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cfexistenz 29.04.2025 11:58

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780314)
Armauflage ist nach meinen Verständnis der stützende Teil, also das Carbon-/Kunststoff-/Metallteil. Das andere ist die Polsterung. Eine relativ weiche Polsterung, die sich im Gebrauch zusammendrückt, als Referenzpunkt zu nehmen, würde wenig Sinn machen. Da die Armschalen aber nur wenige mm dick sind, dürfte da in der Realität wenig ausmachen, außer natürlich, du willst die Abmessungen bis zum letzten mm ausreizen.

Ich würde es so verstehen, dass die Armauflage das ist, auf der der Arm dann tatsächlich aufgelegt wird, also das Polster. Genau das leitet sich aus dem Wort ab. Und zum Check-In zählt dann der unterste Punkt der Oberseite des nicht komprimierten Polsters.

Ich bin kein KaRi, ich interpretiere hier nur ganz wortwörtlich den Text.

Für mehr Spielraum: Polster dicker machen oder Armauflage nach hinten verlängern.

Michitri 29.04.2025 12:08

Der ganze Mist tröpfelt jetzt auch in den USA durch...
Die freuen sich richtig, da Ironman wohl plant , die WTO Regeln aufzunehmen...also die DTU Regeln...
Damit geht wohl der heiß-feuchte 350 h Stundentraum eines deutschen Regelaufstellers in Erfüllung...

Früher war youporn, heute schaut man sich die Sportordnung an: lol

Matthias75 29.04.2025 12:09

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1780330)
Ich würde es so verstehen, dass die Armauflage das ist, auf der der Arm dann tatsächlich aufgelegt wird, also das Polster. Genau das leitet sich aus dem Wort ab. Und zum Check-In zählt dann der unterste Punkt der Oberseite des nicht komprimierten Polsters.

Ich bin kein KaRi, ich interpretiere hier nur ganz wortwörtlich den Text.

Für mehr Spielraum: Polster dicker machen oder Armauflage nach hinten verlängern.

Ich würde Armauflage als Bauteilbezeichnung sehen, für das gesamte Bauteil, dass den Unterarm/Ellenbogen stützt. Das, was du meinst, wäre nach meiner Definition die Auflagefläche sehen. Ist aber meine technische Sichtweise.

M.

cfexistenz 29.04.2025 13:54

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780332)
Ich würde Armauflage als Bauteilbezeichnung sehen, für das gesamte Bauteil, dass den Unterarm/Ellenbogen stützt. Das, was du meinst, wäre nach meiner Definition die Auflagefläche sehen. Ist aber meine technische Sichtweise.

M.

Dann gibt's aber wieder die Frage, was denn die laut SpO "unterste Kante" ist. Wenn man die Armauflage als Bauteil sieht, dann ist es die hintere Kante auf der Unterseite, also die unterst mögliche Kante.

Wenn man die Armauflage als die Fläche sieht, auf die der Arm aufgelegt wird, dann ist es die obere Kante vom Polster.

Das kann durchaus schon mal 2 cm Unterschied ausmachen.

Helmut S 29.04.2025 14:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780329)
Nach meinem Verständnis kannst du nur disqualifiziert werden, wenn du am Wettkampf teilnimmst ("§15.1 Eine Disqualifikation ist im laufenden Wettkampf....").

...

Interessanterweise ist der Checkin nicht in der Sportordnung geregelt, also eine Nichtzulassung zum Wettkampf aufgrund nicht regelkonformer Ausrüstung nicht abschließend geklärt.

Genau das habe ich mir auch gedacht bzw. es so verstanden.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780329)
Wenn du aber schon beim Checkin scheiterst, bist du nach meinem Verständnis gar nicht erst zum Wettkampf zugelassen, d.h. du dürftest gar nicht auf die Wettkampfstrecken. Tust du es trotzdem, könnte der Veranstalter vermutlich von seinem Hausrecht gebraucht machen.

Mal davon abgesehen... Wie willst du dich am Checkin-Kampfrichter vorbei in die Wechselzone drücken ohne dass das ein "Tatbestand" wäre, der einen sofortigen Ausschluss vom Wettkampf nach §16 rechtfertigt (grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten)?

Das mit dem Hausrecht sehe ich auch so, auch ggf. das mit dem sofortigen Ausschluss. Aber der KaRi darf mich doch gar nicht aufhalten. Er müsste doch, um sein Hausrecht durchzusetzen, die Polizei rufen. :Lachen2: :Lachen2:

:Blumen:

Matthias75 29.04.2025 14:42

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780339)
Das mit dem Hausrecht sehe ich auch so, auch ggf. das mit dem sofortigen Ausschluss. Aber der KaRi darf mich doch gar nicht aufhalten. Er müsste doch, um sein Hausrecht durchzusetzen, die Polizei rufen. :Lachen2: :Lachen2:

:Blumen:

Wieso soll das nur die Polizei dürfen? Du darfst auch zu Hause jeden daran hindern dein Haus/dein Garten/deine Wohnung zu betreten. Größere Veranstalter wie Roth haben dafür einen Sicherheitsdienst. Und nichts anderes macht der Kampfrichter bzw. der Veranstalter auch.

Aber mal ehrlich, unabhängig davon, wer das Hausrecht durchsetzt.... die sportrechtlichen Sanktionen, die die Sportordnung vorsieht, dürften dann das geringste Problem sein. Insofern würde ich von so einem Versuch dringend abraten....:Blumen:

M.

Helmut S 29.04.2025 14:57

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780343)
Wieso soll das nur die Polizei dürfen?

Weil das grundsätzlich so is. Die Gewaltausübung liegt nur bei der Polizei - oder einem behördlich zugelassener Sicherheitsdienst. Es könnte Notwehr oder Notstand vorliegen und selbst dann gilt Verhältnismäßigkeit - für dich ebenso wie für den Sicherheitsdienst.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780343)
Du darfst auch zu Hause jeden daran hindern dein Haus/dein Garten/deine Wohnung zu betreten.

Nope - ausser siehe oben.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780343)
die sportrechtlichen Sanktionen, die die Sportordnung vorsieht, dürften dann das geringste Problem sein. Insofern würde ich von so einem Versuch dringend abraten....:Blumen:

Also ich halte mich sehr gerne an Regeln. Dazu sind sie da, ohne funktioniert Gesellschaft und im besonderen hier Sport nicht. Wenn die DTU aber meint, mein orignal, nicht verbasteltes Triathlonrad von heute auf morgen nicht mehr zuzulassen, nachdem ich mich für eine Veranstaltung angemeldet habe, dann können die mich am Arsch lecken. Hier muss es mindestens eine Übergangsfrist geben.

Dann gibt es halt keine Verbandsveranstaltungen mehr, sondern nur noch private Events (gibt ja genug) oder solche im angrenzenden Ausland.

:Blumen:

Matthias75 29.04.2025 16:16

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780345)
Weil das grundsätzlich so is. Die Gewaltausübung liegt nur bei der Polizei - oder einem behördlich zugelassener Sicherheitsdienst. Es könnte Notwehr oder Notstand vorliegen und selbst dann gilt Verhältnismäßigkeit - für dich ebenso wie für den Sicherheitsdienst.

Nope - ausser siehe oben.

Die Ausübung des Hausrechts und Gewaltanwendung sind ja nochmal zwei paar Schuhe. Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung auch nochmal. Führt aber hier zu weit. Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Ich würde vermuten, dass du nicht so einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommst und am Wettkampf teilnehmen kannst.:Huhu:

M.

Michitri 29.04.2025 16:23

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780347)
Die Ausübung des Hausrechts und Gewaltanwendung sind ja nochmal zwei paar Schuhe. Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung auch nochmal. Fuhrt aber hier zu weit. Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Ich würde vermuten, dass du nicht so einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommst und am Wettkampf teilnehmen kannst.:Huhu:

M.

soweit ich mich erinner, dürfen die Karis weder Sportler noch Bike anfassen..
also was will er machen....es müsste dann schon ein Veranstalter sein, der einen zurück hält, aber warum sollte er das tun.

Matthias75 29.04.2025 16:53

Zitat:

Zitat von Michitri (Beitrag 1780348)
soweit ich mich erinner, dürfen die Karis weder Sportler noch Bike anfassen..
also was will er machen....es müsste dann schon ein Veranstalter sein, der einen zurück hält, aber warum sollte er das tun.

Spielt das eine Rolle, wer wann welche Rechte ausüben darf? Die Frage war, ob man einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommt und dann am Wettkampf teilnehmen kann, um die Sache nachher zu diskutieren.

Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten.

M.

Michitri 29.04.2025 17:12

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780350)
Spielt das eine Rolle, wer wann welche Rechte ausüben darf? Die Frage war, ob man einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommt und dann am Wettkampf teilnehmen kann, um die Sache nachher zu diskutieren.

Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten.

M.

wenn es der Team Kapitän eines Liga Wettkampfes ist...wird er befugt sein.
wenn ein Starter 600 Ocken gezahlt hat um teilzunehmen, angereist ist...warum sollte der Veranstalter dann nein sagen, wenn der "Verstoss" diskutierbar ist, wir reden nicht um klare Regelverstösse, sondern einfach die, die durch Spielraum entstehen.
Aber so bekommt man die Chance am Rennen teilzunehmen und am Ende wird entschieden ob gewertet oder nicht.
Ich hoffe nicht, dass ich in so eine Situation komme.

Helmut S 29.04.2025 17:12

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780350)
Spielt das eine Rolle, wer wann welche Rechte ausüben darf? Die Frage war, ob man einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommt und dann am Wettkampf teilnehmen kann, um die Sache nachher zu diskutieren.

Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten.

M.

Er muss den Sicherheitsdienst holen. Fertig. Selbst darf der Veranstalter/KaRi gar nix. Da liegst du falsch. Abgesehen von Notwehr oder Notstand. Übt er ohne diese Voraussetzung verhältnismäßige oder gar unverhältnismäßige Gewalt aus, kannst du ihn anzeigen.

Anyways … Wir sollten uns als Protest vor den Check-In kleben. :Cheese:

:Blumen:

Matthias75 29.04.2025 17:42

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780352)
Er muss den Sicherheitsdienst holen. Fertig. Selbst darf der Veranstalter/KaRi gar nix. Da liegst du falsch. Abgesehen von Notwehr oder Notstand. Übt er ohne diese Voraussetzung verhältnismäßige oder gar unverhältnismäßige Gewalt aus, kannst du ihn anzeigen.

Anyways … Wir sollten uns als Protest vor den Check-In kleben. :Cheese:

:Blumen:

Ich habe doch gar nichts behauptet.:Blumen: Ich habe lediglich vermutet, dass es nicht so einfach wird, gegen den Willen der Kampfrichter und des Veranstalters in die Wechselzone zu kommen und am Wettkampf teilzunehmen.

Die Aussage, dass nur die Polizei Gewalt anwenden darf, hast du ja durch die von dir genannten Ausnahmen selbst schon relativiert. :Blumen:

M.

Helmut S 29.04.2025 17:49

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1780354)
Ich habe doch gar nichts behauptet.:Blumen: Ich habe lediglich vermutet, dass es nicht so einfach wird, gegen den Willen der Kampfrichter und des Veranstalters in die Wechselzone zu kommen und am Wettkampf teilzunehmen.

Die Aussage, dass nur die Polizei Gewalt anwenden darf, hast du ja durch die von dir genannten Ausnahmen selbst schon relativiert. :Blumen:

M.

Es ist easy. Die (KaRis etc) stellen sich vor den Eingang und fertig. Selbstverständlich darfst du als Athlet auch keine Gewalt anwenden um da vorbei zu kommen. Musst halt schneller sein. Das Gewaltmonopol liegt halt nun mal beim Staat.

Auf deine praktische Konstruktion von Notwehr oder Notstand in der Situation wäre ich gespannt. Das sind theoretische Aspekte, die vorliegen könnten. Werden sie praktisch aber eher nicht. :Cheese:

P.S.Ich habe übrigens Feedback von der DTU bzgl Plasma 6. Entweder Box oder FlaHa abschrauben.

:Blumen:

Meik 29.04.2025 18:17

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780355)
Das Gewaltmonopol liegt halt nun mal beim Staat.

Nö, bei mir :Cheese:

Der KaRi hat kein Hausrecht, der hat "nur" die Einhaltung der Sportordnung zu überprüfen. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.

Letztlich lässt der Schwimmpart genug Zeit einfach ein Bügelschloss an Fahrräder zu machen die man nicht auf der Strecke haben will, oder das Rad einfach woanders hinstellen wird vermutlich schon reichen. :Lachen2:

Solange von dem Rad keine Gefährdung ausgeht sehe ich persönlich keine Handhabe jemanden nicht starten zu lassen, in der Ergebnisliste steht dann DQ und fertig. Hatten wir im letzten Jahr bei uns auch. Fremde Hilfe angenommen beim Schwimmen = DQ. KaRi wollte erst nicht weitermachen lassen, durfte dann doch nach Intervention von uns als Veranstalter. Hat ganz normal den WK beendet mit Zeiten und beim Endergebnis stand dann halt DQ, fertig. Nach Rückfragen wusste der KaRi dann auch keine Regel die das sofortige Beenden des WK begründen würde. Thema war dann ganz schnell, freundlich und unkompliziert erledigt - nicht jeder KaRi ist per se böse. ;)

Matthias75 29.04.2025 19:01

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780355)
Es ist easy. Die (KaRis etc) stellen sich vor den Eingang und fertig. Selbstverständlich darfst du als Athlet auch keine Gewalt anwenden um da vorbei zu kommen. Musst halt schneller sein. Das Gewaltmonopol liegt halt nun mal beim Staat.

Auf deine praktische Konstruktion von Notwehr oder Notstand in der Situation wäre ich gespannt. Das sind theoretische Aspekte, die vorliegen könnten. Werden sie praktisch aber eher nicht. :Cheese:


Bitte unterstelle mich doch nicht Aussagen, die ich so nicht gemacht habe.:Blumen: Ich habe nie behauptet, der Kampfrichter dürfte Gewalt anwenden. ich habe lediglich deiner allgemeinen Aussage widersprochen, nur die Polizei dürfte Gewalt anwenden. Die Ausnahmen deiner allgemeinen Aussage hast du schon selbst geliefert.

M.

Benni1983 30.04.2025 06:31

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1780355)
...
P.S.Ich habe übrigens Feedback von der DTU bzgl Plasma 6. Entweder Box oder FlaHa abschrauben.

:Blumen:

Danke
Das wird dann auch für mein Trek SC ebenso gelten. :Nee:

Squirrel 30.04.2025 09:19

Und bei mir mein Quintana Roo auch…:-((
Box ist ab und Flaschenhalter dran. Jetzt muss das Werkzeug noch anders verstaut werden und es sollte gehen.
Optisch sieht’s sonderbar aus.

Ich frage mich echt was Besitzer vom Quintana Roo V-PRi machen. Ist da die Box Teil des Rahmens und damit okay? Falls die doch abnehmbar wäre, ist das echt auch total daneben. Gibt ja dieses Jahr als Radpartner sogar eine Ironman-Edition von Quintana. Sollte Ironman die Regel übernehmen, wäre der Radpartner evtl. auch betroffen. :confused:

Naja, ich fahre demnächst ein Cube Aerium, das ist ja jetzt wieder legal "geworden". :Cheese:

JENS-KLEVE 30.04.2025 11:03

Wenn ich in der Situation wäre, würde ich mir jetzt in Ruhe zwei oder drei Konstruktionen überlegen. Bei jedem Wettkampf mit der mutigsten Konstruktion versuchen einzuchecken und bei einem strengen Kampfrichterteam spontan auf den erprobten Plan B ummontieren. Dann muss man nicht nervös sein und kann wahrscheinlich trotzdem im optimalen Setup starten.

Es schadet ja auch nicht einen zweiten Helm und Laufradsatz dabeizuhaben, haben ist besser als brauchen.

sabine-g 30.04.2025 12:21

Die Regelung ist für Hersteller Konstruktionen eine Zumutung und seitens der DTU eine Unverschämtheit.
Man sollte eine Petition starten.
Ohne Athleten ist die DTU nichts wert.

tandem65 30.04.2025 12:56

Zitat:

Zitat von Michitri (Beitrag 1780348)
soweit ich mich erinner, dürfen die Karis weder Sportler noch Bike anfassen..

Soweit ich mich erinnere darf ein Sportler auch keinen Kari anfassen noch mit dem Bike aus dem Weg drängen. Was will also der Sportler machen?

magl 30.04.2025 22:00

Neue World-Triathlon-Regeln FALLS -es noch nicht mitbekommen habt:

Seit dem 15. April gelten neue Regelinterpretationen von World Triathlon rund um Aerodynamik und Hydration – und sie orientieren sich stark an der deutschen DTU-Sportordnung (SpO 2025). Ziel war eine Vereinheitlichung, hierzu kein Kommentar :Nee:


Worum geht’s genau?


1. Lenker & Auflieger:
Clip-on Bars dürfen nicht über die Vorderradachse hinausragen.
Zubehör wie Flaschen, Halter oder Boxen darf nur innerhalb eines definierten Bereichs angebracht sein:
max. 25 cm Richtung Sattel,
max. 20 cm in der Höhe,
max. 2 cm über dem höchsten Punkt des Vorderrads.

Kein Körperkontakt zu montierten Teilen erlaubt.
Ausnahmen: Bike-Computer, Halterungen, Shifter & Griffe.
2. Trinksysteme:
Am Cockpit dürfen max. 2 Liter befestigt sein (alles, was sich mit der Lenkachse bewegt).
Hinten max. zwei Flaschen.
Systeme im Rahmendreieck oder im Rahmen (Bladder etc.) sind nicht erlaubt.




IRONMAN zieht auch nach:

Ab dem IRONMAN 70.3 Kraichgau (25. Mai) gelten die neuen Vorgaben auch dort – für Profis. Vorherige Rennen laufen noch nach den alten Regeln.



Kritikpunkt: Benachteiligung kleinerer Athlet

Ein großes Problem: Viele kleinere Rahmen (z. B. Giant Trinity XS, Scott Plasma 5 oder einige Canyon Speedmax CF) haben gar nicht genug Platz unter dem Auflieger, um Trinksysteme regelkonform unterzubringen. Die 2 cm-Regel trifft hier besonders hart – und wirkt damit diskriminierend für kleinere Personen.

Trialäufet 01.05.2025 07:45

Ich verstehe die Regel ×max 2cm höher als das vorderrad× hoffentlich falsch. Heißt das das die Trinkflasche zwischen den armen nur 2cm höher als das vorderrad sein darf? Das geht sich ja nie aus..

Meik 01.05.2025 08:50

Hab bei der Formulierung auch erst überlegen müssen und das so verstanden wie du, aber mit der Skizze war es dann klar: Die Flaschen/Trinksysteme dürfen nicht näher als 2cm an das Vorderrad, also nicht der aerodynamischen Verkleidung des Vorderrades dienen. Also der Bereich 2cm höher als der höchste Punkt des Vorderrades, dann der definierte Bereich um die Armauflagen, das ist das wo die Flaschenhalter sein dürfen. Also maximal so weit runter. Also eigentlich alles ganz klar. :Cheese:

Für kleine Leute oder jemanden der starke Überhöhung fährt schon eine Herausforderung.

Denke am Markt wird sich da noch einiges tun, dann nicht nur mit Aufklebern "UCI-legal" sondern demnächst auch mit "DTU-legal" :Lachen2:

Bin ich froh dass ich noch kein Trinksystem am neuen Rad habe und erst einmal abwarten konnte wo die Reise hingeht. Ich werde jetzt bestellen.

Trialäufet 01.05.2025 09:19

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1780436)
Hab bei der Formulierung auch erst überlegen müssen und das so verstanden wie du, aber mit der Skizze war es dann klar: Die Flaschen/Trinksysteme dürfen nicht näher als 2cm an das Vorderrad, also nicht der aerodynamischen Verkleidung des Vorderrades dienen. Also der Bereich 2cm höher als der höchste Punkt des Vorderrades, dann der definierte Bereich um die Armauflagen, das ist das wo die Flaschenhalter sein dürfen. Also maximal so weit runter. Also eigentlich alles ganz klar. :Cheese:

Für kleine Leute oder jemanden der starke Überhöhung fährt schon eine Herausforderung.

Denke am Markt wird sich da noch einiges tun, dann nicht nur mit Aufklebern "UCI-legal" sondern demnächst auch mit "DTU-legal" :Lachen2:

Bin ich froh dass ich noch kein Trinksystem am neuen Rad habe und erst einmal abwarten konnte wo die Reise hingeht. Ich werde jetzt bestellen.

Danke das macht Sinn!

Riegelfress0r 01.05.2025 11:21

Zitat:

Zitat von magl (Beitrag 1780427)
Systeme im Rahmendreieck oder im Rahmen (Bladder etc.) sind nicht erlaubt.

Wo steht das? Die Regeln dazu sind hier nachzulesen. Dort steht zB


4. Exception rear
– Hydration - Systems integrated in the frame:
o may be larger than 30 x 30 cm,
o may not contain more than 2 litres in total,
o must not protrude beyond the vertical line through the rear axle.
o On bicycles with hydration systems that are integrated into the frame, no additional
attachments may be added to the rear of the frame.


Da haben wir, wenn man das wörtlich nimmt, auch wieder Interpretationsspielraum. Ist mit "hydration systems integrated in the frame" nur ein hinten angebrachter Tank (die Wasser-Arschrakete) gemeint oder auch die Trinkblase wie beim aktuellen Canyon SLX/CFR oder der Tank im Scott Plasma im Tretlagerbereich? Im letzteren Fall dürften diese Bikes dann gar keine Flaschenhalter im imaginären Rahmen der 30x30-Regel hinterm Sattel haben.. :Holzhammer: Wenn man dann zB die Trinkblase nicht eingebaut hat, wären ja die bis 2 Flascherl hinterm Sattel wieder erlaubt. :Maso: Oder sind mit "additional attachments" dann zB optionale Werkzeugboxen oder Wassertanks gemeint, die Erlaubnis für die bis 2 Fla hinterm Sattel im 30x30-Schönheitsrahmen ist davon aber unberührt? :-((

Meik 01.05.2025 11:29

Boah, jetzt dachte ich ich hätte es verstanden und dann kommst du ... :Holzhammer: :Maso:

Riegelfress0r 01.05.2025 11:52

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 1780443)
Boah, jetzt dachte ich ich hätte es verstanden und dann kommst du ... :Holzhammer: :Maso:

������ sorry leichter berufsbedingter Schaden bei Auslegung von Gesetzestexten ist nach vielen Jahren Berufstätigkeit leider nicht zu verleugnen. :cool:

Leider ist es aber so, dass man es so und so interpretieren kann. Wenn man wirklich will und sich in Anbetracht der heute so verbauten Lösungen (auch herstellerseitig ohne Tuningauswüchse!) ein Bild der aktuellen Techniklage verschafft, kann man es auch deutlicher definieren, der Text wird natürlich einiges mehr, aber es ist dann kein Interpretationsspielraum, ob dies und jenes dann unter die Formulierung xy fällt oder eben nicht...:(

cfexistenz 02.05.2025 23:00

Der Vorteil an der zweiten Ausarbeitung der neuen Flaschen/Hydration Regeln ist zumindest, dass sie schon mal deutlich besser sind als die Version von Februar. Man müsste aber noch zwei kleine Änderungen fixen und die Beschwerden würden weitgehend abnehmen:

Fix für die Regelung für Anbauten ans Heck
- Anbauten maximal 30 cm horizontal gemessen von Rückseite Rahmen und Rückseite Sattelstütze nach hinten erlaubt
- über die Sattelstütze nach oben hinaus ebenfalls 30 cm horizontal nach hinten gemessen in Verlängerung dessen
- keine Höhenbeschränkung
- maximal 2 Liter Getränkevolumen, egal ob das mit Tank oder Flaschen erreicht wird
- nur Standardflaschen dürfen über die 30 cm Grenze hinaus ragen

Damit wären das Scott Plasma 6, Quintana Roo PR6/V-PRi, BMC Timemachine, Felt IA, Trek SC 2nd Gen., wenn man die Toolbox + Flaschen verwendet, nicht gleich illegal im Originalzustand.

Außerdem würde man damit die ganze "Heck Ausnahme", die nur für das SHIV hinzugefügt wurde, begraben können.

Fix für die Front-Regelung
- 2 cm zum Vorderrad-Begrenzung aufheben (Giant Trinity Trinksystem / Scott Plasma 5, und ein paar Profile, 4Frames, Stealth-Parts Aftermarket Teile)
- So lange die Funktion des Vorderrads gegeben ist, ist das die Grenze.
- Oder die Grenze auf 0,5 mm umlaufend ums Vorderrad setzen.

Die Oberrohr-Regelung ist eindeutig und benötigt keinen Fix.

tridinski 03.05.2025 16:14

Ein Triathlon-Einsteiger bei uns hat noch kein RR sondern eine Art Gravelbike mit Rennlenker, aber halt auch fest montierten Schutzblechen, Gepäckträger, Klappständer. Für die erste Sprintdistanz völlig ausreichend, wir haben ihm jetzt auch nen Auflieger draufgedübelt, anständige Reifen montiert und den Sattel etwas nach vorne gebracht.

Sind beim Checkin Probleme zu erwarten?
- Schutzblech vorne ist näher als 2cm am Reifen
- Gepäckträger hinten passt nicht in die 30x30cm
- Klappständer könnte theoretisch aerodynamisch wirksam sein :confused:

Natürlich alles vollkommen abwegig mit Blick auf das Ziel zu Finishen, aber die neuen Regeln gelten sicher trotzdem …

iChris 04.05.2025 08:56

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1780499)
Ein Triathlon-Einsteiger bei uns hat noch kein RR sondern eine Art Gravelbike mit Rennlenker, aber halt auch fest montierten Schutzblechen, Gepäckträger, Klappständer. Für die erste Sprintdistanz völlig ausreichend, wir haben ihm jetzt auch nen Auflieger draufgedübelt, anständige Reifen montiert und den Sattel etwas nach vorne gebracht.

Sind beim Checkin Probleme zu erwarten?
- Schutzblech vorne ist näher als 2cm am Reifen
- Gepäckträger hinten passt nicht in die 30x30cm
- Klappständer könnte theoretisch aerodynamisch wirksam sein :confused:

Natürlich alles vollkommen abwegig mit Blick auf das Ziel zu Finishen, aber die neuen Regeln gelten sicher trotzdem …

Zitat:

Die SpO begründet keine Nichtnutzung, somit sind Schutzbleche und Spritzschutz grundsätzlich zugelassen, wenn für eine ausreichende Befestigung gesorgt ist. Schutzbleche und Spritzschutz gelten nicht als Verkleidung gem. § 23.2 wenn sie dem eigentlichen Zweck entsprechen und keine zusätzlichen aerodynamischen Effekte erzeugen.
Ausnahme:
Bei Rennen mit Windschattenfreigabe sind Schutzbleche und Spritzschutz nicht zugelassen.
:Huhu:

StefanW. 04.05.2025 10:20

Zitat:

Zitat von iChris (Beitrag 1780520)
:Huhu:

Und wenn ein Kampfrichter der Meinung ist, dass die Schutzbleche einen "zusätzlichen aerodynamischen Effekte erzeugen."?
Und Fahrradständer sind doch quasi extra dafür entwickelt worden, die Luftströmung gen Boden abzuleiten.
:Huhu:

Wo ist User @Fuxx, wenn man ihn braucht?

Antracis 13.05.2025 11:47

Ich war ja am letzten Wochenende beim Spreewaldduathlon am Start.

Eindruck: Die Kampfrichter haben schon genau hingeschaut, aber speziell bei den neuen und teils auch modellspezifischen Problemen ein Auge zugedrückt.

Meine minimale Überdeckung der Armschalen durch die Flasche (maximal ein cm pro Seite) war gar kein Problem.

Ich hab bei einigen mitbekommen, das die hintere Verpflegungs/Werkzeug Box bemängelt wurde, aber eher in dem Sinne von: Nächstes Jahr lassen wir Dich damit nicht mehr starten...

NiklasD 13.05.2025 12:15

Finde ich ein faires und gutes Vorgehen. Sicherlich gibt es auch sehr viele, die nicht so tief in der Tri-Bubble sind & das noch gar nicht großartig mitbekommen haben.

Mal schauen, wie das bei den ersten großen Rennen (Kraichgau & Hamburg) umgesetzt wird.

Michitri 13.05.2025 12:43

Zitat:

Zitat von Antracis (Beitrag 1781063)
Ich war ja am letzten Wochenende beim Spreewaldduathlon am Start.

Eindruck: Die Kampfrichter haben schon genau hingeschaut, aber speziell bei den neuen und teils auch modellspezifischen Problemen ein Auge zugedrückt.

Meine minimale Überdeckung der Armschalen durch die Flasche (maximal ein cm pro Seite) war gar kein Problem.

Ich hab bei einigen mitbekommen, das die hintere Verpflegungs/Werkzeug Box bemängelt wurde, aber eher in dem Sinne von: Nächstes Jahr lassen wir Dich damit nicht mehr starten...

das hört sich doch gut an...
Ich hab von nem Vereinskollegen gehört, der hatte auch ne Verpflegungsbox am Canyon...als er zum Kari schritt, wurde schon klar, das wird nich einfach..
Am Ende ging es um Millimeter, die die Box NICHT aus dem handgebastelten klarsichtfolien 30 x 30 cm Fenster beim anhalten herausragte, also zugelassen...allerdings auch ein wenig durch den Druck der hinten wartenden und den Prozess des immer wieder Schabloneanhaltens...da wurde in der Schlange schon geschmunzelt...
vorne hatte er abgeschraubt, da beim letzten wettkampf es leicht rüberragte..diesmal hat vorne keiner geschaut...

Er hatte aber nen Schraubendreher dabei....

tridinski 13.05.2025 13:21

beim Liga-Triathlon in Fulda vorgestern sehr ähnlich, die Schablonen wurden angehalten und wenns klar drüberragte zum Ab/Umbau aufgefordert, in der Grauzone wurde aber durchgewunken, zB die XLAB Aero-Pouch hinterm Sattel die recht viele Athleten hatten, wenn die über die Hinterachse knapp hinausragte hiess es "heute noch ok aber nächstes Mal bitte nicht mehr"

Mein Aufbau vorne bekam zunächst per Augenschein ein "das wird aber nix", die Schablone sagte dann aber "alles konform"

Gefeilsche um Zenti- bzw. Millimeter habe ich nicht mitbekommen.

iChris 13.05.2025 15:12

Zitat:

Zitat von NiklasD (Beitrag 1781064)
Mal schauen, wie das bei den ersten großen Rennen (Kraichgau & Hamburg) umgesetzt wird.

IM hat doch seine eigenen Regeln, oder wird bei Rennen in D dann DTU Regelwerk herangezogen?!

Der Micaela 13.05.2025 15:57

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1781066)
, in der Grauzone wurde aber durchgewunken, zB die XLAB Aero-Pouch hinterm Sattel die recht viele Athleten hatten, wenn die über die Hinterachse knapp hinausragte hiess es "heute noch ok aber nächstes Mal bitte nicht mehr"


Hallo ihr lieben,

gilt das mit der Hinterachse nicht nur für im Rahmen integrierte Systeme?

tridinski 13.05.2025 16:17

Zitat:

Zitat von Der Micaela (Beitrag 1781069)
Hallo ihr lieben,

gilt das mit der Hinterachse nicht nur für im Rahmen integrierte Systeme?

verstehe ich beim Lesen des Textes auch so, bei der Kontrolle bezogen sie es aber auf alles was hinter dem Sattel war egal ob integriert oder angebaut

Hier nochmal der Text, eigentlich eindeutig:
https://www.triathlondeutschland.de/...n/sportordnung
23.6
Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inkl. deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt.

Grundsätzlich:
Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung.
Die Regelung für das Oberrohr gilt ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze. Die Regelung für den Lenker und alle Lenkeranbauten gilt ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung.

a. Heck:
Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt.

b. Ausnahme Heck:
Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen
• größer als 30 x 30 cm sein,
• insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten,
• aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen.

Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung angebracht werden.

cfexistenz 13.05.2025 17:59

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1781070)
verstehe ich beim Lesen des Textes auch so, bei der Kontrolle bezogen sie es aber auf alles was hinter dem Sattel war egal ob integriert oder angebaut

Wie wurde denn die 30x30 cm Schablone angesetzt?

- vertikal/horizontal
- anliegend an die Rückseite/Winkel der Sattelstütze
- frei rotierend

"Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung."
"...müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen"


Die Sportordnung macht dazu keine Vorgaben. Wenn so etwas schon so genau geregelt wird, dann möchte ich nicht wieder auf die Willkür der Kampfrichter hoffen müssen.

Und nach meinem Verständnis müsste jetzt alles, was über Sattelstütze (und einer gedachten Verlängerung nach oben und unten) hinaus steht, in diese Zone passen, egal wie die 30x30 cm ausgerichtet/rotiert werden.

Und so lange alle Behälter/Anbauten in diese 30x30 cm Zone passen, dann ist nach meinen Verständnis der Regeln die gedachte Linie durch die Hinterachse irrelevant. Das gilt nur für die Ausnahme "integriertes Trinksystem, wenn größer als 30x30 cm" (Specialized SHIV Regel).

Auch mein Verständnis: Wenn ein integriertes Trinksystem in die 30x30 cm Zone passt, dann muss man nicht auf die b) Ausnahme Heck zurückgreifen, sondern dann kann man sich auf a) berufen. In diesem Fall wäre die gedachte Linie durch die Hinterachse ebenfalls irrelevant.


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