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Ich will hier auch gar nicht juristisch diskutieren. Mir geht es nur darum, dass es auch in einem Rechtsstaat völlig üblich ist, dass jemand ohne eine Verurteilung Nachteile zu spüren bekommt. |
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Darüber hinaus gibt es "Hinweise" auf Epo-Doping aus einer 2001-Probe und Zeugenaussagen die Armstrong zitieren, er sei 2001 positiv getestet worden und man habe die Testresultate vertuscht. Er wurde vorher vermutlich deswegen nicht angeklagt, weil erst jetzt die eidesstattlichen Aussagen von 10 oder mehr Leuten (u. a. Landis, Hamilton) vorliegen, die ihn beim dopen gesehen haben wollen. |
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Der normale Bürger, angestachelt durch die hetzende Presse, legt gern immer wieder den Finger auf die vermeintlichen Dopingsünder. Aber der große Teil dieser Bürger kann oder will den Alltag ebenfalls nicht ohne Doping bewältigen, sei es Alkohol, Nikotin, Aufputschmittel (z.B. Koffein) oder gar harte Drogen. |
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Mit der Aussage eines Ex-Dopers und überführten Lügners wie z.B. Floyd Landis lässt sich ein auf Zeugenaussagen beruhendes Verfahren schwer gewinnen. Die Glaubwürdigkeit eines Schweizer Laborleiters, der höchstwahrscheinlich auch noch über schriftliche Aufzeichnungen aus dem besagten Fall verfügt, als nicht belastbar und unglaubwürdig darzustellen dürfte dagegen auch den teuersten Anwälten ungleich schwerer fallen... |
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Der Sportler unterliegt da etwas anderen Regeln... |
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... daran sollte sich unsere Wirtschaft mal ein Beispiel nehmen. |
Doper gehören gesperrt, von mir aus lebenslang.
Was ich komisch finde, ist das Timing: Keine 2 Wochen vor Armstrongs 1. Ironman nun die Sperre. |
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Und sie bewies es bei Kayle Leogrande. 2008 wurde der Radfahrer ohne positiven Befund nachträglich für zwei Jahre gesperrt – und seine Ergebnisse für diese Zeit gelöscht. Dem Schiedsgericht reichten dafür zwei Zeugenaussagen." |
Wärs für Armstrong nicht einfacher gewesen vor 2-3 Jahren mal ein Geständnis abzugeben, 1-2 Jahre gesperrt zu werden und dann ohne weitere Prozesse in seine zweite Karriere zu starten?
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Und seine dubiose Mega-Millionen-Livestrong-Foundation hätte er dann auch vergessen können, wenn herausgekommen wäre, dass er mit krebsauslösenden Medikamenten gedopt hat. Bin mir ziemlich sicher, dass LA in den letzten 10 Jahren nicht den Bruchteil einer Sekunde über diese Option nachgedacht hat. |
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Hmmm
"Jessica Weidensall, spokeswoman for World Triathlon Corp., which runs the Ironman competition, said race officials would announce an update on Armstrong's status on Friday. Additionally, it has been reported that he has changed plans to come back to the US from France and is staying there." |
... um 17h unserer Zeit!
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Kann die USADA ihn nicht eigentlich nur für Radsport sperren? Wenn sie das überhaupt schaffen.
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Hexenverbrennung.
Mir tut er trotz allem leid. Grüße Wolfgang |
Ich denke LA hat über Jahre gedopt wie sicher ein nicht kleiner Teil der Radsportler( und auch Leistungssportler anderer Sportarten ) das allein ist schon schrecklich genug aber sollte er wirklich andere Leute dazu geträngt und das Zeug verkauft haben , gehört er nicht nur nur gesperrt sonder in den Knast !!
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Was fuer mich einfach schleierhaft ist, ist wie Menschen wie Armstrong oder von mir aus auch Contador das psychisch bewerkstelligen, trotz des grossen Drucks dieser (ja nicht nur) schwebenden Verfahren und des Medienrummels udberhaupt noch trainieren koennen - oder sich einfach nur dafuer zu motivieren.
Ich kann schon nicht mehr ruhig einschlafen, wenn ich nachts um 2 Uhr bei Rot hier bei uns im Dorf ueber die Strasse gehe... Bis denne, Michael |
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Zwei Wochen vorm 1. Ironman ist genauso geeignet Verschwörungstheorien zu begründen wie: Heute scheint die Sonne und dass an einem Freitag - das kann doch gar kein Zufall sein! |
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Dann ginge es nicht nur um Meineid, sondern dann ginge es um Weitergabe und Verkauf von Dopingprodukten. Wie und was da in den USA strafbar ist, weiß ich natürlich nicht. In Deutschland wäre das strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__95.html Das Verbot befindet sich in § 6a Abs. 1 AMG http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__6a.html Und Verboten sind Arzneimittel mit folgenden Inhaltsstoffen: http://www.nssv-hannover.de/ausbildu...on-16.7.04.pdf Wenn diese Inhaltsstoffe in den Dopingprodukten nicht enthalten sind, dann ist auch das Weitergeben / Verkaufen nicht strafbar. Jedenfalls nicht nach dieser Vorschrift. Vielleicht als Körperverletzung (man beachte aber die Einwilligung der Gedopten und möge darüber diskutieren, ob diese nicht sittenwidrig ist und damit doch Strafbarkeit gegeben ist) oder Betrug (muss man schon genauer hinschauen, wem gegenüber und beachten, dass Betrug ein Vermögensdelikt ist!) oder eben Meineid. |
bei USADA geht es aber nicht um strafrechtliche Dinge, dies ist also für den Fall irrelevant.
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Klar geht es bei der USADA nicht um strafrechtliche Dinge. Aber die Ermittlungen und deren Ergebnisse können durchaus dann strafrechtliche Folgen haben. Und das wurde ja in diesem Thread öfter mal angesprochen. |
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Greg Bennett war mir schon immer sympathisch ( genauso wie Ehefrau Laura) und ist es jetzt noch mehr ("hmmm interesting";) ). Und großes Lob an Richie Cunningham( "is this enough evidence for some of you?"). And all the other pros: shame on you! |
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