veranstalter dann nein sagen, wenn der "Verstoss" diskutierbar ist, wir reden nicht um klare Regelverstösse, sondern einfach die, die durch Spielraum entstehen. Aber so bekommt man die Chance am Rennen teilzunehmen und am Ende wird entschieden ob gewertet oder nicht. Ich hoffe nicht, dass ich in so eine Situation komme. |
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Anyways … Wir sollten uns als Protest vor den Check-In kleben. :Cheese: :Blumen: |
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Die Aussage, dass nur die Polizei Gewalt anwenden darf, hast du ja durch die von dir genannten Ausnahmen selbst schon relativiert. :Blumen: M. |
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Auf deine praktische Konstruktion von Notwehr oder Notstand in der Situation wäre ich gespannt. Das sind theoretische Aspekte, die vorliegen könnten. Werden sie praktisch aber eher nicht. :Cheese: P.S.Ich habe übrigens Feedback von der DTU bzgl Plasma 6. Entweder Box oder FlaHa abschrauben. :Blumen: |
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Der KaRi hat kein Hausrecht, der hat "nur" die Einhaltung der Sportordnung zu überprüfen. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter. Letztlich lässt der Schwimmpart genug Zeit einfach ein Bügelschloss an Fahrräder zu machen die man nicht auf der Strecke haben will, oder das Rad einfach woanders hinstellen wird vermutlich schon reichen. :Lachen2: Solange von dem Rad keine Gefährdung ausgeht sehe ich persönlich keine Handhabe jemanden nicht starten zu lassen, in der Ergebnisliste steht dann DQ und fertig. Hatten wir im letzten Jahr bei uns auch. Fremde Hilfe angenommen beim Schwimmen = DQ. KaRi wollte erst nicht weitermachen lassen, durfte dann doch nach Intervention von uns als Veranstalter. Hat ganz normal den WK beendet mit Zeiten und beim Endergebnis stand dann halt DQ, fertig. Nach Rückfragen wusste der KaRi dann auch keine Regel die das sofortige Beenden des WK begründen würde. Thema war dann ganz schnell, freundlich und unkompliziert erledigt - nicht jeder KaRi ist per se böse. ;) |
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Bitte unterstelle mich doch nicht Aussagen, die ich so nicht gemacht habe.:Blumen: Ich habe nie behauptet, der Kampfrichter dürfte Gewalt anwenden. ich habe lediglich deiner allgemeinen Aussage widersprochen, nur die Polizei dürfte Gewalt anwenden. Die Ausnahmen deiner allgemeinen Aussage hast du schon selbst geliefert. M. |
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Das wird dann auch für mein Trek SC ebenso gelten. :Nee: |
Und bei mir mein Quintana Roo auch…:-((
Box ist ab und Flaschenhalter dran. Jetzt muss das Werkzeug noch anders verstaut werden und es sollte gehen. Optisch sieht’s sonderbar aus. Ich frage mich echt was Besitzer vom Quintana Roo V-PRi machen. Ist da die Box Teil des Rahmens und damit okay? Falls die doch abnehmbar wäre, ist das echt auch total daneben. Gibt ja dieses Jahr als Radpartner sogar eine Ironman-Edition von Quintana. Sollte Ironman die Regel übernehmen, wäre der Radpartner evtl. auch betroffen. :confused: Naja, ich fahre demnächst ein Cube Aerium, das ist ja jetzt wieder legal "geworden". :Cheese: |
Wenn ich in der Situation wäre, würde ich mir jetzt in Ruhe zwei oder drei Konstruktionen überlegen. Bei jedem Wettkampf mit der mutigsten Konstruktion versuchen einzuchecken und bei einem strengen Kampfrichterteam spontan auf den erprobten Plan B ummontieren. Dann muss man nicht nervös sein und kann wahrscheinlich trotzdem im optimalen Setup starten.
Es schadet ja auch nicht einen zweiten Helm und Laufradsatz dabeizuhaben, haben ist besser als brauchen. |
Die Regelung ist für Hersteller Konstruktionen eine Zumutung und seitens der DTU eine Unverschämtheit.
Man sollte eine Petition starten. Ohne Athleten ist die DTU nichts wert. |
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Neue World-Triathlon-Regeln FALLS -es noch nicht mitbekommen habt:
Seit dem 15. April gelten neue Regelinterpretationen von World Triathlon rund um Aerodynamik und Hydration – und sie orientieren sich stark an der deutschen DTU-Sportordnung (SpO 2025). Ziel war eine Vereinheitlichung, hierzu kein Kommentar :Nee: Worum geht’s genau? 1. Lenker & Auflieger: Clip-on Bars dürfen nicht über die Vorderradachse hinausragen. Zubehör wie Flaschen, Halter oder Boxen darf nur innerhalb eines definierten Bereichs angebracht sein: max. 25 cm Richtung Sattel, max. 20 cm in der Höhe, max. 2 cm über dem höchsten Punkt des Vorderrads. Kein Körperkontakt zu montierten Teilen erlaubt. Ausnahmen: Bike-Computer, Halterungen, Shifter & Griffe. 2. Trinksysteme: Am Cockpit dürfen max. 2 Liter befestigt sein (alles, was sich mit der Lenkachse bewegt). Hinten max. zwei Flaschen. Systeme im Rahmendreieck oder im Rahmen (Bladder etc.) sind nicht erlaubt. IRONMAN zieht auch nach: Ab dem IRONMAN 70.3 Kraichgau (25. Mai) gelten die neuen Vorgaben auch dort – für Profis. Vorherige Rennen laufen noch nach den alten Regeln. Kritikpunkt: Benachteiligung kleinerer Athlet Ein großes Problem: Viele kleinere Rahmen (z. B. Giant Trinity XS, Scott Plasma 5 oder einige Canyon Speedmax CF) haben gar nicht genug Platz unter dem Auflieger, um Trinksysteme regelkonform unterzubringen. Die 2 cm-Regel trifft hier besonders hart – und wirkt damit diskriminierend für kleinere Personen. |
Ich verstehe die Regel ×max 2cm höher als das vorderrad× hoffentlich falsch. Heißt das das die Trinkflasche zwischen den armen nur 2cm höher als das vorderrad sein darf? Das geht sich ja nie aus..
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Hab bei der Formulierung auch erst überlegen müssen und das so verstanden wie du, aber mit der Skizze war es dann klar: Die Flaschen/Trinksysteme dürfen nicht näher als 2cm an das Vorderrad, also nicht der aerodynamischen Verkleidung des Vorderrades dienen. Also der Bereich 2cm höher als der höchste Punkt des Vorderrades, dann der definierte Bereich um die Armauflagen, das ist das wo die Flaschenhalter sein dürfen. Also maximal so weit runter. Also eigentlich alles ganz klar. :Cheese:
Für kleine Leute oder jemanden der starke Überhöhung fährt schon eine Herausforderung. Denke am Markt wird sich da noch einiges tun, dann nicht nur mit Aufklebern "UCI-legal" sondern demnächst auch mit "DTU-legal" :Lachen2: Bin ich froh dass ich noch kein Trinksystem am neuen Rad habe und erst einmal abwarten konnte wo die Reise hingeht. Ich werde jetzt bestellen. |
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4. Exception rear – Hydration - Systems integrated in the frame: o may be larger than 30 x 30 cm, o may not contain more than 2 litres in total, o must not protrude beyond the vertical line through the rear axle. o On bicycles with hydration systems that are integrated into the frame, no additional attachments may be added to the rear of the frame. Da haben wir, wenn man das wörtlich nimmt, auch wieder Interpretationsspielraum. Ist mit "hydration systems integrated in the frame" nur ein hinten angebrachter Tank (die Wasser-Arschrakete) gemeint oder auch die Trinkblase wie beim aktuellen Canyon SLX/CFR oder der Tank im Scott Plasma im Tretlagerbereich? Im letzteren Fall dürften diese Bikes dann gar keine Flaschenhalter im imaginären Rahmen der 30x30-Regel hinterm Sattel haben.. :Holzhammer: Wenn man dann zB die Trinkblase nicht eingebaut hat, wären ja die bis 2 Flascherl hinterm Sattel wieder erlaubt. :Maso: Oder sind mit "additional attachments" dann zB optionale Werkzeugboxen oder Wassertanks gemeint, die Erlaubnis für die bis 2 Fla hinterm Sattel im 30x30-Schönheitsrahmen ist davon aber unberührt? :-(( |
Boah, jetzt dachte ich ich hätte es verstanden und dann kommst du ... :Holzhammer: :Maso:
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Leider ist es aber so, dass man es so und so interpretieren kann. Wenn man wirklich will und sich in Anbetracht der heute so verbauten Lösungen (auch herstellerseitig ohne Tuningauswüchse!) ein Bild der aktuellen Techniklage verschafft, kann man es auch deutlicher definieren, der Text wird natürlich einiges mehr, aber es ist dann kein Interpretationsspielraum, ob dies und jenes dann unter die Formulierung xy fällt oder eben nicht...:( |
Der Vorteil an der zweiten Ausarbeitung der neuen Flaschen/Hydration Regeln ist zumindest, dass sie schon mal deutlich besser sind als die Version von Februar. Man müsste aber noch zwei kleine Änderungen fixen und die Beschwerden würden weitgehend abnehmen:
Fix für die Regelung für Anbauten ans Heck - Anbauten maximal 30 cm horizontal gemessen von Rückseite Rahmen und Rückseite Sattelstütze nach hinten erlaubt - über die Sattelstütze nach oben hinaus ebenfalls 30 cm horizontal nach hinten gemessen in Verlängerung dessen - keine Höhenbeschränkung - maximal 2 Liter Getränkevolumen, egal ob das mit Tank oder Flaschen erreicht wird - nur Standardflaschen dürfen über die 30 cm Grenze hinaus ragen Damit wären das Scott Plasma 6, Quintana Roo PR6/V-PRi, BMC Timemachine, Felt IA, Trek SC 2nd Gen., wenn man die Toolbox + Flaschen verwendet, nicht gleich illegal im Originalzustand. Außerdem würde man damit die ganze "Heck Ausnahme", die nur für das SHIV hinzugefügt wurde, begraben können. Fix für die Front-Regelung - 2 cm zum Vorderrad-Begrenzung aufheben (Giant Trinity Trinksystem / Scott Plasma 5, und ein paar Profile, 4Frames, Stealth-Parts Aftermarket Teile) - So lange die Funktion des Vorderrads gegeben ist, ist das die Grenze. - Oder die Grenze auf 0,5 mm umlaufend ums Vorderrad setzen. Die Oberrohr-Regelung ist eindeutig und benötigt keinen Fix. |
Ein Triathlon-Einsteiger bei uns hat noch kein RR sondern eine Art Gravelbike mit Rennlenker, aber halt auch fest montierten Schutzblechen, Gepäckträger, Klappständer. Für die erste Sprintdistanz völlig ausreichend, wir haben ihm jetzt auch nen Auflieger draufgedübelt, anständige Reifen montiert und den Sattel etwas nach vorne gebracht.
Sind beim Checkin Probleme zu erwarten? - Schutzblech vorne ist näher als 2cm am Reifen - Gepäckträger hinten passt nicht in die 30x30cm - Klappständer könnte theoretisch aerodynamisch wirksam sein :confused: Natürlich alles vollkommen abwegig mit Blick auf das Ziel zu Finishen, aber die neuen Regeln gelten sicher trotzdem … |
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Und Fahrradständer sind doch quasi extra dafür entwickelt worden, die Luftströmung gen Boden abzuleiten. :Huhu: Wo ist User @Fuxx, wenn man ihn braucht? |
Ich war ja am letzten Wochenende beim Spreewaldduathlon am Start.
Eindruck: Die Kampfrichter haben schon genau hingeschaut, aber speziell bei den neuen und teils auch modellspezifischen Problemen ein Auge zugedrückt. Meine minimale Überdeckung der Armschalen durch die Flasche (maximal ein cm pro Seite) war gar kein Problem. Ich hab bei einigen mitbekommen, das die hintere Verpflegungs/Werkzeug Box bemängelt wurde, aber eher in dem Sinne von: Nächstes Jahr lassen wir Dich damit nicht mehr starten... |
Finde ich ein faires und gutes Vorgehen. Sicherlich gibt es auch sehr viele, die nicht so tief in der Tri-Bubble sind & das noch gar nicht großartig mitbekommen haben.
Mal schauen, wie das bei den ersten großen Rennen (Kraichgau & Hamburg) umgesetzt wird. |
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Ich hab von nem Vereinskollegen gehört, der hatte auch ne Verpflegungsbox am Canyon...als er zum Kari schritt, wurde schon klar, das wird nich einfach.. Am Ende ging es um Millimeter, die die Box NICHT aus dem handgebastelten klarsichtfolien 30 x 30 cm Fenster beim anhalten herausragte, also zugelassen...allerdings auch ein wenig durch den Druck der hinten wartenden und den Prozess des immer wieder Schabloneanhaltens...da wurde in der Schlange schon geschmunzelt... vorne hatte er abgeschraubt, da beim letzten wettkampf es leicht rüberragte..diesmal hat vorne keiner geschaut... Er hatte aber nen Schraubendreher dabei.... |
beim Liga-Triathlon in Fulda vorgestern sehr ähnlich, die Schablonen wurden angehalten und wenns klar drüberragte zum Ab/Umbau aufgefordert, in der Grauzone wurde aber durchgewunken, zB die XLAB Aero-Pouch hinterm Sattel die recht viele Athleten hatten, wenn die über die Hinterachse knapp hinausragte hiess es "heute noch ok aber nächstes Mal bitte nicht mehr"
Mein Aufbau vorne bekam zunächst per Augenschein ein "das wird aber nix", die Schablone sagte dann aber "alles konform" Gefeilsche um Zenti- bzw. Millimeter habe ich nicht mitbekommen. |
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Hallo ihr lieben, gilt das mit der Hinterachse nicht nur für im Rahmen integrierte Systeme? |
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Hier nochmal der Text, eigentlich eindeutig: https://www.triathlondeutschland.de/...n/sportordnung 23.6 Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inkl. deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt. Grundsätzlich: Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung. Die Regelung für das Oberrohr gilt ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze. Die Regelung für den Lenker und alle Lenkeranbauten gilt ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung. a. Heck: Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt. b. Ausnahme Heck: Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen • größer als 30 x 30 cm sein, • insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten, • aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen. Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung angebracht werden. |
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- vertikal/horizontal - anliegend an die Rückseite/Winkel der Sattelstütze - frei rotierend "Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung." "...müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen" Die Sportordnung macht dazu keine Vorgaben. Wenn so etwas schon so genau geregelt wird, dann möchte ich nicht wieder auf die Willkür der Kampfrichter hoffen müssen. Und nach meinem Verständnis müsste jetzt alles, was über Sattelstütze (und einer gedachten Verlängerung nach oben und unten) hinaus steht, in diese Zone passen, egal wie die 30x30 cm ausgerichtet/rotiert werden. Und so lange alle Behälter/Anbauten in diese 30x30 cm Zone passen, dann ist nach meinen Verständnis der Regeln die gedachte Linie durch die Hinterachse irrelevant. Das gilt nur für die Ausnahme "integriertes Trinksystem, wenn größer als 30x30 cm" (Specialized SHIV Regel). Auch mein Verständnis: Wenn ein integriertes Trinksystem in die 30x30 cm Zone passt, dann muss man nicht auf die b) Ausnahme Heck zurückgreifen, sondern dann kann man sich auf a) berufen. In diesem Fall wäre die gedachte Linie durch die Hinterachse ebenfalls irrelevant. |
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