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Duafüxin 13.03.2014 11:42

Zitat:

Zitat von Tobstar23 (Beitrag 1023840)
Das seh ich anders. Herr Hoeneß hat sich ja bewußt dazu entschieden, das System zu hintergehen. Ohne Leute wie ihn würde das System noch besser funktionieren. Dann würde so ein Multimillionär nämlich einfach seine Steuer bezahlen.

Eben :Blumen:

tomerswayler 13.03.2014 11:44

https://twitter.com/olg66/status/444052872683356160

Wenn Punkt 3 zutrifft, was ja für das Gericht zu überprüfen kein Problem darstellen sollte, dann wirds interessant.

Matthias75 13.03.2014 11:47

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1023846)
https://twitter.com/olg66/status/444052872683356160

Wenn Punkt 3 zutrifft, was ja für das Gericht zu überprüfen kein Problem darstellen sollte, dann wirds interessant.

Kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist das üblich, dass die Verteidigung "Handouts" zu ihrem Plädoyer verteilt?

Matthias

silbermond 13.03.2014 11:49

Moin Moin!

Zu Bedenken ist bei dem Urteil natürlich auch der Einfluss der Schöffen.

Der sollte nicht vernachlässigt werden.

Heinrich

Rhing 13.03.2014 11:50

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 1023839)
Naja, trotzdem muss man immer noch sagen, dass der Hoeneß wohl auch schon mehrere Hundert Millionen an Steuern gezahlt hat (DAS HEISST NATÜRLICH NICHT, DASS ES IRGENDWAS RECHTFERTIGT), ohne Leute wie ihn würde das ganze System auch nicht funktionieren…

... So, wie Du, ich und meine Sekretärin dazu beigetragen haben, und zwar in dem Rahmen, wie diese Gesellschaft es für angemessen erachtet, wobei UH sich das "ein bisschen" zurechtgebogen hat. Nebenbei: Anderen hat UH außerhalb des Steuerrechts so ne Biegerei natürlich nicht zugestanden.
Damit wir uns recht verstehen: ohne Eigeninitiative geht's nicht. Ich bin selbständig, bei mir gibts aber nur 2 Arbeitsplätze, außer meinem eigenen. Das heißt natürlich nicht, dass mein Beitrag absolut gesehen irgendwie nennenswert wäre.

tandem65 13.03.2014 11:57

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1023846)
https://twitter.com/olg66/status/444052872683356160

Wenn Punkt 3 zutrifft, was ja für das Gericht zu überprüfen kein Problem darstellen sollte, dann wirds interessant.

Das ist schon ziemlich dreist. Ich habe keine Ahnung was ich an Steuern hinterzogen habe. Möchte diese aber gerne nachentrichten. Könnt ihr mir bitte sagen was ich da zu versteuern habe.
Es liegt an seinem Mandanten eine anständige Steuererklärung abzugeben und nicht einen Korb/Schuhkarton mit Belegen hinzustellen. Sonst spare ich mir demnächst auch die Bilanz und schicke die Belege ans FA und schreibe macht mir mal die Bilanz zurecht. Kann ich mir den Steuerberater sparen!:Cheese:

Edith fragt sich gerade noch ob mit den Kontodaten die Kontobewegungen oder die Kontoverbindung gemeint ist. Wenn die Kontoverbindung gemeint ist gehört auch eine Vollmacht dazu um Einsicht nehmen zu können. ;)

FinP 13.03.2014 11:59

Man muss nicht seine Steuern angeben sondern sein zu versteuerndes Einkommen. Das gilt für dich und für UH genauso.

Rhing 13.03.2014 12:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1023849)
Kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist das üblich, dass die Verteidigung "Handouts" zu ihrem Plädoyer verteilt?

Matthias

Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.


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