triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Challenge Roth (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=22)
-   -   Challenge Roth 2020 (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=46552)

limaged 27.03.2020 22:52

ich bin absoluter Roth fan . ABER 90 Euro Bearbeitungsgebühr ist einfach eine Verarsche. ich finde das so nicht ok. da komm ich mir gefrozzelt vor. wobei ich nicht angemeldet war und es mich nicht trifft. trotzdem is es nicht ok

Steff1702 28.03.2020 00:19

Zitat:

Zitat von limaged (Beitrag 1520693)
ich bin absoluter Roth fan . ABER 90 Euro Bearbeitungsgebühr ist einfach eine Verarsche. ich finde das so nicht ok. da komm ich mir gefrozzelt vor. wobei ich nicht angemeldet war und es mich nicht trifft. trotzdem is es nicht ok

Ist bei Ironman die „active“Gebühr.
Sollte Frankfurt ausfallen werde ich mir auch überlegen was ich mache, in guten Zeiten wird man bei gefragten Events ausgenommen wo es geht.
Ja, ich weiß, es zwingt mich niemand zu buchen, aber ich erwarte halt eben auch das Römer/Solarer Berg Erlebnis.
Glaubt jemand Ironman/challenge würde einen nach z.b 10 Anmeldungen in den letzten Jahren Gratis starten lassen weil man mal selbst ein schlechtes Jahr hatte?
Beim Heidesee Triathlon/ TV Forst ist das natürlich was anderes, aber wohin die Solidarität geht sieht man aktuell bei Adidas/C&A/Deichmann

CarstenK 28.03.2020 01:18

Die Teilnehmer, die für dieses Jahr das Rundum sorglos Paket gebucht hatten, bekommen es jetzt für 2021 kostenlos dazu.

Das finde ich nun auch wieder fair.

Gut die 90 Euro sind halt futsch, aber es gibt Schlimmeres.

Wenn dem Veranstalter damit geholfen ist, soll es mir recht sein.

Von daher,.... auf eine Neues in 2021.

triduma 28.03.2020 14:21

Zitat:

Zitat von limaged (Beitrag 1520693)
ich bin absoluter Roth fan . ABER 90 Euro Bearbeitungsgebühr ist einfach eine Verarsche. ich finde das so nicht ok. da komm ich mir gefrozzelt vor. wobei ich nicht angemeldet war und es mich nicht trifft. trotzdem is es nicht ok

Ich finde auch die Abmeldegebühr ist wirklich sehr hoch.
Auch die Bitte einiger großer Veranstalter auf Solidarität und nicht das ganze Startgeld zurück zu verlangen ist nach meiner Meinung nicht gerechtfertigt.
Wer die letzten Jahren wegen einer schweren Grund kurzfristig bei einer Veranstaltung absagen musste hat auch meist nichts zurück bekommen. Wo war da die Solidarität der Veranstalter?
Viele Athleten werden in nächster Zeit auch große finanzielle Einbrüche haben. Die können vielleicht nicht einfach auf Rückerstattung der Gebühren verzichten.

Alteisen 28.03.2020 15:25

Zitat:

Zitat von triduma (Beitrag 1520789)
Wer die letzten Jahren wegen einer schweren Grund kurzfristig bei einer Veranstaltung absagen musste hat auch meist nichts zurück bekommen. Wo war da die Solidarität der Veranstalter?

Definion schwerer Grund?
Wenn Du mal eine größere Veranstaltung organisiert hättest, könntest Du ein Buch darüber schreiben, was alles angetragen wird.
Die eigene Hochzeit ist da nicht der schlimmst Fall!

irek 28.03.2020 16:13

Zitat:

Zitat von triduma (Beitrag 1520789)
Ich finde auch die Abmeldegebühr ist wirklich sehr hoch.
Auch die Bitte einiger großer Veranstalter auf Solidarität und nicht das ganze Startgeld zurück zu verlangen ist nach meiner Meinung nicht gerechtfertigt.
Wer die letzten Jahren wegen einer schweren Grund kurzfristig bei einer Veranstaltung absagen musste hat auch meist nichts zurück bekommen. Wo war da die Solidarität der Veranstalter?
Viele Athleten werden in nächster Zeit auch große finanzielle Einbrüche haben. Die können vielleicht nicht einfach auf Rückerstattung der Gebühren verzichten.

bin 100% deine Meinung. Auf Punkt gebracht!!

iaux 28.03.2020 16:19

Zitat:

Zitat von triduma (Beitrag 1520789)
Wer die letzten Jahren wegen einer schweren Grund kurzfristig bei einer Veranstaltung absagen musste hat auch meist nichts zurück bekommen. Wo war da die Solidarität der Veranstalter?
Viele Athleten werden in nächster Zeit auch große finanzielle Einbrüche haben. Die können vielleicht nicht einfach auf Rückerstattung der Gebühren verzichten.

+1
Ganz gut auf den Punkt gebracht!

tandem65 28.03.2020 17:52

Hi Triduma,

Zitat:

Zitat von triduma (Beitrag 1520789)
Wer die letzten Jahren wegen einer schweren Grund kurzfristig bei einer Veranstaltung absagen musste hat auch meist nichts zurück bekommen. Wo war da die Solidarität der Veranstalter?

für diesen Fall gibt es ja tatsächlich Versicherungen. Das was gerade passiert ist für den Veranstalter nicht versicherbar.

lebkoungman 28.03.2020 18:05

Zitat:

Zitat von triduma (Beitrag 1520789)
Ich finde auch die Abmeldegebühr ist wirklich sehr hoch.
Auch die Bitte einiger großer Veranstalter auf Solidarität und nicht das ganze Startgeld zurück zu verlangen ist nach meiner Meinung nicht gerechtfertigt ...

Viele Athleten werden in nächster Zeit auch große finanzielle Einbrüche haben. Die können vielleicht nicht einfach auf Rückerstattung der Gebühren verzichten.

So sieht es aus. Wenn sie es auf freiwillige Basis gestellt hätten wäre das völlig ok. Im Ergebnis wäre es wahrscheinlich aufs Gleiche rausgelaufen.

Wenn man das - inkl der doch teilweise sehr großzügigen Spenden der Athleten - hochrechnet wird das ein ganz erkleckliches Sümmchen sein. Da würde einem im Augenblick der ein oder andere Mittelständler mit 250 MA wahrscheinlich die Füsse küssen ...

FMMT 28.03.2020 18:15

Meine Meinung.
Alle Wege führen nach Roth habe ich in meinem Buch geschrieben, ebenso in guten wie in schlechten Zeiten.
Natürlich bin auch ich traurig über die Absage 2020, zumal es mein Jungbrunnen für die MS ist, aber es gab auch aus meiner Sicht keine Alternative.
Wir sind seit 7 Jahren bei einer sehr netten Familie privat untergebracht. Ich würde mir nicht verzeihen, wenn ich heuer dabei jemand unbewusst angesteckt hätte.

Als der freundliche Aufruf kam, gerne mit einer kleinen Spende die Veranstaltung am Leben zu halten, dachte ich: klar, auf 100 Euro kannst du verzichten.
Dann fand ich es für mich doch die falsche Entscheidung. Wieviele Rollen Klopapier könnte man auf dem Schwarzmarkt dafür kaufen?:Lachanfall:

Nein, Felix hatte immer ein offenes Ohr für mich, ob in Wettkampffragen, bei den Windschattenregeln, möglichen Verbesserungen aber vorallem auch für mich persönlich mit meinen Einschränkungen durch die MS.
Ich hatte 10 phantatische Erlebnisse in Roth und hoffe noch auf einige weitere.
Ich will keinen Cent meines Startgelds zurück. Ich will die nächsten Jahre weitere unvergessliche Augenblicke des "Ich kann und ich darf" genießen.
Das Geld wäre eh weggewesen, das Träumen kann mir trotzdem keiner nehmen und wenn, so ärgerlich es im Moment erscheinen mag, nichts Schlimmeres in der Corona Krise käme, können wir alle heilfroh sein.


Und nein, ich kann es mir auch nicht aus der Portokasse leisten, sonst hätte ich mir u.a. Anfang der Woche ein Disney-Abo für 60 Euro gegönnt :Lachen2:
Ich finde es vollkommen ok, wenn sich jemand sein Startgeld zurück zahlen lässt und nichts spendet. Es wird heuer viele finanziell arg treffen. Sind wir froh, dass die Meldung so frühzeitig kam und der Großteil erstattet wird. Ich hatte von Regensburg aufgrund der Insolvenz gar kein Geld mehr gesehen. Das wird jetzt vielen Veranstaltern drohen. Umso wichtiger ist, dass auch Zeichen der Solidarität gesetzt werden, ob wie Bellamartha:bussi: mit ihrem Salsatrainer oder andere vor Ort oder wie und wo auch immer.:Danke:
Bleibt alle gesund und munter :Blumen:

abc1971 28.03.2020 20:58

Die 90€ sind eben die Gebühr die der Veranstalter gem. AGB auch bei Abmeldung einbehält. Hatte sich jemand, vor der Absage abgemeldet, hat er diese auch gezahlt. Unter dem Gesichtspunkt ist es mehr als korrekt, wenn durch die Absage nun so verfahren wird.
Bei Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, muss er eigentlich gar nichts zahlen.

Klugschnacker 28.03.2020 21:18

Zitat:

Zitat von abc1971 (Beitrag 1520845)
Bei Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, muss er eigentlich gar nichts zahlen.

Stimmt nicht. Der Veranstalter muss bei Absage den vollen Preis zurück bezahlen, auch wenn er die Absage nicht selbst zu verantworten hat.

Feuerrolli69 28.03.2020 21:28

.....
Wir sind seit 7 Jahren bei einer sehr netten Familie privat untergebracht. Ich würde mir nicht verzeihen, wenn ich heuer dabei jemand unbewusst angesteckt hätte......


Das ist auch ein Punkt der löblich ist. Aber alle unterstützen einen Veranstalter. Aber wer von allen Sportlern zahlt zusätzlich auch sein Hotel seine Pension oder die Ferienwohnung ohne dort hin zu fahren? Auch diese Leute stehen z.Z mit 0 euro Einnahme da.

Nur mal so

Bleierpel 28.03.2020 21:32

Wenn es die Situation zuläßt, werden wir das gebuchte Zimmer in Anspruch nehmen!

FMMT 28.03.2020 22:42

Zitat:

Zitat von Feuerrolli69 (Beitrag 1520855)
.....
Wir sind seit 7 Jahren bei einer sehr netten Familie privat untergebracht. Ich würde mir nicht verzeihen, wenn ich heuer dabei jemand unbewusst angesteckt hätte......


Das ist auch ein Punkt der löblich ist. Aber alle unterstützen einen Veranstalter. Aber wer von allen Sportlern zahlt zusätzlich auch sein Hotel seine Pension oder die Ferienwohnung ohne dort hin zu fahren? Auch diese Leute stehen z.Z mit 0 euro Einnahme da.

Nur mal so

Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass jeder nach seinen Möglichkeiten irgendwo oder irgendwen unterstützen kann :Blumen:

Mein Startgeld von Limmer werde ich auch bestimmt nicht einfordern.

Felix ist es für mich allerdings mittlerweile mehr als nur ein Veranstalter, sondern ein ganz toller Mensch.
Ich hatte vor Jahren, als wir uns noch gar nicht kannten, einfach so unaufgefordert einen Freistart wegen meiner MS-Geschichte bekommen. Dass u.a. half mir damals wieder neuen Mut zu fassen. Später ein langes, bestimmt 30-minütiges Gespräch in seiner Pause während einer Konferenz über die, damals hier im Forum breit besprochenen, neuen Windschattenregeln. Immer ein offenes Ohr für Verbesserungen, Hilfe um mir trotz meiner Einschränkungen ein Finish zu ermöglichen. Erst kürzlich tolle Werbung für mein Buch und für den guten Zweck gemacht. Und da soll ich jetzt in einer dunklen Stunde für ihn und die Challenge Roth nicht etwas zurückgeben? Und wenn es nur ein Symbol ist, nicht aufzugeben?

Es ist ja alles freiwillig. Und klar, es gibt noch unzählige Andere, denen man aus ebenso guten Gründen helfen kann und sollte.:Blumen:

abc1971 28.03.2020 23:12

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1520852)
Stimmt nicht. Der Veranstalter muss bei Absage den vollen Preis zurück bezahlen, auch wenn er die Absage nicht selbst zu verantworten hat.

Ich lag falsch :Blumen:
Allerdings steht es so in den AGB:

Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt.


Die Bearbeitungsgebühr zahlt man also auch in solchen Fällen
Wie gesagt, gegenüber den Abmeldern finde ich es nur gerecht und im übrigen hat jeder, der sich anmeldet den AGB zugestimmt
Deshalb finde ich die Aufregung wegrn der 90€ unbegründet

Klugschnacker 28.03.2020 23:59

Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.

Die Frage nach dem Verschulden des Veranstalters stellt sich, wie oben gesagt, bei der Rückzahlung der Startgelder nicht. Sie wird erst bei darüber hinausgehenden Ansprüchen an den Veranstalter relevant. Beispielsweise könnte ein Teilnehmer vom Veranstalter Schadenersatz für bereits bezahlte Hotel- oder Reisekosten verlangen. Das geht jedoch nur, wenn der Veranstalter die Absage selbst zu verantworten hat.

Erfolgte die Absage des Rennens aufgrund höherer Gewalt?

Ob das Rennen in Roth abgesagt werden musste im Sinne höherer Gewalt, wissen wir meiner Meinung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Es besteht derzeit für den Termin des Rennens keine behördliche Anordnung, das Rennen abzusagen. Ob die Absage unumgänglich war, wissen wir erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sollte beispielsweise der Ironman in Frankfurt stattfinden, werden wir uns fragen, ob das Rennen in Roth unumgänglich hatte abgesagt werden müssen.

Insofern ist es aus meiner Sicht schwierig, bereits jetzt höhere Gewalt in einem rechtlichen Sinne für den Juli vorauszusetzen. Und nur auf das Vorliegen höherer Gewalt bezieht sich der Absatz in den AGBs mit den 90 Euro.

Die Rechtsredaktion der ARD schreibt zur Erstattung bei abgesagten Veranstaltungen (am Beispiel von Fußballspielen):
Was passiert mit schon gekauften Tickets?
Wer schon ein Ticket für ein Bundesliga-Spiel oder ein Konzert gekauft hat, braucht sich deswegen keine Sorgen zu machen. Wenn die Veranstaltung ein Geisterspiel ohne Zuschauer oder ganz abgesagt wird, muss der Veranstalter den Ticketpreis zurückerstatten. Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Diesen Grundsatz können Veranstalter auch nicht dadurch umgehen, dass sie es im Kleingedruckten anders regeln.
Die Verbraucherzentrale sagt dasselbe:
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. Grundlage dafür ist bei deutschen Verträgen der Paragraph 275 BGB (Unmöglichkeit).

Kurz zusammengefasst: Sagt der Veranstalter das Rennen ab, hat der Teilnehmer nach meiner Einschätzung einen Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Startgeldes.

----

Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung finde ich es gut, Veranstalter zu unterstützen. Sofern man sich das leisten kann – die Verdienstausfälle betreffen bekanntlich nicht nur Veranstalter. Wer der Challenge Roth sein Startgeld ganz oder teilweise überlässt, hat meine Sympathie. Ich habe aber auch Verständnis für jene, denen das nicht möglich ist.

Falls ich persönlich etwas zur Unterstützung der Veranstalter tun kann, will ich das gerne versuchen.

Grüße,
Arne

iChris 29.03.2020 10:09

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1520892)
Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.

Die Frage nach dem Verschulden des Veranstalters stellt sich, wie oben gesagt, bei der Rückzahlung der Startgelder nicht. Sie wird erst bei darüber hinausgehenden Ansprüchen an den Veranstalter relevant. Beispielsweise könnte ein Teilnehmer vom Veranstalter Schadenersatz für bereits bezahlte Hotel- oder Reisekosten verlangen. Das geht jedoch nur, wenn der Veranstalter die Absage selbst zu verantworten hat.

Erfolgte die Absage des Rennens aufgrund höherer Gewalt?

Ob das Rennen in Roth abgesagt werden musste im Sinne höherer Gewalt, wissen wir meiner Meinung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Es besteht derzeit für den Termin des Rennens keine behördliche Anordnung, das Rennen abzusagen. Ob die Absage unumgänglich war, wissen wir erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sollte beispielsweise der Ironman in Frankfurt stattfinden, werden wir uns fragen, ob das Rennen in Roth unumgänglich hatte abgesagt werden müssen.

Insofern ist es aus meiner Sicht schwierig, bereits jetzt höhere Gewalt in einem rechtlichen Sinne für den Juli vorauszusetzen. Und nur auf das Vorliegen höherer Gewalt bezieht sich der Absatz in den AGBs mit den 90 Euro.

Die Rechtsredaktion der ARD schreibt zur Erstattung bei abgesagten Veranstaltungen (am Beispiel von Fußballspielen):
Was passiert mit schon gekauften Tickets?
Wer schon ein Ticket für ein Bundesliga-Spiel oder ein Konzert gekauft hat, braucht sich deswegen keine Sorgen zu machen. Wenn die Veranstaltung ein Geisterspiel ohne Zuschauer oder ganz abgesagt wird, muss der Veranstalter den Ticketpreis zurückerstatten. Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Diesen Grundsatz können Veranstalter auch nicht dadurch umgehen, dass sie es im Kleingedruckten anders regeln.
Die Verbraucherzentrale sagt dasselbe:
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. Grundlage dafür ist bei deutschen Verträgen der Paragraph 275 BGB (Unmöglichkeit).

Kurz zusammengefasst: Sagt der Veranstalter das Rennen ab, hat der Teilnehmer nach meiner Einschätzung einen Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Startgeldes.

----

Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung finde ich es gut, Veranstalter zu unterstützen. Sofern man sich das leisten kann – die Verdienstausfälle betreffen bekanntlich nicht nur Veranstalter. Wer der Challenge Roth sein Startgeld ganz oder teilweise überlässt, hat meine Sympathie. Ich habe aber auch Verständnis für jene, denen das nicht möglich ist.

Falls ich persönlich etwas zur Unterstützung der Veranstalter tun kann, will ich das gerne versuchen.

Grüße,
Arne

Ich bin mal gespannt was Ironman bei den Rennabsagen macht. Die Rother 90€ sind dort ja die Active Fee die ja noch über eine Tochterfirma abgerechnet werden.

rookie2003 29.03.2020 12:03

Zitat:

Zitat von iChris (Beitrag 1520929)
Ich bin mal gespannt was Ironman bei den Rennabsagen macht. Die Rother 90€ sind dort ja die Active Fee die ja noch über eine Tochterfirma abgerechnet werden.

Das werden wir früher oder später erfahren. Das Standardprozedere ist ja schon auf der Website aufgeführt.
Ich rechne früher oder später mit einer Absage von Klagenfurt und FFM. Hamburg wird es kaum anders sein. Für diese drei gibt es - meines Wissens aufgrund der Veranstaltungskalender der jeweiligen Regionen - keine Möglichkeit das Rennen in den Herbst zu legen. Rennen würde also 2020 komplett ausfallen.

Sollte es so kommen, dann sehe ich auch für Hawaii aus mehreren Gründen schwarz (außer IM zaubert was bis dato völlig Unbekanntes aus dem Hut). Am Ende ist das aber etwas, was IM nicht in der Hand haben wird.

TriMartin 29.03.2020 12:25

Ironman überträgt bei einem Ausfall das Startrecht automatisch ins nächste Jahr. Scheinbar kostenfrei.
Roth hat Bedenken, das Startrecht zu übertragen. Man kann sich jedoch für 2020 abmelden, kostet 90 € und dann für 2021 neu anmelden. Dann ist das um 80 € erhöhte Startgeld für 2021 fällig. Somit hat man für diese Übertragung 170 € gezahlt. Anders gerechnet zahlen Starter aus 2020 für das Rennen 2021 689 € Startgeld. Die Startgelderhöhung von 2019 auf 2020 in Roth betrug nur 20 €. Das stark erhöhte Startgeld in 2021 wird mit dem Ausfall des Rennens in diesem Jahr begründet.
Unabhängig von Corona kann man bei Ironman für 39 € Gebühr das Startrecht bis zu einem fixen Termin ins Folgejahr zu übertragen. Wer also in Frankfurt oder Hamburg einen Startplatz hat und auf Nummer sicher gehen will, hat aktuell noch diese Möglichkeit.
Wie Ironman sich bei denjenign verhält, die lieber gar nicht starten, scheint aktuell noch unklar zu sein.

Radlbauer 29.03.2020 14:03

Auch nach ein paar Tagen Sackenlassen habe ich hinsichtlich des Umschreibungsprozedere der Challenge Roth nach wie vor ein ungutes Gefühl.
90 EUR Bearbeitungsgebühr plus die gestiegenen Anmeldekosten für 2021 halte ich erst einmal für frech. Die Challenge hat den WK abgesagt und ist damit in der Pflicht, zunächst einmal den Startern das Startgeld zurückzuerstatten. Das ist, wie Arne richtig schreibt, im BGB geregelt. Auch wenn viele Veranstalter das in ihren AGB´s anders geregelt haben: in vielen AGB´s stehen Dinge drin, die rechtlich nicht zulässig sind und höchstrichterlich längst gekippt wurden.
Auf der anderen Seite ist die Challenge ein Wirtschaftsunternehmen. Die Umsätze durch Startgelder und Sponsoreneinnahmen liegen vielleicht sogar im 2-stelligen Millionenbereich. Startgeldeinnahmen kann sich jeder leicht selbst ausrechnen. Als guter Kaufmann muss ich Vorsorge betreiben und wenn ich eine Veranstaltung an der frischen Luft anbiete, dann muss ich immer damit rechnen, daß ein Wettkampf aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht durchgeführt werden kann. Dass dann teilweise auf die Athleten abzuwälzen, hmm, das erzeugt ein ungutes Gefühl. Auf der anderen Seite wird in den sozialen Medien eine moralische Unterstützungsverpflichtung aufgebaut (Spenden, verzichtet auf die Rückerstattung...). Bei Vereinen und Feld-Wald-und Wiesen-Veranstaltungen sehe ich das auch so. Da ist keine und nur eine geringe Gewinnerzielungsabsicht dabei. In diesem Falle (und auch bei Ironman) sehe ich das komplett anders. Deren Solidarität mir als Athleten gegenüber ist Null, wenn ich einen Wettkampf nicht antreten kann. Vor 2 Jahren hatte ich einen Verkehrsunfall und konnte 2 große Wettkämpfe nicht antreten. Weder von Challenge noch von Ironman habe ich einen Cent zurückbekommen. Ich hatte mir leider den Unfall zu kurzfristig vor den Veranstaltungen ausgesucht. Mir ist die moralische Überhöhung der Challenge einfach zu dick. Die Challenge ist ein toller WK und der Felix sicher ein toller Typ; richtig finde ich die vorbehaltlose Zurücküberweisung der Startgelder und es dem Athleten zu überlassen, was er dann 2021 zu welchen Konditionen machen will.

abc1971 29.03.2020 14:37

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1520892)
Wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt, ist die Rückzahlung des Startgeldes unabhängig vom Verschulden des Veranstalters. So steht es im Gesetz.


Grüße,
Arne

Hallo Arne,

Danke für die ausführlichen Angaben.
Die Gesetzeslage ist klar und steht in Gegensatz zu den AGB.
Die Frage wäre, ob solche Fälle schon einmal höchstrichterlich entschieden wurden?
Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.

abc1971 29.03.2020 14:43

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 1520958)
Ironman überträgt bei einem Ausfall das Startrecht automatisch ins nächste Jahr. Scheinbar kostenfrei.
Roth hat Bedenken, das Startrecht zu übertragen. Man kann sich jedoch für 2020 abmelden, kostet 90 € und dann für 2021 neu anmelden. Dann ist das um 80 € erhöhte Startgeld für 2021 fällig. Somit hat man für diese Übertragung 170 € gezahlt. Anders gerechnet zahlen Starter aus 2020 für das Rennen 2021 689 € Startgeld. Die Startgelderhöhung von 2019 auf 2020 in Roth betrug nur 20 €. Das stark erhöhte Startgeld in 2021 wird mit dem Ausfall des Rennens in diesem Jahr begründet.
Unabhängig von Corona kann man bei Ironman für 39 € Gebühr das Startrecht bis zu einem fixen Termin ins Folgejahr zu übertragen. Wer also in Frankfurt oder Hamburg einen Startplatz hat und auf Nummer sicher gehen will, hat aktuell noch diese Möglichkeit.
Wie Ironman sich bei denjenign verhält, die lieber gar nicht starten, scheint aktuell noch unklar zu sein.

Wow, die Preiserhöhung hatte ich gar nicht auf dem Schirm :-(( und ist für mich ein echter Faktor, welcher mich überlegen lässt, ob ich mich erneut anmelde :confused:
Ich kann nachvollziehen, dass dies wohl nötig ist, aber irgendwann ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht, was meine Schmerzgrenze anbetrifft.

antho 29.03.2020 14:47

Zitat:

Zitat von abc1971 (Beitrag 1520998)
Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.

Nichtig wäre in dem Fall mEn nur die jeweile Klausel.

Andernfalls wäre das für den zahlenden Teilnehmer im Falle einer Absage seitens des Veranstalters in der Tat nicht gut - es wäre sogar ausgesprochen hervorragend.

Freeclimber83 29.03.2020 15:04

Arne hat es schön in seinem Beitrag formuliert:
Solidarität sollte keine Einbahnstraße sein.
Wie es um diese bestellt ist, hat Radelbauer ja schon eindrücklich beschrieben.
90€ Gebühr + Startgelderhöhung fürs nächste Jahr in Kombination sprechen hier auch Bände.
Wenn man tatsächlich starten möchte, erscheint mir da die Ironman Herangehensweise fairer. Das muss man sich als Veranstalter aber auch leisten können. Ob die Challenge Roth dazu in der Lage wäre, kann ich nicht beurteilen.

Tilly 29.03.2020 15:17

Eine Absage, bevor die Regierung den Wettbewerb absagt.
90Euro Abmeldegebühr, in meinen Augen unglaublich.
Spendenaufruf um eine mögliche Pleite des Familienbetrieben Veranstalters abzuwenden.
Saftige Preiserhöhung und Anmeldebeginn im April für 2021.
Trotz drohender Pleite sollen sich die Teilnehmer jetzt schon für nächstes Jahr anmelden.
Naja, da kann jeder denken was er will.

Stefan 29.03.2020 15:26

Zitat:

Zitat von Tilly (Beitrag 1521009)
Eine Absage, bevor die Regierung den Wettbewerb absagt.......

Für viele Veranstalter ist es sehr schwer, die Absage herauszuzögern, bis "die Regierung den Wettbewerb absagt". Je näher die Veranstaltung rückt, desto mehr Kosten fallen an. Das gilt nicht nur für den Veranstalter. Auch für Teilnehmer werden die Stornomöglichkeiten für Flug und Zimmer immer schwieriger. Auch die beantragten Urlaubstage in der Firma kann man jetzt vielleicht noch verschieben oder hat bessere Chancen, als Alternative eine freie Ferienwohnung an der Nordsee zu finden...

Klugschnacker 29.03.2020 15:38

Zitat:

Zitat von abc1971 (Beitrag 1520998)
Hallo Arne, Danke für die ausführlichen Angaben. Die Gesetzeslage ist klar und steht in Gegensatz zu den AGB.

Die Frage wäre, ob solche Fälle schon einmal höchstrichterlich entschieden wurden? Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.

Die Website Haufe.de schreib dazu:
"Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11)."
Ich bin kein Jurist und kann das nicht selbst beurteilen.

Ich möchte hier zudem nicht missverstanden werden. Ich bin sehr dafür, Veranstaltern zu helfen, welche diese Hilfe benötigen. Dafür habe ich mich in der Vergangenheit mehrfach persönlich eingesetzt. Beispielsweise bei der Challenge Regensburg, die sich von ihrer Family im Stich gelassen fühlte, als sie ihre Hilfe gebraucht hat.

Genauso würde ich mich auch für die Challenge Roth einsetzen, falls nach Jahren beispiellosen Erfolgs der Wind mal wieder von vorne bläst. Den Spendenaufruf an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finde ich völlig in Ordnung.

In gleicher Weise ist es in Ordnung, die Rechte der Teilnehmer korrekt und vollständig darzustellen. Das sollte der erste Schritt sein: Die Teilnehmer über ihre Rechte zu informieren. Danach kann man sie um Hilfe bitten.

Ich bin zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Meinung, dass das Startgeld einer ausgefallenen Veranstaltung vollständig zurückbezahlt werden muss. Auf freiwilliger Basis steht es jedem Teilnehmer frei, sein Startgeld ganz oder teilweise zu spenden.
:Blumen:

floehaner 29.03.2020 15:55

Muss mal noch nee Nacht drüber schlafen. In der Absagemail kein Wort über höhere Startgebühren. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern, die gar kein Geld zurück zahlen??? Bisher hab ich 4 Absagen und überall das Angebot, 100% zurück zu bekommen. Warum der Stress, sich nächsten Monat schon entscheiden müssen, auch nächstest Jahr starten zu wollen? Warum dann auch gleich komplett überweisen?

Spendenbereitschaft ja, aber...

Klugschnacker 29.03.2020 15:58

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1521011)
Für viele Veranstalter ist es sehr schwer, die Absage herauszuzögern, bis "die Regierung den Wettbewerb absagt". Je näher die Veranstaltung rückt, desto mehr Kosten fallen an.

Richtig, für Veranstalter ist die Situation sehr schwierig. Ich bin selbst davon betroffen. Wir mussten eines unserer Trainingslager um 22 Uhr am Vorabend des Abreisetages absagen. Mit vollständiger Rückzahlung der Reisekosten, die derzeit bis zum Ende dieses Monats abgewickelt wird.

Allerdings beträfe ein Veranstaltungsverbot durch die Regierung nicht die Rückzahlung des Startgeldes. Diese Rückzahlung ist unabhängig von den Gründen der Absage zu leisten. Entscheidend ist nur: Findet das Rennen statt, ja oder nein. Findet es nicht statt, gibt es das Startgeld zurück, unabhängig von den Gründen der Absage.

Die Gründe der Absage sind nur relevant für Forderungen der Teilnehmer, die über die Rückzahlung des Startgeldes hinaus gehen. Das wäre beispielsweise eine Forderung nach Schadenersatz für bereits angefallene Reisekosten.

FlyLive 29.03.2020 19:15

Wo steht denn der Preis der Startgebühr für 2021 ?

Hat die Challenge jetzt tatsächlich einen Sprung über die Krise im Startgeld gemacht ?

Die Veranstaltung abspecken und ein aufbauendes Wiedereröffnungsangebot zu offerieren, fände ich sympathischer.

Godi68 29.03.2020 19:29

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1521056)
Wo steht denn der Preis der Startgebühr für 2021 ?

Hat die Challenge jetzt tatsächlich einen Sprung über die Krise im Startgeld gemacht ?

Die Veranstaltung abspecken und ein aufbauendes Wiedereröffnungsangebot zu offerieren, fände ich sympathischer.

https://www.challenge-roth.com/faq-corona.html

Zitat:

Warum ist der Anmeldepreis 2021 höher als 2020?

Trotz der Absage des DATEV Challenge Roth 2020 möchten wir dir auch 2021 ein hochqualitatives Rennen bieten, mit dem wir als kleines Team von 8 festangestellten Mitarbeitenden dahinterstehen und das keine Wünsche offenlässt. Aufgrund der dramatischen wirtschaftlichen Folge der Rennabsage sind wir leider zu einer Anpassung des Startgeldes für 2021 gezwungen. Der Preis für einen Einzelstartplatz beträgt dann 599 Euro. Der Preis für eine Staffel beträgt 725 Euro. Mit deiner Anmeldung garantieren wir dir ein unvergessliches Erlebnis mit unzähligen emotionalen Momenten und freuen uns, mit dir am 4. Juli 2021 die größte Triathlonparty aller Zeiten zu feiern.


Dafri 29.03.2020 19:49

Es werden für viele wirtschaftliche ungemütliche Zeiten kommen. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit.
Ob man da im April bereit ist 600 Euro Startgeld hin zulegen für ein Wettkampf Juli 2021. Puhh.... wäre mir aktuell zu unsicher. Und wenn man wie wir zu 2. startet, wären das mal eben 1200 Euro.

runningmaus 29.03.2020 19:56

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 1520858)
Wenn es die Situation zuläßt, werden wir das gebuchte Zimmer in Anspruch nehmen!

Wir auch - wenn dann kein Ausgangsverbot ist, dann Anfang Juli in Bayern, bzw. Franken und individueller Sport möglich ist, dann machen wir dort halt Urlaub. :cool:

FlyLive 29.03.2020 20:06

Wahnsinn.
Spenden erbitten und dann die Preise über normal nach oben zu schrauben, finde ich fast frech.
Zumal fast alle Berufsgruppen nun auf schwere Zeiten zusteuern.
Dazu kann man ja nicht mal zu 100% garantieren, das im Juli 2021 schon Veranstaltungen mit (Werbewirksam verkündeten ) 260 000 Zuschauern ausgetragen werden können.
Die Veranstaltung war auch zum halben Preis spitzenmäßig. Abspecken und 400 Euro zum Freundschaftspreis - das wäre ein faires Angebot, wenn man jetzt unterstützt werden will.

tandem65 29.03.2020 20:29

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1521068)
Abspecken und 400 Euro zum Freundschaftspreis - das wäre ein faires Angebot, wenn man jetzt unterstützt werden will.

Wat willste denn abspecken an der Challenge?
Vorschläge bitte.
OK, Feuerwerk, Pastaparty. Medaille, Kampfrichter. Weiter?

floehaner 29.03.2020 20:56

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1521073)
Wat willste denn abspecken an der Challenge?
Vorschläge bitte.
OK, Feuerwerk, Pastaparty. Medaille, Kampfrichter. Weiter?

Zwangsrucksack, Zwangsshirt, Zwangsnudeln... Wers braucht, bucht das halt dazu.

Armaufkleber durch Edding ersetzen. Für was 2 Startnummer?

Und wenn Roth richtig sparen will, dann gibt es nur eine Wechselzone beim Schwimmen. Da brauchen wir keine drei Beutel und deren Transport. Will nicht wissen, was das kostet, zwei Wechselzone zu betreiben.

Weißer Hirsch 29.03.2020 21:11

Der größte Hebel sind sicherlich die Pro's. Warum so hohe Antrittprämien und Preisgelder? Wen interessiert von den Teilnehmern das beste Feld außerhalb Hawaii's? Das ist doch eher was für die Presse und das Fernsehen. Also wenn man sparen will ohne das es den Teilnehmern weh tut, dann doch am ehesten dort.

Klugschnacker 29.03.2020 21:26

Meine Meinung: So wie das Rennen derzeit ist, ist es genau richtig. Vielleicht ist es mittlerweile auf den Strecken etwas zu voll, aber das ist eine andere Geschichte.

abc1971 29.03.2020 21:41

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1521073)
Wat willste denn abspecken an der Challenge?
Vorschläge bitte.
OK, Feuerwerk, Pastaparty. Medaille, Kampfrichter. Weiter?

Starterfeld der Pros


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:02 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.