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tandem65 13.03.2014 12:04

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023856)
Man muss nicht seine Steuern angeben sondern sein zu versteuerndes Einkommen. Das gilt für dich und für UH genauso.

Falls Du Dich auf mich beziehst, dann habe ich auch nichts anderes geschrieben. Nichts desto trotz kann Dir ein Steuerberater dann auf den Cent Deine Steuerschuld berechnen. ;)

Matthias75 13.03.2014 12:05

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023857)
Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.

Alles klar, danke! Also auch Teil der "Show"...

Matthias

DasOe 13.03.2014 12:06

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023857)
Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.

Nee so ein Herr Feigen hat einen Stundensatz von 500@ aufwärts. Da gehört das Lametta mit dazu ...

Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit.

Rhing 13.03.2014 12:10

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 1023842)
Sach mal, denk ich zu digital?
Was soll das heißen "knapp gescheitert"?
Was soll das hießen, es gee noch keine Urteile für gescheiterte Selbstanzeigen?

Selbstanzeige wirksam = Straffreiheit
Selbstanzeige unwirksam = Bestrafung
Ist doch wohl wurscht, wie knapp. Der Umgang ist ja wohl ziemlich klar dann.:confused:

Ne, is nich wie im Fußball, Außenpfosten is vorbei, Bestrafung ist klar, aber beim Strafmaß müßte das Bemühen wohl schon berücksichtigt werden. Ein Geständnis wird ja auch strafmildernd berücksichtigt, obwohls digital nix dran ändert, dass der Täter sich strafbar gemacht hat.

FinP 13.03.2014 12:12

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1023859)
Falls Du Dich auf mich beziehst, dann habe ich auch nichts anderes geschrieben. Nichts desto trotz kann Dir ein Steuerberater dann auf den Cent Deine Steuerschuld berechnen. ;)

Alles richtig, du schuldest dem Staat aber das, was das FA ausrechnet und nicht das, was. Dein Berater ausrechnet. Darum gibst du beim FA auch nicht an, was du denen schuldest.

Wenn du dann nachträglich noch Dinge findest, die deine Steuerlast senken, dann kannst du die beibringen.

Wenn Hoeneß in seiner Selbstanzeige ein bisher unversteuertes Einkommen von 130 Millionen angibt (weiß ja keiner, was da drin steht), dann wird darauf die Steuer bestimmt. Wenn dann bei Nachprüfung das unversteuerte Einkommen höher war, dann gibt es Ärger. Wenn es tiefer war, dann kriegt er die Kohle zurück.

Rhing 13.03.2014 12:12

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023863)
Nee so ein Herr Feigen hat einen Stundensatz von 500@ aufwärts. Da gehört das Lametta mit dazu ...

Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit.

1. eben
2. Mist, da fängt genau mein Termin an, ... Beim LG München II, aber in ner Zivilsache. :Lachen2:

Matthias75 13.03.2014 12:19

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023868)
1. eben
2. Mist, da fängt genau mein Termin an, ... Beim LG München II, aber in ner Zivilsache. :Lachen2:

OT: Willkommen in München, LGII Hauptgebäude? Dann bist du ja grad mal 100m Luftlinie von meinem Arbeitsplatz entfernt.

Matthias

Rhing 13.03.2014 12:22

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1023870)
OT: Willkommen in München, LGII Hauptgebäude? Dann bist du ja grad mal 100m Luftlinie von meinem Arbeitsplatz entfernt.

Matthias

Momentan bin ich noch zwischen N und M, aber ich komme!
Blödes iPad, eigentlich bin ich mit dem Zug gekommen, weil ich da arbeiten kann. Jetzt häng ich im Internet rum.


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