Gerne. :Blumen:
Da es sich bei dem Urteil um keine sonderlich grundlegende Entscheidung handelte, die folglich
auch lediglich in französischer Sprache publiziert wurde und in der seriösen Presse auf keinerlei Rezeption stieß, die Erläuterung:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte zuvor bereits mehrfach klargestellt, dass die staatliche Anerkennung auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen ein eindeutiges Menschenrecht darstellt und sich hierbei in mehreren Verfahren auf
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention bezogen. So wurde beispielsweise
2013 Griechenland vom EGMR aufgefordert, entsprechende Diskriminierungen abzustellen, in 2015 folgte
ein entsprechendes Urteil in Richtung Italien. Ergo wurde im
Dezember 2015 in Griechenland, im
Februar 2016 in Italien die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen umgesetzt.
Auch in dem
von Dir aus den Publikationen der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der rechtspopulistischen AfD Beatrix von Storch und ihrem Mann zitierten, wenngleich dort verfälscht wiedergegeben Urteil war dies nicht anders. Zwei Männer hatten gegen die Annulierung ihrer 2004 in Bégles bei Bourdeaux bewusst gegen die damals geltenden Rechtsauffassungen geschlossene Ehe durch ein französischen Gericht vor dem EGMR geklagt. Das EGMR hat die Klage dieses Paars deshalb zurückgewiesen, weil diese im Gegensatz zu den o.g. Fällen in Griechenland und Italien die Möglichkeit hatten, einen damals im französischen Recht vorhandenen "
pacte civil de solidarité" abschließen zu können. Der hätte ihnen 2004 ähnliche Rechte gesichert.
Der EGMR verwies in seinem Urteil auch explizt darauf, dass Frankreich wie aus dem Eingangspost des Theads bekannt,
am 19. Mai 2013 die "Mariage pour tous" als vollwertiges Recht auf eine gleichgeschlechtliche Ehe inklusive gemeinschaftlichem Adoptionsrecht eingeführt hat.
Nebenbei: 2010 hatte der EGMR bereits eine ähnliche Klage eines Paares aus Östereich abgewiesen
(30141/04). Trotzdem hatte auch dort der EGMR aber klar festgestellt: "Da homosexuelle Paare in gleicher Weise fähig sind, eine dauerhafte Beziehung einzugehen wie heterosexuelle Paare, sind sie grundsätzlich in einer ähnlichen Situation wie letztere hinsichtlich ihres Bedürfnisses, ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen und schützen zu lassen." Genauso äußerte der Gerichtshof die "Meinung, dass ein gleichgeschlechtliches Paar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt und eine stabile de facto-Beziehung führt, genauso unter den Begriff der Familie fällt, wie dies ein verschiedengeschlechtliches Paar tun würde." Auch hier verweist das EPMG in der Urteilsbegründung auf das in Österreich
Ende 2009 verabschiedete Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG).
Ergo, um auf Deine Frage zu antworten:
Es ist menschenrechtlich diskriminierend, gleichgeschlechtlichen Paaren und Familien die staatliche Anerkennung zu verweigern.