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Komisch ihn vorher noch über ein Jahr zu inhaftiern.... |
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Zumal es vielleicht auch sehr "nette Menschen" gibt, die ihn evtl anschwärzen.;) |
In Nürnberg gab es doch auch so einen lustigen Menschen, der seinen Führerschein verloren hatte und dann immer demonstrativ mit dem Auto zu den Gerichtsverhandlungen gefahren ist.
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Passt hier am Besten rein:
Tödlicher Unfall in NRW SMS am Steuer – Fahrer muss fast zwei Jahre ins Gefängnis Er schrieb eine Textnachricht – und übersah eine Mutter mit ihren Kindern: Das Urteil gegen einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. Das Gericht sprach von »erheblicher Verantwortungslosigkeit«. Eine Haftstrafe ohne Bewährung hat mich schon überrascht, für jemand der vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ohne Wertung meinerseits, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Das kann ich nicht beurteilen. Ich hätte aber nicht mit einer Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet. Die Urteilsbegründung (im Artikel verlinkt) richtet sich überwiegend auf die Unaufmerksamkeit wegen der Handynutzung, weniger auf die überhöhte Geschwindigkeit (die auch nicht unerheblich gewesen sein dürfte, wenn er trotz Bremsversuch immer noch mehr als 10km/h zu schnell war). In jedem Fall ein sehr deutliches Zeichen, das hoffentlich den einen oder anderen dazu bewegt, seine Aufmerksamkeit auf die Straße zu richten. M. |
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Wenn man beim Autofahren schon meint, verbotene und potenziell gefährliche Sachen machen zu müssen, sollte man das auf übersichtliche Situationen beschränken, in denen man sicher sein kann, niemanden umzubringen. Durch die Kombination von 2 solchen Sachen potenziert sich die Verantwortungslosigkeit. |
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Da gehen ja einige länger für Steuerhinterziehung in den Knast - unverständlich |
Die im Artikel verlinkte Pressemitteilung des Gerichts nennt Gründe für und gegen Bewährung und ist auch sonst weitaus informativer als der Artikel, der nicht einmal das Delikt konkret benennt.
https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde...tung/index.php |
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In jedem Fall hoffe ich auf eine starke Signalwirkung, dass selbst ein kurzes Hantieren mit dem Handy nicht nur massive Folgen haben, sondern auch harte Strafen nach sich ziehen kann. M. |
Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. Jeder weiss aufgrund des allgemeinen Tempolimits, dass das nicht zulässig ist, ergo ist die Handlung zwangsläufig vorsätzlich und entsprechend zu werten. Ein 80 Schild kann man mal übersehen, aber nciht die generellen 100.
Beim Handy ist das dann auch so, jeder weiss, dass er es nicht darf und wer es macht handelt vorsätzlich und unter vollem Bewusstsein der Gefahr und möglichen Folgen. Daher kann ich das Urteil gut nachvollziehen. Wenn jemand aus anderen Gründen abgelenkt ist (Wespe im Auto, Elefant auf dem Radweg, ...) dann hat der Fahrer die Ablenkung nicht selbst herbeigeführt. In so einem Fall wäre kein Vorsatz im Spiel und es muss entsprechend milder geahnt werden. |
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Es ist ja gefühlt gar nicht so lange her, dass die ersten Täter*innen bei tödlichen Unfällen nach verbotenen Rennen wegen Mordes angeklagt und verurteilt wurden. Nach deinen Ausführungen müsste doch dann alles ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung als Totschlag / Mord verfolgt werden statt als fahrlässige Tötung? (Zumindest wenn die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kausal für den Unfall ist?) |
Meine Meinung. Verkehrsschilder und Ampeln kann man übersehen, aber bei generellen Limits (100 auf der Landstrasse oder 50 innerorts) lasse ich diese dämliche Ausrede nicht gelten. Innerorts 100 statt 50 gefahren hat mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun.
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Leider. Das Funktionsprinzip ist doch, dass das immer nur andern passiert. |
Ihr erinnert euch hieran?
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https://www1.wdr.de/nachrichten/west...iegen-100.html Zitat:
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"Der Angeklagte gab soweit alles zu, entschuldigte sich auch, betonte immer wieder, er habe niemanden verletzen oder gefährden wollen. Das nahm der Richter ihm auch ab"
Wie kann ein Richter bei diesen Bildern die Aussage akzeptieren, er habe niemanden gefährden oder verletzen wollen, wenn sein Handeln eine einzige massive Gefährdung und Versuch der Verletzung darstellen? |
Das Urteil ist (wie ich schon erwartet hatte, s.o.) ein Witz.
Bewährung in so nem Fall ist ja komplett für die Füsse, wenn der Bruder über die Bewährungsfrist hinaus keinen Lappen hat. Zitat:
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Führerschein direkt am gleichen Tag weg nach diesem Video
https://twitter.com/gruenewege/statu...CC8BNHd-y0A4og |
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Ich hatte denselben Fall vor einem Jahr, nur konnte ich dem dann direkt vor mir einbiegenden Auto nicht mehr ausweichen und bin zu Fall gekommen, da gegen das Heck des Autos gefahren. In der Verhandlung habe ich Recht bekommen (der Autofahrer war tatsächlich der Meinung, ich hätte auf dem Radweg fahrend ihm als von hinten kommenden und abbiegenden Autofahrer die Vorfahrt gewähren müssen!). |
Naja, bei einem Urteil wird halt immer alles in Betracht gezogen.
Sein Anwalt wird dafür bezahlt, das beste rauszuholen..der Staatsanwalt das gleiche Spiel... Man ist bewußt unter der 24 Monate grenze geblieben, bei der noch Bewährung möglich ist. Auch wird sicherlich mit einbezogen, dass er seinen Job und Führerschein los ist, die MPU die darauf folgt ist kein Zuckerschlecken. alles in allem halte ich das Paket Gesamtstrafe für gerecht! Es zeigt aber auch, dass eine montierte Kamera immer besser ist....einfach als Absicherung.... |
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Halt nur keine Straftat aber evtl. eine Ordungswidrigkeit. Weiß nicht ob man dann davon jemals noch was hört? |
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Auf aspaltieren Wirtschaftswegen gilt gegenseitige Rücksichtnahme von Fahrern landwirtschaftlicher Maschinen und Radfahrern. Das Ausweichen fällt da dem Radfahrer manchmal leichter als dem Traktorfahrer, der u.U. mit schweren Gerätschaften unterwegs ist und nicht mal eben über den Wegesrand hinaus ausweichen kann. Dass in deinem oben genannten Fall das Verhalten des Fahrers nicht o.k. war, versteht sich von selbst. |
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Bei meiner Situation war es kein Wirtschaftsweg. Auf solchen halte ich sogar an, wenn sie von vorne kommen und lasse die Maschinen aus den von dir genannten Gründen vorbei. Kommen sie von hinten, nähern sie sich ja meistens gar nicht nennenswert. Bei mir war es eine zweispurige Straße ohne Radweg. Der Trecker ist mit einer Hand voll km/h an mir vorbei, bzw hat zum Überholen angesetzt, obwohl Autos von vorne kamen. Hätte er nur ein paar Sekunden seine Geschwindigkeit um die Hand voll km/h reduziert, hätte er dann ohne Probleme an mir vorbei fahren können und die Situation hätte nie irgendwo Erwähnung gefunden. So aber hat er seinen Überholvorgang abgeschlossen, als er erst ca zur Hälfte an mir vorbei war und hat einfach wieder rüber gezogen. Wäre ich nicht aufs Feld ausgewichen, hätte er mich einfach überrollt. Vermutlich hätte er das noch nicht einmal gemerkt… Ich bin weiß Gott nicht kleinlich, aber die Situation war einfach respektlos und gefährlich. Hinzu kommt, dass zu der Zeit auch zahlreiche Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule auf der selben Straße unterwegs waren. |
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Ein sehr wichtiger Beitrag, total konform mit §1 StVO (Rücksicht, Nachsicht, Vorsicht). |
Passt hier vielleicht rein, hatten wir noch nicht (falls ich es nicht übersehen habe):
Zumindest beim "stehenden Verkehr" (honi soit..;) ) kann man die Übeltäter jetzt mit fotobeweis anzeigen: https://www.tagesschau.de/inland/reg...ory-51493.html |
Da freut sich das Ordnungsamt. Ich habe das schon mal im Telefonat mit dem Ordnungsamt angeboten, da ein Auto wirklich sehr bescheiden stand. Die wollten das nicht, sondern würden jemanden rumschicken...
Kein Personal, die das dann ahnden kann. Also ich finde es gut, dass man das jetzt per Foto dokumentieren und melden kann. Da muss es dann nur einen Empfänger dafür geben. Und die Polizei ist dafür nicht zuständig. |
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So schlimm das Vergehen auch sein mag, Denunziation in jeder Form lehne ich grundsätzlich ab, aktiv wie passiv.
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Abgeschleppt wird übrigens nur, wenn ich raus will. Ansonsten muss ich außerhalb parken. Und das Abschleppen muss ich selbst zahlen und dann per Zivilklage beim Falschparker eintreiben. |
Darf ich fragen was das den Falschparker dann kostet? 200€ plus Verfahrenskosten? Was ist das insgesamt?
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Problem ist bei uns, dass es in der Regel französische Autos sind (auch von uns Frankreich lebenden Deutschen) und die schleppt keiner ab, weil über die Grenze nichts verfolgt wird. |
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