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Mo77 07.11.2021 13:58

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1632083)
In DK wird das anders gehandhabt...
https://www.focus.de/panorama/neues-..._24401142.html

Da gibt es jetzt den Tatbestand der "Wahnsinnsfahrt"...
Gut, dass ich immer gps zur Geschwindigkeitsbestimmung aktiviere.
Tat finanziell auch bisher schon immer richtig weh.
https://www.bussgeldkataloge.de/gesc...ung-daenemark/
:Cheese:

Hier wird man nicht so schnell ausgewiesen - da reicht es nicht mit doppelt erlaubte Geschwindigkeit einen Unfall zu bauen.
Komisch ihn vorher noch über ein Jahr zu inhaftiern....

Körbel 07.11.2021 14:18

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1632072)
Das glaubt doch kein Erwachsener hier wirklich. Der fährt einfach weiter Auto, regulär wird man in D doch nur alle fünfzig Jahre mal im Straßenverkehr nach seinem Führerschein gefragt, wenn man nicht gerade Radfahrer jagt...

Naja er kann es ja riskieren weiter ohne Lappen sein Auto zu fahren, aber ein gewisses Restrisiko besteht dennoch, das sie ihn erwischen und dann wäre es richtig fatal für ihn.
Zumal es vielleicht auch sehr "nette Menschen" gibt, die ihn evtl anschwärzen.;)

dr_big 07.11.2021 15:45

In Nürnberg gab es doch auch so einen lustigen Menschen, der seinen Führerschein verloren hatte und dann immer demonstrativ mit dem Auto zu den Gerichtsverhandlungen gefahren ist.

Körbel 07.11.2021 16:40

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1632107)
In Nürnberg gab es doch auch so einen lustigen Menschen, der seinen Führerschein verloren hatte und dann immer demonstrativ mit dem Auto zu den Gerichtsverhandlungen gefahren ist.

"Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht"!:Lachen2:

PabT 13.11.2021 17:10

Zitat:

Zitat von Foxi (Beitrag 1631866)
Zur Klarstellung: Allein die "Nötigung" ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlichtweg ein Straftatbestand (§ 240 StGB).

Ohne öffentliches Interesse aber Privatvergnügen. Ich wurde auf offener Straße von zwei Halbaffen festgehalten, die mich zwingen wollten, ein Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vernichten. Die Polizei hat mich befreit. Kein öffentliches Interesse, kein Job für die Staatsanwaltschaft.

Zitat:

Zitat von welfe (Beitrag 1632078)
Immerhin. Das Verfahren gegen einen SUV-Fahrer, der uns über 3 km verfolgt, ausgebremst (auf dem Radweg!) und beleidigt hatte - alles mit Handy dokumentiert, wurde eingestellt, weil der Fahrer in mehreren anderen Verfahren eine weit höhere Strafe zu erwarten hätte. Das war April 2020. Er fährt weiterhin sein Auto.

Es wird mit jedem Fall schwieriger, die Quasi-Aufforderung zur Selbstjustiz zu ignorieren, die zwischen den Zeilen der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens steht. Noch vergelte ich Unrecht nicht mit Unrecht, und ich hoffe, dass das so bleibt.

Matthias75 17.03.2022 20:44

Passt hier am Besten rein:

Tödlicher Unfall in NRW
SMS am Steuer – Fahrer muss fast zwei Jahre ins Gefängnis

Er schrieb eine Textnachricht – und übersah eine Mutter mit ihren Kindern: Das Urteil gegen einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. Das Gericht sprach von »erheblicher Verantwortungslosigkeit«.


Eine Haftstrafe ohne Bewährung hat mich schon überrascht, für jemand der vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ohne Wertung meinerseits, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Das kann ich nicht beurteilen. Ich hätte aber nicht mit einer Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet.

Die Urteilsbegründung (im Artikel verlinkt) richtet sich überwiegend auf die Unaufmerksamkeit wegen der Handynutzung, weniger auf die überhöhte Geschwindigkeit (die auch nicht unerheblich gewesen sein dürfte, wenn er trotz Bremsversuch immer noch mehr als 10km/h zu schnell war).

In jedem Fall ein sehr deutliches Zeichen, das hoffentlich den einen oder anderen dazu bewegt, seine Aufmerksamkeit auf die Straße zu richten.

M.

LidlRacer 17.03.2022 21:03

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1651629)
Eine Haftstrafe ohne Bewährung hat mich schon überrascht, für jemand der vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ohne Wertung meinerseits, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Das kann ich nicht beurteilen. Ich hätte aber nicht mit einer Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet.

Ohne Rechtsexperte zu sein, wäre ich eher überrascht, wenn es Bewährung gäbe.
Wenn man beim Autofahren schon meint, verbotene und potenziell gefährliche Sachen machen zu müssen, sollte man das auf übersichtliche Situationen beschränken, in denen man sicher sein kann, niemanden umzubringen.
Durch die Kombination von 2 solchen Sachen potenziert sich die Verantwortungslosigkeit.

iChris 17.03.2022 21:07

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1651629)
Passt hier am Besten rein:

Tödlicher Unfall in NRW
SMS am Steuer – Fahrer muss fast zwei Jahre ins Gefängnis

Er schrieb eine Textnachricht – und übersah eine Mutter mit ihren Kindern: Das Urteil gegen einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. Das Gericht sprach von »erheblicher Verantwortungslosigkeit«.


Eine Haftstrafe ohne Bewährung hat mich schon überrascht, für jemand der vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ohne Wertung meinerseits, ob die Höhe der Strafe angemessen ist. Das kann ich nicht beurteilen. Ich hätte aber nicht mit einer Haftstrafe ohne Bewährung gerechnet.

Die Urteilsbegründung (im Artikel verlinkt) richtet sich überwiegend auf die Unaufmerksamkeit wegen der Handynutzung, weniger auf die überhöhte Geschwindigkeit (die auch nicht unerheblich gewesen sein dürfte, wenn er trotz Bremsversuch immer noch mehr als 10km/h zu schnell war).

In jedem Fall ein sehr deutliches Zeichen, das hoffentlich den einen oder anderen dazu bewegt, seine Aufmerksamkeit auf die Straße zu richten.

M.

1 Jahr und 9 Monate + 10.000€ dafür, dass 2 kleine Kinder ohne ihre Mutter aufwachsen werden :Nee:
Da gehen ja einige länger für Steuerhinterziehung in den Knast - unverständlich

LidlRacer 17.03.2022 21:24

Die im Artikel verlinkte Pressemitteilung des Gerichts nennt Gründe für und gegen Bewährung und ist auch sonst weitaus informativer als der Artikel, der nicht einmal das Delikt konkret benennt.
https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde...tung/index.php

Matthias75 17.03.2022 23:52

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1651635)
Ohne Rechtsexperte zu sein, wäre ich eher überrascht, wenn es Bewährung gäbe.

Zitat:

Zitat von iChris (Beitrag 1651636)
1 Jahr und 9 Monate + 10.000€ dafür, dass 2 kleine Kinder ohne ihre Mutter aufwachsen werden :Nee:
Da gehen ja einige länger für Steuerhinterziehung in den Knast - unverständlich

Um das klarzustellen: „Überrascht“ bezieht sich nicht darauf, dass ich die Strafe für zu hoch halte, sondern nur darauf, dass ich nicht damit gerechnet hätte, dass das Gericht die Nutzung des Handy tatsächlich als so schwerwiegende Sorg- und Verantwortungslosigkeit ansehen und eine Strafe ohne Bewährung verhängen würde, und dass diese dann auch bestätigt wird.

In jedem Fall hoffe ich auf eine starke Signalwirkung, dass selbst ein kurzes Hantieren mit dem Handy nicht nur massive Folgen haben, sondern auch harte Strafen nach sich ziehen kann.

M.

dr_big 18.03.2022 08:45

Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. Jeder weiss aufgrund des allgemeinen Tempolimits, dass das nicht zulässig ist, ergo ist die Handlung zwangsläufig vorsätzlich und entsprechend zu werten. Ein 80 Schild kann man mal übersehen, aber nciht die generellen 100.
Beim Handy ist das dann auch so, jeder weiss, dass er es nicht darf und wer es macht handelt vorsätzlich und unter vollem Bewusstsein der Gefahr und möglichen Folgen. Daher kann ich das Urteil gut nachvollziehen. Wenn jemand aus anderen Gründen abgelenkt ist (Wespe im Auto, Elefant auf dem Radweg, ...) dann hat der Fahrer die Ablenkung nicht selbst herbeigeführt. In so einem Fall wäre kein Vorsatz im Spiel und es muss entsprechend milder geahnt werden.

El Stupido 18.03.2022 08:52

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1651655)
Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. (...)

Darf man fragen, ob du Jurist*in bist oder das einfach dein persönliches Rechtsempfinden ist?
Es ist ja gefühlt gar nicht so lange her, dass die ersten Täter*innen bei tödlichen Unfällen nach verbotenen Rennen wegen Mordes angeklagt und verurteilt wurden.

Nach deinen Ausführungen müsste doch dann alles ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung als Totschlag / Mord verfolgt werden statt als fahrlässige Tötung? (Zumindest wenn die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kausal für den Unfall ist?)

dr_big 18.03.2022 09:15

Meine Meinung. Verkehrsschilder und Ampeln kann man übersehen, aber bei generellen Limits (100 auf der Landstrasse oder 50 innerorts) lasse ich diese dämliche Ausrede nicht gelten. Innerorts 100 statt 50 gefahren hat mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun.

sybenwurz 20.03.2022 21:27

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1651643)
...Signalwirkung...

Geil wär das natürlich schon, aber imho: vergisses.
Leider.
Das Funktionsprinzip ist doch, dass das immer nur andern passiert.

El Stupido 09.05.2022 06:25

Ihr erinnert euch hieran?


Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1631659)
Puh, harte Kost.....

https://www.wp.de/sport/lokalsport/s...233745261.html

Worum es geht sollte ja bereits aus der URL hervorgehen.

Dazu gibt es neues:

https://www1.wdr.de/nachrichten/west...iegen-100.html

Zitat:

(...)Ein Jahr und neun Monate Haft – auf Bewährung. Und das, obwohl der Gesetzgeber sagt: jemand, der sich so verhält, gehört ins Gefängnis. Seinen Führerschein ist er für weitere eineinhalb Jahre los.(...)Zu seinen Gunsten wertete der Richter, dass er nicht vorbestraft ist und seinen Job als LKW-Fahrer verloren hat, weil er keinen Führerschein mehr hat. Für Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht das Gesetz eigentlich eine Gefängnisstrafe vor.

Andreundseinkombi 09.05.2022 08:26

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1659592)
Ihr erinnert euch hieran?

Dazu gibt es neues:

https://www1.wdr.de/nachrichten/west...iegen-100.html

"Glücklicherweise" ist er zumindest verurteilt worden. Wenngleich sich das mal wieder sehr pro Autofahrer liest.... Ohne die Videoaufnahmen wäre es sicher auch niemals zu einem Verfahren oder gar Verurteilung. Von den ganzen Anzeigen die ich schon getätigt habe ist bislang nie etwas "weitreichendes" geworden. Steht dann halt Aussage gegen Aussage im Raum.:-((

tridinski 09.05.2022 16:21

"Der Angeklagte gab soweit alles zu, entschuldigte sich auch, betonte immer wieder, er habe niemanden verletzen oder gefährden wollen. Das nahm der Richter ihm auch ab"

Wie kann ein Richter bei diesen Bildern die Aussage akzeptieren, er habe niemanden gefährden oder verletzen wollen, wenn sein Handeln eine einzige massive Gefährdung und Versuch der Verletzung darstellen?

sybenwurz 09.05.2022 23:00

Das Urteil ist (wie ich schon erwartet hatte, s.o.) ein Witz.
Bewährung in so nem Fall ist ja komplett für die Füsse, wenn der Bruder über die Bewährungsfrist hinaus keinen Lappen hat.

Zitat:

Der Angeklagte gab soweit alles zu, ...
Ja nee, klar. Was will er mit so nem Videobeweis auch anderes machen...:Lachanfall:

JENS-KLEVE 06.11.2022 20:06

Führerschein direkt am gleichen Tag weg nach diesem Video

https://twitter.com/gruenewege/statu...CC8BNHd-y0A4og

PabT 07.11.2022 06:24

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1689405)
Führerschein direkt am gleichen Tag weg nach diesem Video

Derweil in Niedersachsen (Anzeige nach viel zu dichtem Überholen nach Einschüchterungsversuch mit Hupe und wilder Gestik):

quick-nick 07.11.2022 07:13

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1689405)
Führerschein direkt am gleichen Tag weg nach diesem Video

https://twitter.com/gruenewege/statu...CC8BNHd-y0A4og

:) :dresche

Andreundseinkombi 07.11.2022 10:04

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1689405)
Führerschein direkt am gleichen Tag weg nach diesem Video

https://twitter.com/gruenewege/statu...CC8BNHd-y0A4og

Wenn es doch immer so einfach wäre :(

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1689424)
Derweil in Niedersachsen (Anzeige nach viel zu dichtem Überholen nach Einschüchterungsversuch mit Hupe und wilder Gestik):

Letztes Jahr auch gehabt: Traktor hat mich überholt und ins Feld abgeschoben, Fahrer war gekannt, Anzeige brachte genau nix…

NBer 07.11.2022 12:03

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1689448)
....Letztes Jahr auch gehabt: Traktor hat mich überholt und ins Feld abgeschoben, Fahrer war gekannt, Anzeige brachte genau nix…

Halt schwierig für einen Nichdabeigewesenen zu urteilen. Du sagst es war knapp und gefährlich, der Traktorfahrer wird sagen es war genug Platz. Was soll da ein Gericht entscheiden?
Ich hatte denselben Fall vor einem Jahr, nur konnte ich dem dann direkt vor mir einbiegenden Auto nicht mehr ausweichen und bin zu Fall gekommen, da gegen das Heck des Autos gefahren. In der Verhandlung habe ich Recht bekommen (der Autofahrer war tatsächlich der Meinung, ich hätte auf dem Radweg fahrend ihm als von hinten kommenden und abbiegenden Autofahrer die Vorfahrt gewähren müssen!).

mamoarmin 07.11.2022 12:28

Naja, bei einem Urteil wird halt immer alles in Betracht gezogen.
Sein Anwalt wird dafür bezahlt, das beste rauszuholen..der Staatsanwalt das gleiche Spiel...
Man ist bewußt unter der 24 Monate grenze geblieben, bei der noch Bewährung möglich ist.
Auch wird sicherlich mit einbezogen, dass er seinen Job und Führerschein los ist, die MPU die darauf folgt ist kein Zuckerschlecken.
alles in allem halte ich das Paket Gesamtstrafe für gerecht!
Es zeigt aber auch, dass eine montierte Kamera immer besser ist....einfach als Absicherung....

mamoarmin 07.11.2022 12:29

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1689448)
Wenn es doch immer so einfach wäre :(



Letztes Jahr auch gehabt: Traktor hat mich überholt und ins Feld abgeschoben, Fahrer war gekannt, Anzeige brachte genau nix…

-Das kann man ja auch persönlich klären....wenn er bekannt ist...

Andreundseinkombi 07.11.2022 12:44

Zitat:

Zitat von mamoarmin (Beitrag 1689477)
-Das kann man ja auch persönlich klären....wenn er bekannt ist...

Leider sind Auto oder in dem Fall Trecker Fahrer viel zu oft das Gegenteil von einsichtig und beharren auf ihrer Meinung. Denke das hat oft damit zu tun, dass sie selbst nie mit dem Rad unterwegs sind und deshalb nie in solche Situationen kommen.

MattF 07.11.2022 13:01

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1689424)
Derweil in Niedersachsen (Anzeige nach viel zu dichtem Überholen nach Einschüchterungsversuch mit Hupe und wilder Gestik):

Trotzdem kann dann ja ne OWI draus werden.

Halt nur keine Straftat aber evtl. eine Ordungswidrigkeit.
Weiß nicht ob man dann davon jemals noch was hört?

trina 07.11.2022 13:37

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1689479)
Leider sind Auto oder in dem Fall Trecker Fahrer viel zu oft das Gegenteil von einsichtig und beharren auf ihrer Meinung. Denke das hat oft damit zu tun, dass sie selbst nie mit dem Rad unterwegs sind und deshalb nie in solche Situationen kommen.

Ich kenne sehr wohl Landwirte, die Fahrrad fahren.

Auf aspaltieren Wirtschaftswegen gilt gegenseitige Rücksichtnahme von Fahrern landwirtschaftlicher Maschinen und Radfahrern.
Das Ausweichen fällt da dem Radfahrer manchmal leichter als dem Traktorfahrer, der u.U. mit schweren Gerätschaften unterwegs ist und nicht mal eben über den Wegesrand hinaus ausweichen kann.

Dass in deinem oben genannten Fall das Verhalten des Fahrers nicht o.k. war, versteht sich von selbst.

PabT 07.11.2022 13:59

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1689479)
Leider sind Auto oder in dem Fall Trecker Fahrer viel zu oft das Gegenteil von einsichtig und beharren auf ihrer Meinung. Denke das hat oft damit zu tun, dass sie selbst nie mit dem Rad unterwegs sind und deshalb nie in solche Situationen kommen.

Es gibt auch genügend Radfahrer und Fußgänger, die die aktuellen Regeln nicht kennen, aber ihr bildungsfernes Bauchgefühl beharrlich verteidigen. Da hilft dann tatsächlich kein direktes Gespräch.


Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1689480)
Trotzdem kann dann ja ne OWI draus werden.

Halt nur keine Straftat aber evtl. eine Ordungswidrigkeit.
Weiß nicht ob man dann davon jemals noch was hört?

Das OWi-Verfahren läuft parallel, dafür ist eine andere Stelle zuständig. Da hört man gewöhnlich nichts mehr. OWis werden nicht im Bundeszentralregister geführt, tauchen also im Führungszeugnis nicht auf. Tut folglich nicht weh. Wenn man das persönliche Gespräch sucht, dauert es allerdings - egal, wie höflich man selbst bleibt - nicht lange, bis Beleidigungen fallen, die wiederum auf Antrag strafbar sind.

Andreundseinkombi 07.11.2022 14:03

Zitat:

Zitat von trina (Beitrag 1689482)
Ich kenne sehr wohl Landwirte, die Fahrrad fahren.

Auf aspaltieren Wirtschaftswegen gilt gegenseitige Rücksichtnahme von Fahrern landwirtschaftlicher Maschinen und Radfahrern.
Das Ausweichen fällt da dem Radfahrer manchmal leichter als dem Traktorfahrer, der u.U. mit schweren Gerätschaften unterwegs ist und nicht mal eben über den Wegesrand hinaus ausweichen kann.

Dass in deinem oben genannten Fall das Verhalten des Fahrers nicht o.k. war, versteht sich von selbst.

Sportlich aktive Landwirte kenne ich auch eine Menge. Ich sag ja auch nicht Alle oder JEDER. Ausnahmen gibts überall.

Bei meiner Situation war es kein Wirtschaftsweg. Auf solchen halte ich sogar an, wenn sie von vorne kommen und lasse die Maschinen aus den von dir genannten Gründen vorbei.
Kommen sie von hinten, nähern sie sich ja meistens gar nicht nennenswert.

Bei mir war es eine zweispurige Straße ohne Radweg. Der Trecker ist mit einer Hand voll km/h an mir vorbei, bzw hat zum Überholen angesetzt, obwohl Autos von vorne kamen. Hätte er nur ein paar Sekunden seine Geschwindigkeit um die Hand voll km/h reduziert, hätte er dann ohne Probleme an mir vorbei fahren können und die Situation hätte nie irgendwo Erwähnung gefunden. So aber hat er seinen Überholvorgang abgeschlossen, als er erst ca zur Hälfte an mir vorbei war und hat einfach wieder rüber gezogen. Wäre ich nicht aufs Feld ausgewichen, hätte er mich einfach überrollt. Vermutlich hätte er das noch nicht einmal gemerkt…
Ich bin weiß Gott nicht kleinlich, aber die Situation war einfach respektlos und gefährlich. Hinzu kommt, dass zu der Zeit auch zahlreiche Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule auf der selben Straße unterwegs waren.

jannjazz 07.11.2022 14:38

Zitat:

Zitat von trina (Beitrag 1689482)
Auf aspaltieren Wirtschaftswegen gilt gegenseitige Rücksichtnahme von Fahrern landwirtschaftlicher Maschinen und Radfahrern.
Das Ausweichen fällt da dem Radfahrer manchmal leichter als dem Traktorfahrer, der u.U. mit schweren Gerätschaften unterwegs ist und nicht mal eben über den Wegesrand hinaus ausweichen kann.


Ein sehr wichtiger Beitrag, total konform mit §1 StVO (Rücksicht, Nachsicht, Vorsicht).

TriVet 07.11.2022 15:16

Passt hier vielleicht rein, hatten wir noch nicht (falls ich es nicht übersehen habe):

Zumindest beim "stehenden Verkehr" (honi soit..;) ) kann man die Übeltäter jetzt mit fotobeweis anzeigen:
https://www.tagesschau.de/inland/reg...ory-51493.html

Steppison 07.11.2022 16:30

Da freut sich das Ordnungsamt. Ich habe das schon mal im Telefonat mit dem Ordnungsamt angeboten, da ein Auto wirklich sehr bescheiden stand. Die wollten das nicht, sondern würden jemanden rumschicken...

Kein Personal, die das dann ahnden kann.

Also ich finde es gut, dass man das jetzt per Foto dokumentieren und melden kann. Da muss es dann nur einen Empfänger dafür geben. Und die Polizei ist dafür nicht zuständig.

Andreundseinkombi 07.11.2022 18:04

Zitat:

Zitat von Steppison (Beitrag 1689500)
Da freut sich das Ordnungsamt. Ich habe das schon mal im Telefonat mit dem Ordnungsamt angeboten, da ein Auto wirklich sehr bescheiden stand. Die wollten das nicht, sondern würden jemanden rumschicken...

Kein Personal, die das dann ahnden kann.

Also ich finde es gut, dass man das jetzt per Foto dokumentieren und melden kann. Da muss es dann nur einen Empfänger dafür geben. Und die Polizei ist dafür nicht zuständig.

Hier gibts ein paar Ordnungsämter die diese Fotos sehr gerne entgegen nehmen und entsprechend bearbeiten. Muss ja nur der Bescheid raus und die Kasse klingelt. Wichtig ist lauf Aussage des Ordnungsamtes lediglich, dass das Auto bzw der Falschparker von drei Seiten und so fotografiert wird, dass man erkennen kann, dass keiner drin sitzt der wohlmöglich nur wartet (natürlich nur dann, wenn er halten darf)

jannjazz 07.11.2022 18:06

So schlimm das Vergehen auch sein mag, Denunziation in jeder Form lehne ich grundsätzlich ab, aktiv wie passiv.

welfe 07.11.2022 18:13

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1689504)
So schlimm das Vergehen auch sein mag, Denunziation in jeder Form lehne ich grundsätzlich ab, aktiv wie passiv.

Definiere Denunziation. Wenn ich nicht in oder aus meiner Garage fahren kann, ist das dann Denunziation oder soll ich warten, bis der Falschparker geruht zu kommen?

Abgeschleppt wird übrigens nur, wenn ich raus will. Ansonsten muss ich außerhalb parken. Und das Abschleppen muss ich selbst zahlen und dann per Zivilklage beim Falschparker eintreiben.

TRIPI 07.11.2022 18:32

Darf ich fragen was das den Falschparker dann kostet? 200€ plus Verfahrenskosten? Was ist das insgesamt?

Andreundseinkombi 07.11.2022 18:33

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1689504)
So schlimm das Vergehen auch sein mag, Denunziation in jeder Form lehne ich grundsätzlich ab, aktiv wie passiv.

Verweist auf §1 StVO aber rücksichtsloses Verhalten ist dann doch irgendwie nicht so schlimm?! :-(( Skurril

mamoarmin 07.11.2022 20:35

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1689504)
So schlimm das Vergehen auch sein mag, Denunziation in jeder Form lehne ich grundsätzlich ab, aktiv wie passiv.

bei uns am Schwimmbad stehen oft die Behindertenparkplätze voll....da gibt es immer wieder Denunzianten, die diese Leute melden.....finde ich gut, warum lehnst Du das ab?

welfe 07.11.2022 20:40

Zitat:

Zitat von TRIPI (Beitrag 1689506)
Darf ich fragen was das den Falschparker dann kostet? 200€ plus Verfahrenskosten? Was ist das insgesamt?

Kommt drauf an, wie lange der Wagen steht. Der letzte, der abgeschleppt wurde und seinen Wagen erst am nächsten Tag abholte, bezahlte 375 Eur plus 55 fürs Falschparken. Da es der Sohn einer Hausbewohnerin war, zahlte diese brav und ließ es nicht auf ein Verfahren ankommen. :Lachen2:

Problem ist bei uns, dass es in der Regel französische Autos sind (auch von uns Frankreich lebenden Deutschen) und die schleppt keiner ab, weil über die Grenze nichts verfolgt wird.


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