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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Kinder gibt, die in der Schule ausschließlich Spaß haben. Jedes Kind hat irgendeinen Aspekt in seiner Vita, über den andere Kinder die Chance hätten, Sprüche loszuwerden. Da gibt es
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Dich kenne ich ja beispielsweise auch nicht :Huhu: |
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Ich halte mich strikt an den Wortlaut der Texte, in denen die Grundrechte verfasst sind. Damit wird für mich die höchste Objektivität gewährleistet. Also wirf mir bitte nicht vor, ich eröffne eine neue Baustelle. Ich kann die Frage auch so formulieren: Hat ein Kind ein Grundrecht darauf bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen? |
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Das ginge also nicht. Ich kann Dir jetzt gerade nicht ausführlich darauf antworten, da ich noch unterwegs bin und ohnehin auch gleich so richtig unterwegs bin... Falls ich es später schaffe, versuche ich es ausführlicher. |
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Bei Kindern sehe ich das anders. Weiß man, dass es die Kinder von Uwe und Kai schwer haben, sollte man darüber nachdenken, ob man sie ihnen gibt. Ansonsten würde man ja versuchen, mit den Kindern die Gesellschaft zu verbessern. Mit offenem Ausgang. |
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Einige, was sicher damit zusammenhängt, dass ich in einer Gegend mit einer großen LGBT-Community lebe. Mehrere in meinem engeren Bekanntenkreis, darunter einige, die ich Jahre gut zu kennen geglaubt hatte, bis ihr Coming-Out erfolgte. Spielt es eine Rolle für Dich, welche sexuelle Orientierung Dein Gegenüber z.B. in der Arbeit hat? |
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Dass die Gesellschaft noch nicht so weit ist, solche Lebens-/ Partnerschafts-/ Famlienmodelle zu tolerieren, mag durchaus stimmen. Wenn man das aber als Argument gegen diese Modelle anführt, beißt sich die Katze in den Schwanz. Die Gesellschaft wird sich, da bin ich mir sicher, relativ schnell daran gewöhnen. Hat sie in der Vergangenheit auch schon getan. Früher wurden auch "gemischtrassigen" Kindern eine schwere Schulzeit vorhergesagt. Heute kräht kein Hahn mehr danach, zumindest in den meisten Regionen Deutschlands. es ist auch noch nicht so lage her, das händchenhaltende oder sich in der Öffentlichkeit küssende gleichgeschlechtliche Paare nicht zum Stadtbild gehörten. M. |
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Ich freue mich auch auf deine Antwort, möchte jedoch zu Bedenken geben, dass es erstmal nicht um die Durchsetzbarkeit dieses Rechts geht, oder um Fallbeispiele. Ganz allgemein: Haben Kinder Grundanspruch auf ihre leiblichen Eltern, und wenn ja, steht das Adoptionsrecht dann nicht im ganzen im Widerspruch dazu? Und welches Recht wiegt dann mehr...und wer entscheidet das? |
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Wenn eine Mutter sich von ihrem Mann trennt, um mit einer Frau zusammen eine Beziehung zu führen - dürfen ihre Kinder sie auch weiterhin lieben, weiterhin bei ihr aufwachsen (gilt natürlich umgekehrt genauso für den Vater)? |
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Interessant im Diskussionsverlauf finde ich, wie angestrengt und mühsam die Diskussion doch ist.
Offenbar ist es im Jahr 2016 in Deutschland tatsächlich nicht so, dass die sexuelle Orientierung ebenso selbstverständlich ist wie z.B. der Geburtsort eines Menschen, also "nicht der Rede wert". In meiner kleinen Firma arbeiten Chinesen, Japaner, Amerikaner, Inder, Russen, Holländer, Deutsche, Große, Kleine, Dicke, Dünne, Homosexuelle, Heterosexuelle, Frauen, Männer etc. - und keines dieser Themen hat eine herausgehobene Bedeutung, die "der Rede wert" wären. |
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Die steht bei mir garnicht zur Debatte. Jeder kann und soll nach seiner Facon glücklich werden. Dreh mir nicht jedes Wort im Munde rum.:( Zitat:
Über Intoleranz in den momentanen Zeiten müssen wir nicht lange reden, die ist in Deutschland sehr stark verbreitet und sie wird von Tag zu Tag mehr. Was glaubst du wieviele "Freunde" ich in letzter Zeit aus Facebook entsorgt habe. Glaube mir, die waren alle in einen Richtung intolerant. Ich habe sogar mit Erschrecken festgestellt, das selbst in meiner Verwandtschaft die Intoleranz so dermassen zugenommen hat, das ich mich frage, soll ich den Kontakt überhaupt noch aufrecht erhalten? |
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Im Wortlaut findet sich dazu nichts. Vieles steht da, Rasse, Wahlrecht, Gleichstellung Mann-Frau usw. usw. Aber nichts über Sex. Im weitesten Sinne könne das hier gelten (Es wurde auch schon mal geschrieben, dass das Ausleben von Sex Privatsphäre sei) Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen) Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Aber (im Gegensatz zu vielen anderen Rechten) wurde hier ein Vorbehalt (willkürlicher Eingriff) vorgenommen. D.h. (für mich) sofern eine Rechtsstaatliche Notwendigkeit besteht, kann dieses Recht verändert, erweitert oder beschnitten werden. Also unabhängig davon, ob hiermit auch die sexuelle Neigung gemeint ist, ein unumstößliches Grundrecht ist es nicht. Eher ein Grundrecht mit Einschränkungen. Mir wäre es auch lieber, wenn die sexuelle Neigung oder das Wohl der Kinder deutlicher erfasst wäre, ist es aber leider nicht. Von daher macht die Diskussion über Fallbeispiele (verstorbene Elternteile, Gewalt etc.) nur Sinn, wenn Einigkeit über den Grundsatz herrscht. |
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M. |
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"Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften". Fazit der Studie: Die Ergebnisse zeigen, dass sich Kinder und Jugendliche aus LP in Bezug auf die Beziehungsqualität zu beiden Elternteilen und in ihrer psychischen Anpassung von Kindern und Jugendlichen, die in anderen Familienformen aufwachsen, nur wenig unterscheiden. Gleiches gilt für Konflikte zwischen den Partner(inne)n in der LP sowie für Auseinandersetzungen mit dem externen Elternteil. Signifikante Unterschiede fanden sich dahingehend, dass Kinder und Jugendliche aus LP über ein höheres Selbstwertgefühl und über mehr Autonomie in der Beziehung zu beiden Elternteilen berichteten als Gleichaltrige in anderen Familienformen. |
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Wie siehts denn mit der Abstammung aus? M.E. Ist es unumstritten, dass die eigene Abstammung (grossen?) Einfluss auf die individuelle Persönlichkeitsentwicklung hat. |
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Ich frage Dich: warum sollen andere Kinder es den Kindern von Kai und Uwe schwer machen? Kann dies nicht nur dazu zustandekommen das man ihnen diese Haltung beibringt? Das kommt von den Eltern oder evtl. sogar aus dem Reli. Denn Kinder wissen darüber nichts. Für Kinder ist ein Papa-Paar mE genau das Gleiche wie wenn sei einen Wochenendausflug mit ihren Freunden und aller deren Väter machen. Die Sexualität zwischen Erwachsenen findet für kleinere Kinder doch überhaupt nicht statt....Die sehen höchstens die Eltern küssen, etwas was sie selber mit den Eltern auch machen... Also transportierst Du hier doch Vorurteile und schiebst Sie anderen in die Schuhe. EIn liberaler Mensch würde eine souveräne Grundhaltung der Nicht-Relevanz ausstrahlen. Ich mag diese Art nicht. Schüren, sticheln, agitieren und sich selbst hinter der "IIIICH doch nicht Attitüde" verstecken. |
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Allerdings sollten wir zur Kenntnis nehmen, dass 1. die individuelle genetische Ausrüstung (genetische Dispositionen) und die Eigenheiten der individuellen (vornehmlich vorgeburtlichen und frühen nachgeburtlichen) Hirnentwicklung ca. 50%, 2. die vorgeburtlichen und frühe nachgeburtlichen Erfahrungen ca. 30% 3. die psychosozialen Einflüsse während des Kindes- und Jugendalters ca. 20% der Persönlichkeit determinieren. |
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Ich hatte es gelesen. Bedauerlicherweise wurde darauf jedoch nicht eingegangen. Es dreht sich nur darum, dass die Eltern und die Gesellschaft Einfluss auf die Entwicklung haben. Die eigenständige Entwicklung des Kindes (aufgrund seiner leiblichen Herkunft) findet hier nicht so recht Zugang. |
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Es geht mir einzig und allein um das Wohle des Kindes und ich denke das das Kind die Probleme austragen bzw ertragen muss. Also hat das Kind die grösste Bürde zu tragen. Nur weil................... Zitat:
Grau ist alle Theorie und traue keiner Studie die du nicht selbst gefälscht hast. Fakt ist, die meisten Kinder haben es schon schwer genug, du hast ja schon ein paar posts weiter vorne das aufgeführt. Muss man dann Kinder noch ein gleichgeschlechtliches Elternpaar aufs Auge drücken, nur weil die einen Kinderwunsch unbedingt in die Tat umsetzen mussten? Ich denke: Nein! |
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Das sind ja hier nicht gerade wenige Seitdn... |
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https://www.kinderrechtskonvention.i...f-eltern-3469/
Jedes Kind hat das Recht (soweit möglich) bei seinen Eltern aufzuwachsen. Ich unterstelle mal, dass Einvernehmen darüber herrscht -seine=leiblich- Nur was bedeutet 'soweit möglich' Zumindest ist nun klar: Bei seinen Eltern aufwachsen ist ein Grundrecht. |
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Mir ist nicht klar, worauf Du hinauswillst. Wärst Du so gut, mir das zentrale Argument nochmals kurz zu erläutern? :Blumen: |
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Abgesehen vom möglichen Exitus können Eltern, die nicht in der Lage oder bereit sind, sich um ihr Kind zu kümmern, nicht dazu gezwungen werden. Dies kann auf eine Behinderung zurückzuführen sein, darauf, dass ein Elternteil nicht erreichbar ist (es gibt auch Kinder mit Elternteilen im Justizvollzug, im militärischen Einsatz in Afghanistan o.ä.), oder auch speziell für Väter, dass diese gar nichts von ihrer Elternschaft wissen. Die interessante Frage ist, ob biologische oder soziale Elternschaft die relevantere ist. Steht ein z.B. aus einer Eizellspende entstandenes Kind der Eizellspenderin oder ihrer sozialen und rechtlichen Mutter, in deren Bauch sie 40 Wochen heranwuchs, die sie stillte und aufzog näher? Ein Beispiel hierzu, dass vor zwei Jahren durch die Presse ging, war die Geschichte von zwei jungen Frauen, die als Babys in der Klinik vertauscht wurden. Beide waren sehr interessiert daran, ihre biologische Mutter kennenzulernen - zogen es aber beide vor, bei ihrer sozialen Mutter zu bleiben. http://www.zeit.de/2014/09/vertausch...mung-erfahrung Von daher erscheinen grundsätzlich die sozialen Eltern relevanter als die leiblichen Eltern, was auch auch durch die Studie zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bestätigt wird. Grundsätzlich sehe ich bei dem durchaus interessanten Thema aber keinen Zusammenhang zur Eingangsfrage des Threads, ob das Recht auf Eheschließung in Abhängigkeit der sexuellen Orientierung eingeschränkt werden sollte. |
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a) Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 79, 256 <267>; 108, 82 <112>). Die leibliche und seelische Entwicklung der prinzipiell schutzbedürftigen Kinder findet in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage (vgl. BVerfGE 80, 81 <90> ). Weil das Familiengrundrecht auf den Schutz der spezifisch psychologischen und sozialen Funktion familiärer Bindungen zielt (vgl. Pirson, in: Dolzer/Vogel/Graßhof, Bonner Kommentar zum GG, Art. 6 Abs. 1 Rn. 24 <Juni 2012>; Robbers, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 6. Aufl. 2010, Art. 6 Rn. 90), setzt der Grundrechtsschutz den Bestand rechtlicher Verwandtschaft nicht voraus. Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht (vgl. zur Pflegefamilie BVerfGE 68, 176 <187>; 79, 51 <59>; zur Stieffamilie BVerfGE 18, 97 <105 f.>; 79, 256 <267>), die als „soziale Familien“ vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (vgl. BVerfGE 68, 176 <187>; 79, 51 <59>; 80, 81 <90>; 99, 216 <231 f.>; 108, 82 <107, 116>). Grundsätzlich gilt: "(1) Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 76). Bedenken, die sich gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elterngemeinschaften im Allgemeinen richten, wurden in der ganz überwiegenden Zahl der sachverständigen Stellungnahmen zurückgewiesen (s.o., A.III.2.a)). Auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatte bereits in seinem Bericht zum Lebenspartnerschaftsgesetz bekundet, mit der Ausklammerung der Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Adoption sei keine negative Aussage über die Erziehungsfähigkeit gleichgeschlechtlich orientierter Personen intendiert (vgl. BTDrucks 14/4550, S. 6)." Eine Adoption ist kein Shoppingbummel für künftige Eltern durch die Waisenhäuser. Natürlich gibt es hier bestimmte Abläufe. So gibt es zum Beispiel immer auch eine Art Pflegezeit vor der Adoption, um zu schauen, ob es überhaupt passt. Infos zum Thema |
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Im Juli 2014 wurde eine aktuelle australische Studie zum Thema Regenbogenfamilien veröffentlicht. Sie ergab unter anderem, dass die "allgemeine Gesundheit" (general health) der untersuchten Kinder in Regenbogenfamilien um 6% besser war als in der Vergleichsgruppe traditioneller Familien, und der Familienzusammenhalt (family cohesion) um 6% höher. In allen anderen Bereichen gab es keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden untersuchten Gruppen. http://bmcpublichealth.biomedcentral...71-2458-14-635 |
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Die zentrale Frage, die ich auch relativ klar formuliert habe: Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes. Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden. Gerade im Hinblick darauf, dass für dich gewisse Rechte unverhandelbar sind, halte ich diese Frage für essentiell. Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren |
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:Blumen: |
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Du bist mittlerweile der x. der sich auf die Eltern bezieht. Daher nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht um das KIND. Ein Kind hat Grundrechte. Darunter das, bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen. Hier wird immer und immer wieder darauf verwiesen, dass (entsprechend der Grundrechte) alle Menschen gleich sein sollen. Mit Verlaub: Ein Kind was nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, ist per Definition nicht einem Kind gleich, was dies tut. Damit herrscht ein Widerspruch der hier (warum auch immer) vollständig ignoriert wird. |
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Falls Du das Recht, ein Kind zur Adoption freizugeben, in Frage stellst - wie willst Du Eltern dazu zwingen, ein Kind aufzuziehen? Wie gehst Du mit Kindern um, deren Eltern gar nicht bekannt sind (Stichwort: Babyklappe)? |
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:Blumen: Vielleicht würde mir ein konkretes Beispiel helfen, falls Du noch den Nerv dafür hast: Ein Kind hat keine Eltern mehr, deshalb werden Eltern gesucht, die es adoptieren und liebevoll aufziehen können. Ein heterosexuelles und ein homosexuelles Paar bewerben sich darum. Wie führst Du dieses Beispiel weiter, damit ich verstehe, worauf es Dir im Kern ankommt? :Blumen: |
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Ein homosexuelles Paar will ein Kind adoptieren und es wird ihm verweigert. Wie geht das damit um? So gibt das Beispiel meine Frage wieder. |
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