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Triasven 22.10.2016 19:32

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267167)
Das ist ja absurd. Vicky hat EXAKT die Postings zitiert, die mit dem Urteil des EGMR vom 16. Juni zusammenhängen (und einige weitere).

Die Urteile sind (teils deutlich) älter.

Eine Ehe in Frankreich wurde annuliert, weil der EGMR im Juni 2016 entschieden hat, dass die Homo Ehe kein Menschenrecht ist.

Das hab ich dir mit einem Urteil belegt.

Arne hat behauptet, dass die Homo Ehe Menschenrecht ist.

Beweis diese Behauptung und die Diskussion ist beendet

Vicky 22.10.2016 19:34

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267163)
Alles am Thema vorbei.

Bitte ausschliesslich auf das Urteil des EGMR von Juni 16 eingehen.

Ich hatte dir ne simple Frage gestellt, de sich NUR auf das Urteil bezieht

Schade.


An eine Frage an mich kann ich mich nicht erinnern. Ich habe versucht, jede Frage zu beantworten. Falls ich eine Frage übersehen habe... nun ja... sorry. Ich bin ja nicht rund um die Uhr im Forum. Da kann das schon mal passieren. :Blumen: Eine Homo-Ehe KANN in Deutschland nicht annuliert werden, weil es hier keine HOMO-EHE gibt. Das haben wir mehrfach festgestellt. Hier heißt das nicht Ehe, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft".

An sonsten sehe ich mich außer Stande Deine Fragen zu beantworten, denn meine Antworten sind ja auch ermüdend und nicht unbedingt das, was Du gern lesen möchtest.

Das tut mir echt leid.

Schade. :Blumen:

In diesem Sinne...

Triasven 22.10.2016 19:34

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267164)
Ich denke, ich habe genügend Argumente gebracht, um meinen Standpunkt zu untermauern.

Das Urteil des EGMR sagt, dass die Menschenrechte auf unterschiedliche Weise gewährt werden können, und dass hier ein Gestaltungsspielraum für die Staaten besteht. Manche Staaten werden einfach die Ehe für alle öffnen; andere Staaten werden eine "eingetragene Partnerschaft" einführen. Solange die Menschenrechte gewahrt bleiben (und nur dann), ist es egal, wie es heißt.

Das EGMR sagt also NICHT, dass bestimmte Gruppen weniger Rechte hätten als andere. Es sagt stattdessen, dass die Verwirklichung dieser Rechte einen Spielraum für die Staaten bietet, wie (nicht ob) sie diese erfüllen. Das EGMR sagt also ausdrücklich, dass die Menschenrechte gewahrt werden müssen, und zwar für jeden.

Die Annulierung der Ehe in Frankreich war also rechtswidrig?

Das Urteil ist eindeutig und unmissverständlich.

Zwei Schwule ziehen vor Gericht, weil sie Ihren Anspruch auf Ehe nach den Grundsätzen des Menschenrechts sehen.

Das wurde Ihnen verwehrt. Egal wie doll dir das nicht in den Kram passt und egal wie sehr du dich argumentativ windest. Daran kommst du nicht vorbei.

Wir können das noch den ganzen Tag machen. Ich werde dir das jedesmal vor Augen führen

Triasven 22.10.2016 19:36

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1267170)
An eine Frage an mich kann ich mich nicht erinnern. Ich habe versucht, jede Frage zu beantworten. Falls ich eine Frage übersehen habe... nun ja... sorry. Ich bin ja nicht rund um die Uhr im Forum. Da kann das schon mal passieren. :Blumen: Eine Homo-Ehe KANN in Deutschland nicht annuliert werden, weil es hier keine HOMO-EHE gibt. Das haben wir mehrfach festgestellt.

An sonsten sehe ich mich außer Stande Deine Fragen zu beantworten, denn meine Antworten sind ja auch ermüdend und nicht unbedingt das, was Du gern lesen möchtest.

Das tut mir echt leid

Schade. :Blumen:

In diesem Sinne...

Ich versteh das, ich überlese auch mal gern die Dinge, die mir nicht passen

Vicky 22.10.2016 19:37

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267173)
Ich versteh das, ich überlese auch mal gern die Dinge, die mir nicht passen

HAHAHAHAHA Ja. Das merke ich deutlich. :Cheese:

So... ich werde mich jetzt definitiv mal anderen Dingen zuwenden. Meinem Essen zum Beispiel.

Jörn 22.10.2016 19:41

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267171)
Die Annulierung der Ehe in Frankreich war also rechtswidrig?

Das hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Zu entscheiden war, ob Frankreich die Menschenrechte verletzt, wenn es auf eine ganz bestimmte Gestaltung der Gesetze besteht. Das Gericht hat geurteilt, dass solange die Menschenrechte gewahrt bleiben, unterschiedliche Gesetze denkbar sind. Frankreich könnte entweder die Ehe für alle einführen oder eine Partnerschaft anbieten, oder einen dritten Weg beschreiten. Welcher Weg konkret bestritten wird, ist Sache des Staates und berührt per se nicht die Einhaltung der Menschenrechte -- sondern erst dann, wenn diese tatsächlich verletzt werden.

Das Paar in Frankreich konnte sich also nicht darauf berufen, dass nur ein ganz bestimmtes Gesetz ihre Rechte wahrt. Stattdessen sind unterschiedliche Gesetze denkbar und legal.

Dabei darf man den wichtigen Umstand nicht unterschlagen, dass dies ebenfalls bedeutet, dass ein Staat eine Rechtsform anbieten muss, die allen Menschen ihre Menschenrechte gewährt. Es bedeutet also nicht, dass man die Ehe einfach nur für Heteros anbietet und es dabei belässt. Das wäre gegen die Menschenrechte. Wenn man die Ehe den Heteros vorbehält, kann man das nur machen, wenn man gleichzeitig die Gesetze so gestaltet, dass auch alle anderen in den Genuss der Menschenrechte kommen, etwa durch Partnerschaftsgesetze, die in ihrem Inhalt identisch sein müssen, was Menschenrechte angeht.

LidlRacer 22.10.2016 19:44

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267171)
Wir können das noch den ganzen Tag machen. Ich werde dir das jedesmal vor Augen führen

Ich hatte ja eh schon den Verdacht, dass Du ein Bot bist - der erhärtet sich immer mehr.
Der Gerät

Triasven 22.10.2016 19:51

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267178)

Das Paar in Frankreich konnte sich also nicht darauf berufen, dass nur ein ganz bestimmtes Gesetz ihre Rechte wahrt.

Ganz genau, nämlich auf das Gesetz auf Menschenrecht (ich glaub Nr. 16, Familie Ehe etc)

Das bleibt nur Mann und Frau vorbehalten.

Danke, dass du das endlich zusammenfassend ausgearbeitet hast


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